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Wetzikon senkt per Mitte Jahr die Gaspreise

Bei einem Einfamilienhaus mit jährlichem Energieverbrauch von rund 20'000 Kilowattstunden reduzieren sich die Kosten jetzt erheblich.

Heizen und Kochen mit Gas: Das wird in Wetzikon per 1. Juli günstiger. (Symbol)

Foto: Pixabay

Wetzikon senkt per Mitte Jahr die Gaspreise

Ab 1. Juli

Nach der vergangenen steilen Kurve nach oben senkt der Stadtrat den Gastarif nach zwei Jahren wieder.

Gute Neuigkeiten für alle Wetzikerinnen und Wetziker, die auf Gas angewiesen sind. Per Mitte Jahr senkt die Stadt jetzt die Preise, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Dies dank gesunkenen Gaspreisen am Grosshandelsmarkt. Die unterjährige Anpassung des Gaspreises macht rund 10 Rappen pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer aus.

Preisschwankungen weiterhin möglich

So hat sich die Entwicklung der Gaspreise am Grosshandelsmarkt in den letzten Monaten nach einem länger anhaltenden Höhenflug mit Rekordständen wieder beruhigt. Dank dieser Entspannung liegen die Preise tiefer.

Die Volatilität des Gaspreises bleibe dennoch hoch, getrieben durch eine unsichere Entwicklung der geopolitischen Lage, den Füllstand der Erdgasspeicher in Europa, den Einsatz von Gaskraftwerken für die Stromproduktion, die höheren Produktionskosten von Flüssiggas sowie die Wirtschaftslage.

Neuer Tarif ab 1. Juli

Die Einkaufspreise für Erdgas sind in den letzten Monaten um rund 46 Prozent gefallen. Das erlaube dem Stadtrat, die Gaspreise durchschnittlich um rund 10 Rappen pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer zu senken – unabhängig von der Produktwahl. Die weiteren Tarif-Elemente bleiben unverändert.

Bei einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Energieverbrauch von rund 20'000 Kilowattstunden reduzieren sich die Gaskosten ab Mitte Jahr um rund 170 Franken pro Monat. Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Juli.

Die in den Jahren 2021 und 2022 bei den Stadtwerken mit dem Gasverkauf entstandenen Verluste in der Höhe von sechs Millionen Franken wurden gemäss Beschluss des Stadtrats vom 4. Mai dieses Jahrs vollständig über die Reserven gedeckt. Auf eine Rückforderung bei der Gaskundschaft wird somit verzichtet.

Entwicklung wird beobachtet

Der Stadtrat verfolge die Marktsituation laufend und werde im vierten Quartal die Tarife mit Gültigkeit per 1. Januar 2024 festsetzen.

Die Tarife werden wesentlich vom weiteren Verlauf der geopolitischen Lage, von der Verfügbarkeit der Kernkraft aus Frankreich, dem Füllgrad der Gasreserven im umliegenden Ausland und den künftigen Konditionen für die Flüssiggas-Verfügbarkeiten in Europa beeinflusst.

Empfehlung des Preisüberwachers

Der Preisüberwacher hat die geplanten Tarifanpassungen vorgängig geprüft und beurteilt, wie die Stadt schreibt. Grundsätzlich begrüsst er die Bestrebung der Stadtwerke Wetzikon, die Tarife zeitnah zu senken und erzielte Ertragsüberschüsse aus dem Energieeinkauf während des ersten Halbjahrs 2023 im zweiten Halbjahr 2023 an die Kundschaft zurückzuerstatten.

Der Stadtrat hat sich mit der Beurteilung und den Empfehlungen des Preisüberwachers befasst. Die erwarteten Beschaffungspreise für das zweite Halbjahr 2023 werden tarifsenkend weitergegeben sowie auch erzielte Ertragsüberschüsse im ersten Halbjahr 2023.

In Abweichung von der Empfehlung des Preisüberwachers wird ein Teil des erwarteten Ertragsüberschusses im ersten Halbjahr 2023 vorerst zur Deckung von Preisrisiken zurückbehalten und bei der Tarifbestimmung für nächstes Jahr eingesetzt. Die vom Preisüberwacher empfohlenen Massnahmen, die über die reine Korrektur der Energiepreise hinausgehen, wie die Abgabe an das Gemeinwesen und die Behandlung von Netzkosten, werden erst auf die Festsetzung des neuen Tarifs per 1. Januar 2024 erneut geprüft.

Ausserterminliche Ablesung

Durch die unterjährige Preisanpassung wird Mitte Juni 2023 eine ausserterminliche Ablesung aller Gaszähler im Versorgungsgebiet Wetzikon und Seegräben notwendig. Diese wird durch die Stadtwerke, die Schweizerische Post oder in Selbstablesung durchgeführt.

Um die tieferen Gaskosten bei der Kundschaft mit Akonto-Rechnungen unterjährig zu berücksichtigen, werden die Akonto-Beträge reduziert. Mit dieser Massnahme soll auf der Jahresendabrechnung kein Kundenguthaben resultieren.

Unverändert bleiben für das kommende Jahr die Wassertarife.

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