Wie eine stille Wahl zur Kampfwahl wurde
Epische Wahl in Dübendorf/Schwerzenbach
Nachdem das Bundesgericht die stille Wahl der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach für ungültig erklärt hat, wird der Urnengang nun wiederholt. Doch ist diesmal alles korrekt?
Zuerst ein Blick zurück: Während Ende 2021 der Wahlkampf für die Erneuerungswahlen in der Region so richtig in Fahrt kam, wurden sechs Sitze der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach denkbar unspektakulär am 17. Dezember vom Dübendorfer Stadtrat in stiller Wahl vergeben.
Doch der damalige SP-Gemeinderat Theo Zobrist war der Meinung, dass der Stadtrat dazu nicht befugt war. Mit seinem Rekurs blitzte er erst beim Bezirksrat ab, bekam dann aber vom Verwaltungsgericht in einem von mehreren kritisierten Punkten recht. Das Gericht stellte ausserdem fest, dass eine stille Wahl laut der damals geltenden Gemeindeordnung für eine Erneuerungswahl gar nicht erlaubt gewesen wäre.
Die Schulpflege und der Stadtrat zogen das Urteil ans Bundesgericht weiter, allerdings ohne Erfolg: Im November bestätigten die Lausanner Richter das Urteil der Vorinstanz. Damit war die stille Wahl ungültig – und dazu auch noch die später erfolgte Urnenwahl für den siebten Sitz im Gremium.

