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Hittnauer Luppmenpark-Abstimmung ist rechtskräftig

Das Projekt, altersgerechte Wohnungen auf dem Luppmenareal in Hittnau zu erstellen, ist einen Schritt weiter.

Ein Bild, das es in nicht allzu ferner Zukunft nun tatsächlich geben könnte: die Überbauung im Luppmenpark.

Foto: PD

Hittnauer Luppmenpark-Abstimmung ist rechtskräftig

Bezirksrat bestätigt

Das Projekt, altersgerechte Wohnungen auf dem Luppmenareal in Hittnau zu erstellen, ist einen Schritt weiter.

Das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 zum Projekt «Alterswohnen Luppmenpark» ist rechtskräftig. Das hat der Bezirksrat Pfäffikon nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestätigt, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt. Damit sei das Vorhaben, auf dem Luppmenareal altersgerechte Wohnungen zu erstellen, weiterhin auf gutem Weg.

Die Rechtskraftbescheinigung bildet die Grundlage, dass der Ausgliederungserlass dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet werden kann. Dessen Zustimmung wird im Verlauf des Sommers erwartet.

Sie dürfte reine Formsache sein, ist der Erlass doch bereits vor der Urnenabstimmung einer Vorprüfung durch das Gemeindeamt unterzogen und als genehmigungsfähig beurteilt worden.

Nach der regierungsrätlichen Genehmigung kann das Guthaben aus dem Emil-Spörri-Fonds in Höhe von 100'000 Franken an die Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) ausbezahlt werden, welche die geplanten Wohnungen erstellen und betreiben wird.

Gemäss Erlass und GAL-Statuten ist der Gemeinderat künftig mit einem Mitglied in deren Vorstand vertreten. Der Gemeinderat hat für diese Funktion Reto Huber (parteilos), den Ressortvorsteher Finanzen und Soziales, ernannt.

Projekt mit langer Vorgeschichte

Auf Basis des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 13. Dezember 1989 hat die Gemeinde Hittnau das Areal Luppmenpark von der Emil-Spörri-Stiftung übernommen. Sie verpflichtete sich gleichzeitig, dem Stiftungsgedanken Rechnung zu tragen und das bestehende Kleinaltersheim zu betreiben, wobei dieses aus Kostengründen 2013 geschlossen wurde.

Seither wurden mehrere Anläufe unternommen, das Areal wieder seinem Bestimmungszweck zuzuführen. Mit der Verabschiedung des Gestaltungsplans Luppmenpark im Jahr 2019 und der Durchführung eines Architekturwettbewerbs im Jahr 2021 wurden Grundlagen für die bauliche Weiterentwicklung des Areals geschaffen.

Gemäss dem Siegerprojekt «Boule» sollen die bestehende Scheune und das Gärtnerhaus durch Neubauten ersetzt werden und zwei weitere Neubauten mit total 38 altersgerechten Wohnungen entstehen. Diese Wohnungen sollen gemäss Kostenmiete-Prinzip an Personen mit einem ausgewiesenen Bezug zu Hittnau vermietet werden. (lcm)

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