Lange Uneinigkeit zu den DVZO-Zusatzfahrten
Chronologischer Überblick
Die geplanten Zusatzfahrten des DVZO sind nicht überall beliebt. Ein Überblick, was in den letzten Jahren passiert ist.
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Der DVZO reicht beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Gesuch ein, dass das Konzensionsrecht für Personenbeförderung mit historischen Eisenbahnfahrzeugen verlängert wird. Der Verein beantragt dadurch, während sechs Wochen täglich zwischen Bauma und Hinwil fahren zu dürfen.
Juli 2019
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233 Personen unterschreiben eine Petition, mit der sie sich gegen die geplanten Zusatzfahrten des DVZO wehren. Diese wird Anfang Dezember 2019 dem Bundesamt für Verkehr übergeben.
Dezember 2019
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Das Bundesamt für Verkehr bewilligt im Januar 2020 das Konzessionsgesuch des DVZO. In der Verfügung erwähnt das BAV die Petition der Anwohnenden, beurteilt die Einwände bezüglich Raumplanung und Umweltschutz aber als «nicht erkennbar».
Januar 2020
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Am 20. Februar erhebt Sandra Müller* beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde. Sie beantragt, dass der Entscheid des BAV aufgehoben und abgeändert wird. Konkret soll der Bahnbetrieb so wie bisher, also am ersten und dritten Sonntag im Monat, gestattet werden. Zudem soll der DVZO verpflichtet werden, Lärm- und Feinstaubimmissionen zu vermeiden.
Die Gemeinde Hinwil reicht zum selben Zeitpunkt ebenfalls Beschwerde gegen den DVZO beim Bundesverwaltungsgericht ein, aus ähnlichen Gründen wie Sandra Müller.Februar 2020
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Das Bundesverwaltungsgericht tritt wegen fehlender Legitimation nicht auf die Beschwerden ein und weist im Urteil vom Juli 2021 darauf hin, dass Müller gegen die Infrastrukturbetreiberin vorgehen muss.
Juli 2021
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Sandra Müller erhebt am 7. August 2021 beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Sie beantragt, dass dieses aufgehoben wird und dass die Vorinstanz – also das Bundesamt für Verkehr – auf ihre Beschwerde eintritt. Die Gemeinde Hinwil tritt derweil von ihrer Beschwerde zurück.
August 2021
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Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Sandra Müller ab. Es kam zum Schluss, dass die Sicherheitsrisiken nicht Gegenstand der Personenbeförderungskonzession seien, sondern in einem anderen Verfahren geltend gemacht werden müssen. So steht es im Urteil.
Für Fragen der Immissionen und Sicherheitsrisiken seien eisenbahnrechtlich nicht die einzelnen auf einer Strecke fahrenden Verkehrsunternehmen zuständig, sondern vielmehr der Betreiber der entsprechenden Bahninfrastruktur.Dezember 2022
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Sandra Müller kann das Urteil des Bundesgerichts nicht nachvollziehen. Das widerspreche ihrer Meinung nach dem gesunden Menschenverstand, wie sie gegenüber Züriost sagt.
Februar 2023
*Name geändert, richtiger Name der Redaktion bekannt
Weshalb Sandra Müller das Urteil des Bundesgerichts nicht nachvollziehen kann, lesen Sie hier.
