Versäumnisse und Fehler beim Loorenprojekt
Auch Juristensprache kann ruppig sein – man muss nur zwischen den Zeilen lesen. In den beiden Urteilen, die der Bezirksrat Uster zur Genehmigung der Mehrkosten des Loorenprojekts und zur Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- und Haldenbachs als gebundene Ausgaben gesprochen hat, finden sich jedenfalls genügend schmerzhafte Spitzen.
Qualifikationen wie «zumindest fraglich», «mangels rechtsgenügender Begründung», «willkürlich» oder «nicht nachvollziehbar bis unredlich» sitzen. Ebenso dass der Bezirksrat die Frage in den Raum wirft, «ob damals die Kosten unter Nichtberücksichtigung vorhersehbarer Ausgaben bewusst niedrig gehalten worden sind um die Vorlage eher durchzubringen.»
Diese Scherben sind auch eine Chance
27.10.2022

Der Bezirksrat hält dem Gemeinderat Maur vor, beim Generationenprojekt Looren und dem Bevölkerung Beitrag in Merkliste speichern Dies oder jenes mag interpretierbar sein, nicht alles konnte abschliessend beurteilt werden. Doch klar ist: Der Bezirksrat hat den Maurmer Gemeinderat beim grössten Projekt seiner Geschichte in die Schranken gewiesen.
Fast 10 Millionen Mehrkosten
39 Millionen Franken hatte die Bevölkerung an der Urne für das Generationenprojekt Looren mit seinen drei Schulhäusern, der Mehrzweckhalle und dem Loorensaal gesprochen, 1,64 Millionen wurden zwischen 2019 und 2021 als Zusatzkredite bewilligt. Die zusätzlichen Mehrkosten von 7,8 Millionen Franken hatte der Gemeinderat in diesem Frühjahr als gebundene Ausgaben in eigener Kompetenz bewilligt und mit einer fünftägigen Rekursfrist in der Dorfzeitung «Maurmer Post» veröffentlicht.
Genau gleich verfahren war der Gemeinderat im Fall des auf dem Loorenareal geplanten Bevölkerungsschutzgebäude für die Feuerwehr und den Zivilschutz. Für dieses hatte die Bevölkerung im September 2020 an der Urne einen Kredit von 9 Millionen Franken gesprochen. Die vorab notwendige Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- und Haldenbachs im Wert von 1,87 Millionen Franken hatte der Gemeinderat ebenfalls als gebundene Ausgabe beschlossen und publiziert.
In der Essenz hat der Bezirksrat nun entschieden, dass alle anfallenden Mehrkosten, die beim Loorenprojekt noch nicht verbaut worden sind, noch einmal überprüft und je nach Bedarf von der Gemeindeversammlung oder an der Urne neu bewilligt werden müssen. Dabei handelt es sich konkret um die zusätzlichen 1,2 Millionen Franken für die Sanierung der Fassade und die 1,18 Millionen Franken für die Erneuerung der Haustechnik des Loorensaals. Ebenso wurden die gesprochenen 1,7 Millionen Franken für die Mehrkosten durch die Teuerung zurückgewiesen.
Beim Bevölkerungsschutzgebäude sah er es als erwiesen an, dass der Gemeinderat bereits vor der Abstimmung von der Notwendigkeit der Bacherhöhung und Revitalisierung wusste, die ihm der Kanton auferlegt hatte. Ergo sprach er ein klares Verdikt: Das Projekt muss neu berechnet und dem Volk in einer Urnenabstimmung noch einmal vorgelegt werden.
Zufriedene Rekurrenten
«Die Tonalität der Urteile ist unmissverständlich», zeigt sich Bruno Sauter zufrieden. Der ehemalige Gemeindepräsident hatte zusammen mit seinem anfangs Oktober verstorbenen Vorgänger Ueli Büchi und einer Drittperson die Stimmrechtsrekurse gegen die beiden Entscheide eingelegt. «Die Urteile belegen unsere Überzeugung, dass man die Gebundenheit einer Ausgabe nicht einfach damit begründen kann, dass man gerade dabei ist, ein Projekt zu realisieren. Sonst kann man eine Vorlage einfach tiefrechnen, um sie an der Urne einfacher durchzubringen.»
«Es kann nicht sein, dass man derlei Mehrkosten einfach als gebunden erklärt und an einem Freitag in der ‹ Maurmer Post › mit fünftägiger Rekursfrist publiziert werden.»
Rekurrent Bruno Sauter
Neben den konkreten Konsequenzen in den vorliegenden Fällen, sei es den Rekurrenten auch darum gegangen, eine klare Ausgangslage für die Zukunft zu schaffen. Sauter spricht von klaren Verfügungskompetenzen bei den Ausgaben, die nun einmal mehr aufgezeigt worden sind. Es sei weiter wichtig, dass bei solchen Projekten mehr Wissen, Erfahrung und Kompetenz seitens der Verwaltung und der Behörden einfliessen.
Und zu guter Letzt gehe es darum, dass die Prozesse und Strukturen angepasst und die Bevölkerung ihr Recht auf Mitsprache ausüben könne. «Es kann nicht sein, dass man derlei Mehrkosten einfach als gebunden erklärt und an einem Freitag in der ‹ Maurmer Post › mit fünftägiger Rekursfrist publiziert werden.»
Gemeinderat streut Asche auf sein Haupt
Von Seiten des Gemeinderats nimmt man die Kritik an. «Es sind Fehler passiert», sagt Gemeindepräsident Yves Keller (FDP). Und: «Es ist mir wichtig, dass nicht das Gefühl aufkommt, dass wir am Volk vorbei entschieden hätten. Denn das ginge gar nicht.»
Folglich hat das Gremium denn auch beschlossen, die Bezirksratsurteile vollständig und klaglos zu akzeptieren. So versucht Keller gar nicht, einzelne Punkte des Urteils anzuzweifeln, sondern verspricht stattdessen: «Wir werden jetzt genau über die Bücher gehen müssen und alles aufarbeiten.»
«Es ist mir wichtig, dass nicht das Gefühl aufkommt, dass wir am Volk vorbei entschieden hätten. Denn das ginge gar nicht.»
Yves Keller (FDP). Gemeindepräsident Maur
Warum also hat der Gemeinderat im April beschlossen, die Mehrkosten als gebunden zu erklären? «Auf dem Weg dorthin war ein Dominostein nach dem anderen gefallen. Wir haben den Entscheid letztlich nach bestem Wissen und Gewissen in der Annahme getroffen, dass er in unserer Kompetenz liegt. Doch das war gemäss dem Bezirksrat nicht der Fall.»
Über das Ziel hinausgeschossen
Tatsächlich darf die Vorgeschichte nicht aussen vor gelassen werden. Aufgeweckt durch Kritik an der Finanzierung eines zwei Millionen teuren Erweiterungsbaus an der Schule Aesch, den der Gemeinderat über gebundene Ausgaben beschlossen hatte, liess dieser seine Praxis im Herbst 2021 von einer externen Beratungsagentur untersuchen.
Im Zuge dessen beschloss er just gegen Ende der Bauphase kurzerhand, die zusätzlich anfallenden Kosten beim Generationenprojekt zu prüfen, wenn möglich als gebundene Ausgaben zu bewilligen und amtlich zu publizieren. Das Vorgehen sollte den bisherigen Usus ablösen, bei dem die Exekutive der Gemeindeversammlung zum Ende eines Projekts einfach eine Schlussrechnung vorlegte.
Während er mit der an sich löblichen Absicht im konkreten Fall über das Ziel hinausgeschossen hat – viele Begründungen waren dem Bezirksrat zu wenig genau -, hat sich indessen bei der Bevölkerungsschutzanlage ein echtes Versäumnis offenbart.
«Die Informationen und Kosten hinsichtlich der Arbeiten am Rausen- und Haldenbach hätten in diese Abstimmungsvorlage gehört», sagt Keller, der damals zwar schon Finanzvorsteher, aber noch nicht Gemeindepräsident war. «Ich möchte keine Schuld auf andere abwälzen. Das war ein grober Fehler, den wir nun aufarbeiten müssen. Und als Gemeindepräsident stehe ich dafür in der Verantwortung.»
Einen Berg mit Hausaufgaben
Vorderhand gilt es für den Maurmer Gemeinderat, die vom Bezirksrat erhaltenen Hausaufgaben zu erledigen. Wie weiter beim Loorensaal? Wird im kommenden Jahr über dasselbe Bevölkerungsschutzgebäude abgestimmt oder wird das Projekt angepasst? Das sind nur zwei von vielen Fragen, die er in den nächsten Wochen und Monaten beantworten muss.
«Vor allem müssen wir jetzt aus den Erfahrungen lernen», sagt der Gemeindepräsident. Wohlwissend, dass es hier auch um die Grundlagen seiner Legislatur geht. «Wir müssen genauer vorbereiten, mehr Reserven einstellen und dürfen auf keinen Fall unsere Kompetenzen überschreiten.»
Die Urteile, das spürt man sogar am Telefon, ist nicht spurlos an Yves Keller vorbeigegangen. «Natürlich schmerzt so etwas», gibt er zu. «Aber es gibt nichts schönzureden. Jetzt müssen wir es besser machen.»
Was sind gebundene Ausgaben?
Einfach gesagt, gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn gar nicht zur Diskussion steht, ob, wie, wo und wann die Exekutive das Geld ausgibt. Klassische Beispiele sind etwas Strassen oder Werkleitungen, die am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind und erneuert werden müssen.
Über solche gebundenen Ausgaben kann der Maurmer Gemeinderat selbst und uneingeschränkt bestimmen. Fällt indessen eine Investition nicht in diese Kategorie, liegt sie nur im alleinigen Kompetenzbereich des Gemeinderates, wenn sie unter 300’000 Fr liegt. Bei einem Betrag über dieser Schwelle braucht es ein Ja an der Gemeindeversammlung, übertrifft sie gar die Zwei-Millionen-Marke hat der Souverän an der Urne das letzte Wort.
