Solaranlagen an Fassaden werden in Zürich nicht mehr toleriert
Rückschlag bei der Energiewende
Wegen Brandgefahr bewilligt die Zürcher Gebäudeversicherung vorerst keine Fotovoltaikanlagen an Fassaden mehr. Architekten und Solarbranche reagieren nervös.
Architekt Roman Legler hat vor ein paar Wochen ärgerliche Post erhalten. Im Auftrag eines Kunden plant er die Totalsanierung eines mehrstöckigen Wohnhauses. Da das Gebäude gut besonnt ist, wollen die Bauherren neben umfangreichen Renovationen auch eine Fotovoltaikanlage (PV) an den Fassaden realisieren. Es sollte eine «energetische Vorzeigesanierung» werden.
Mehrere Monate haben sich die Behörden der Gemeinde mit der Prüfung des Gesuchs Zeit gelassen, und nun dies: Obwohl Legler ein 27-seitiges Brandschutzkonzept eingereicht hat, seien die feuerpolizeilichen Auflagen für die PV-Fassade nicht erfüllt, schreibt die zuständige Bewilligungsbehörde.
Bei einem mehrstöckigen, mehr als 11 Meter hohen Gebäude dürfe sich ein Feuer an der Fassade nicht weiter als über zwei Stockwerke ausbreiten, und das habe Legler für sein Projekt nicht nachgewiesen. Als Begründung fügt die Behörde an, die Fassadenkonstruktion mit vorgehängten PV-Elementen sei nicht geprüft. Legler ist darüber erstaunt, denn eine solche Prüfung ist bisher nicht verlangt worden.
Roman Legler heisst eigentlich anders. Dieser Zeitung gab er Auskunft und legte die Dokumente unter der Bedingung vor, dass er nicht mit seinem richtigen Namen in der Zeitung erscheint. Als Architekt ist er auf die Behörden angewiesen, er will diese nicht verärgern.
Zwölf Projekte sind derzeit sistiert
In Absprache mit der Zürcher Gebäudeversicherung (GVZ) hat die Behörde das Projekt nun zur Überarbeitung zurückgewiesen. Legler müsse den Nachweis erbringen, dass er die Zwei-Stockwerke-Auflage einhalten könne, etwa mit realen Brandversuchen. «Wie und wo soll ich Brandversuche an einer Hausfassade über mehrere Stockwerke durchführen?», fragt Legler.
Mit solch rigiden Vorschriften schaffen wir die Dekarbonisierung nie.
Architekt eines energieeffizienten Hauses
Und was ihn besonders ärgert: Er hatte sich bei den zuständigen Ämtern vorgängig erkundigt, wie das Bewilligungsverfahren ablaufe. Auf eine Brandschutzprüfung habe ihn niemand hingewiesen. «Da werden die Spielregeln mitten im Spiel geändert», klagt Legler.
Unterdessen hat er das Bauprojekt bis im Frühling 2024 sistiert und hofft mit seinen Auftraggebern, dass die Gebäudeversicherung und die anderen involvierten Stellen bald einsehen, was sie mit diesem Entscheid auslösen: «Mit solch rigiden Vorschriften schaffen wir die Dekarbonisierung nie», sagt Legler.
Ramon Legler ist nicht der Einzige, der von der neuen Bewilligungspraxis betroffen ist. Der grüne Kantonsrat David Galeuchet weiss von zwölf Bauprojekten mit PV-Fassaden im Kanton Zürich, welche in jüngster Zeit zurückgewiesen wurden. Galeuchet ist in der Solarbranche tätig und Vizepräsident beim Branchenverband Swissolar.
Er ist erstaunt über die neue Bewilligungspraxis im Kanton, denn die Zürcher Gebäudeversicherung ist die einzige in der Schweiz, welche Brandtests für die gesamte Konstruktion verlangt.
Solarpanels in der Brandschutzklasse zurückgestuft
Grund dafür sind neue Erkenntnisse zu den Solarpanels. Dies erklärt Frederik Gort, Fachmann bei Swissolar für PV-Fassaden. Bisher waren die Panels in der Brandschutzklasse RF1 eingereiht, sie wurden somit als nicht brennbar klassifiziert.
Brandversuche mit den Modulen haben aber gezeigt, dass von den Panels wegen der Kunststoffstecker und der verwendeten Folien trotzdem ein kleiner Brandbeitrag ausgeht und dass sie in die Kategorie RF2 (schwer brennbar) umgeteilt werden müssen.
Deshalb hat Gort auch «ein gewisses Verständnis» für die Gebäudeversicherung. Immerhin müsse sie im Brandfall zahlen. Trotzdem sei es unrealistisch, von jedem Bauherrn Brandprüfungen zu verlangen. Die Kosten dafür seien zu hoch und würden die Bauprojekte unrentabel machen.

Ziel von Swissolar ist es nun, den Bewilligungsstopp der Gebäudeversicherung möglichst rasch zu beenden. Deshalb wollen Gort und Brandschutzspezialisten mit systematischen Brandversuchen beweisen, dass PV-Fassaden keine Grossbrände auslösen können.
Die verwendbaren Materialien und Schutzmassnahmen sollen in einem «Stand der Technik»-Papier festgeschrieben werden, auf das sich alle Architekten in ihren Baugesuchen berufen können. Einfach ist das aber nicht. Für die Brandversuche sind spezielle Infrastrukturen nötig, die es in der Schweiz gar nicht gibt.
Bis diese Arbeiten alle erledigt sind, wird es mutmasslich noch Jahre dauern. So lange will der Grüne David Galeuchet nicht warten. Wenn die Schweiz fossile Energie und Atomkraft bis 2050 ersetzen wolle, brauche es 45 Terawattstunden Strom aus der Fotovoltaik, was fast zehnmal mehr ist als heute.
Wir sollten solche Projekte fördern und nicht abwürgen.
David Galeuchet, Kantonsrat Grüne
Um dieses Ziel zu erreichen, müsse man Hausfassaden mit PV-Anlagen ausrüsten, ist Galeuchet überzeugt: «Wir sollten solche Projekte fördern und nicht abwürgen.» Galeuchet verweist auf eine parlamentarische Initiative im Zürcher Kantonsrat. Sie wurde mit 81 Stimmen bereits vorläufig überwiesen und verlangt PV-Anlagen auf Parkplätzen und Dächern und bei Neubauten von grossen Häusern eine PV-Fassaden-Pflicht.
Mehr Toleranz von der GVZ gefordert
Bis das «Stand der Technik»-Papier vorliege, brauche es unbedingt eine Übergangslösung für die Bewilligung von PV-Anlagen an Hauswänden, sagt Frederik Gort von Swissolar. Er betont: «Wir führen darüber Verhandlungen mit den Gebäudeversicherungen.»
Wir können es uns nicht leisten, die Energiewende zu bremsen, weil eine Versicherung an einer Null-Toleranz-Strategie festhält.
Frederik Gort, Fachverband Swissolar
Gort hofft, dass auch die Zürcher Gebäudeversicherung dafür Hand bietet. «Wir können es uns nicht leisten, die Energiewende zu bremsen, weil eine Versicherung an einer Null-Toleranz-Strategie festhält», sagt er.

Gort erinnert daran, dass es im Kanton Zürich schon diverse Gebäude mit PV-Fassaden gibt, welche auch die Feuerpolizei abgesegnet hat. Da sind zum Beispiel die diversen Liegenschaften der Umweltarena Spreitenbach, unter anderem Mehrfamilienhäuser in Brütten und Urdorf, über die diese Zeitung schon wiederholt berichtet hat.
GVZ dämpft Hoffnungen
Die Zürcher Gebäudeversicherung teilt auf Anfrage mit, übergeordnetes Ziel ihres Handelns sei die Sicherheit von Menschen und Gebäuden. Bei den Bewilligungen richte sie sich nach den gültigen schweizerischen Brandschutzvorschriften.
Entgegen früheren Annahmen seien PV-Module brennbar. «Dies belegen Brandfälle und -prüfungen», schreibt die GVZ-Medienstelle. Sie betont, dass Einfamilienhäuser von der verschärften Bewilligungspraxis nicht betroffen seien und sogar von einem vereinfachten Meldeverfahren profitierten.
Ob die GVZ einer Übergangslösung für über 11 Meter hohe Gebäude zustimmt, ist unsicher. In ihrer Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung empfiehlt sie den Bauherrschaften nur, «möglichst frühzeitig Brandschutzexpertinnen und -experten in die Planung einzubeziehen».
Bauherrschaft denkt über Verzicht nach
Die vom grünen Regierungsrat Martin Neukom geführte Zürcher Baudirektion begrüsst auf Anfrage die Gespräche zwischen der Solarbranche und der GVZ und hofft, dass «PV-Fassadenanlagen bald ohne aufwendige Zusatzabklärungen bewilligt werden können».
Ob Architekt Roman Legler mit dem Bauprojekt auf eine Einigung zwischen Swissolar und der Zürcher Gebäudeversicherung wartet, ist ungewiss. Wie Legler mitteilt, diskutieren die Bauherren derzeit, ob sie umplanen und auf eine PV-Fassade verzichten sollen.
