Alterswohnungen im Hittnauer Luppmenpark sind einen Schritt weiter
Gemeindepräsident ist erleichtert
Die Kritik seitens Ortsparteien und Rechnungsprüfungskommission war gross, doch das Volk steht hinter dem Gemeinderat: Der Souverän genehmigte den Ausgliederungserlass, der es der Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark ermöglicht, das Bauprojekt voranzutreiben.
Im Hittnauer Luppmenpark sollen Alterswohnungen entstehen, um dem Grundgedanken der Emil-Spörri-Stiftung Rechnung zu tragen: Wohnbauten zu erstellen, die auf die Bedürfnisse eines zeitgemässen Alterswohnens angepasst sind.
Dafür soll die Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) rund 3000 Quadratmeter des Parks im Baurecht erhalten, die Neubauten erstellen und danach vermieten. Dafür erhält sie ein unbefristetes Darlehen von rund 2,3 Millionen Franken von der Gemeinde.
Obwohl sich die Ortsparteien SVP, FDP, GLP und Forum gemeinsam mit der Rechnungsprüfungskommission im Vorfeld kritisch geäussert haben und die Vorlage des Ausgliederungserlasses an die GAL zur Ablehnung empfahlen, hat das Volk nun Ja gesagt. Mit 608 Ja-Stimmen zu 476 Nein-Stimmen haben die Hittnauerinnen und Hittnauer diesem nächsten Schritt zugestimmt.
Ich habe gelitten in den letzten Tagen.
Carlo Hächler (FDP)
Hittnauer Gemeindepräsident
Eine Erlösung für Gemeindepräsident Carlo Hächler (FDP). Zwar gab er sich im Vorfeld der Abstimmung zuversichtlich, dass die Vorlage durchkommt: «Aber jetzt bin ich schon sehr erleichtert. Ich habe gelitten in den letzten Tagen.»
Der starke Gegenwind der politischen Parteien und der RPK habe ihm Sorge bereitet – und tut es auch weiterhin. «Dadurch wurde eine Spaltung provoziert, die der Sache nicht förderlich ist.»
RPK wollte mehr Rendite
Die Parteien kritisierten unter anderem, dass das gesamte finanzielle Risiko bei der Gemeinde liege, ohne dass diese ein Mitspracherecht habe. Weiter fanden sie das vorliegende Wohnkonzept nicht zeitgemäss und nicht innovativ. Zudem sei nicht klargestellt, dass auch diejenigen von den günstigen Wohnungen profitieren würden, die darauf angewiesen seien.

Bereits zuvor hatte die RPK die Meinung kundgetan, das Geschäft sei aktuell finanziell nicht angemessen: Die erzielte Rendite entspreche nicht den Erwartungen und Möglichkeiten.
Mit dem Ja vom Sonntag hat die Hittnauer Bevölkerung nun ihr Mitspracherecht ausgeschöpft. Die Verordnung über die Ausgliederung des Alterswohnens wird nun dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Sobald dieser das Projekt absegnet, kann mit der Detailplanung der Bauten begonnen werden – ein Bezug der Wohnungen wird frühestens 2026 möglich sein.
«Stabiles Ergebnis»
Obwohl am Abstimmungssonntag weder über kantonale noch eidgenössische Vorlagen abgestimmt wurde, lag die Stimmbeteiligung in Hittnau bei 39,4 Prozent. «Das hat mich positiv überrascht», so Hächler.
Dass das Ergebnis knapper ausfallen wird als bei den letzten, grossen Hittnauer Abstimmungen wie etwa dem Gemeindehaus oder dem Projekt Hittnau Care, habe er erwartet. Das Ergebnis zum Ausgliederungserlass mit einem Prozentsatz von 56,1 Ja-Stimmen zu 43,9 Nein-Stimmen bezeichnet er als «stabil». «Besonders die Kritiker haben noch einmal mobilisiert – aber die guten Argumente haben schliesslich überzeugt.»
Projekt mit langer Vorgeschichte
Basierend auf dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 13. Dezember 1989 hat die Gemeinde Hittnau das Areal Luppmenpark von der Emil Spörri-Stiftung übernommen. Sie verpflichtete sich gleichzeitig, dem Stiftungsgedanken Rechnung zu tragen und das bestehende Kleinaltersheim zu betreiben, wobei dieses aus Kostengründen 2013 geschlossen wurde.
Seither wurden mehrere Anläufe unternommen, das Areal wieder seinem Bestimmungszweck zuzuführen. Mit der Verabschiedung des Gestaltungsplans Luppmenpark im Jahre 2019 und der Durchführung eines Architekturwettbewerbs im Jahre 2021 wurden Grundlagen für die bauliche Weiterentwicklung des Areals geschaffen.
Gemäss dem Siegerprojekt «Boule» sollen die bestehende Scheune und das Gärtnerhaus durch Neubauten ersetzt werden und zwei weitere Neubauten mit total 38 altersgerechten Wohnungen entstehen. Diese Wohnungen sollen gemäss Kostenmietprinzip an Personen mit einem ausgewiesenen Bezug zu Hittnau vermietet werden.
