Dorfplatz Illnau ist wieder in den Mühlen der Justiz
Man mag sich beim alten Landihaus an der Usterstrasse 23 in Illnau über vieles nicht einig sein. Doch zwei Dinge sind unbestritten: Der 1928 errichtete, fünfgeschossige Bau ist das meistpolarisierende Gebäude der Stadt Illnau-Effretikon. Und wird es auch weiterhin bleiben.
Ginge es einzig nach der Stimmbevölkerung müsste das denkmalgeschützte Haus abgerissen werden und einem Neubau und einem grösseren Dorfplatz weichen. Dieses Verdikt hatte sie Ende 2020 in einer Volksabstimmung gefällt. Ob und wann das aber tatsächlich passiert, liegt indessen nicht in ihrer Hand, sondern bei den Gerichten.
Anfang Woche hat der Zürcher Heimatschutz bekannt gegeben, dass er gegen die vom Stadtrat veranlasste Entlassung des Baus aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung Rekurs eingelegt hat. Ein Veto, das wenig überraschend kam.
Der Heimatschutz beruft sich in einer Medienmitteilung auf das Urteil, welches das kantonale Baurekursgericht 2015 gefällt und das Verwaltungsgericht 2016 bestätigt hatte. Damals war der Stadtrat, noch ohne konkretes Projekt oder gar einem Volksentscheid in der Tasche, in der exakt selben Frage zurückgepfiffen worden.
Ein unmissverständliches Votum …
«Inzwischen haben wir die Hausaufgaben gemacht», sagt der Stadtpräsident von Illnau-Effretikon Marco Nuzzi (FDP). «Wir haben eine Alternative geprüft und ein konkretes Bauprojekt samt Finanzierung ausgearbeitet, dem das Parlament in diesem Juni einstimmig stattgegeben hat.» Weiter zeigt er sich zuversichtlich, dass das überwiegende öffentliche Interesse, an einem vergrösserten Dorfplatz mit dem Volksentscheid nun gegeben sei.
Tatsächlich hat die Bevölkerung im Rahmen einer Volksinitiative zu einem «attraktiven Dorfzentrum Illnau» eine konkrete Vorlage mit und eine ohne Abriss des Hauses vorgelegt bekommen. «Wir haben dabei explizit über die rechtliche Ausgangslage und potenzielle Verzögerungen im Projekt informiert», betont Nuzzi.
Letztlich erhielt das Projekt A mit einem Abriss 55,3 Prozent Zustimmung, das Projekt B ohne Abriss 49,75 Prozent. «Für mich ist das ein unmissverständliches Votum», sagt Nuzzi. «Ein Projekt wurde angenommen, das andere abgelehnt.»
… oder eine äusserst knappe Mehrheit?
Anders sieht das der Zürcher Heimatschutz. In seiner Medienmitteilung schreibt er von einer «äusserst knappen Mehrheit». «In absoluten Zahlen hat damals der Vorschlag A nur 326 Stimmen mehr erhalten als derjenige mit dem Erhalt der Liegenschaft. Bei mehr als 10’000 Stimmberechtigten ist das ein knappes Resultat», sagt dessen Vorstandsmitglied Evelyne Noth. Und: « Allein das zeigt, dass das Thema in der Stadt höchst umstritten ist und einzig die jahrelange und unklare ortsplanerische Stossrichtung über die künftige Dorfplatzgestaltung widerspiegelt. Mehr nicht.»
«In Anbetracht des hochkarätigen Schutzobjektes, das durch drei Gutachten und zwei Fachgerichte bestätigt wurde, sehen wir keinen Verhandlungsspielraum. »
Evelyne Noth
Unabhängig davon gibt sie zu bedenken, dass es nicht nur dieses, sondern viele «öffentliche Interessen» gebe. Noth zählt auf: «Es gibt einen kommunalen Gestaltungsplan Unter-Illnau von 2006 in dem das schützenswerte Landihaus enthalten, respektive dessen integralen Erhalt vorgesehen ist. Dieser Gestaltungsplan ist ebenfalls von den Stimmbürgern demokratisch abgesegnet worden. In der kommunalen Bau- und Zonenordnung liegt das Haus in der Kernzone I und gehört also zu den ältesten Bebauungen, die erhalten werden müssen . Und schliesslich gibt es auch noch zwei rechtskräftige Gerichtsurteile und ein übergeordnetes kantonales und nationales Recht, das für die Stadt ebenfalls bindend ist – auch bei einer kommunalen Volksabstimmung .»
Dass der Stadtrat die «Hausaufgaben» gemacht habe, könne sie nicht bestätigen. «Die Prüfung von mehreren alternativen Varianten, die im Entscheid des Verwaltungsgerichts als zwingend erachtet werden, wurde unterlassen», sagt Noth. Und bekräftigt, dass man bereit sei, bei einer Abweisung des Rekurses die Sache allenfalls juristisch weiterzuziehen. «In Anbetracht d es hochkarätigen Schutzobjektes , das insgesamt durch drei Gutachten und zwei Fachgerichte bestätigt wurde , sehen wir keinen Verhandlungsspielraum. Eine ortsplanerisch gelungene und grosszügige Gestaltung des Dorfplatzes kann auch mit dem Erhalt des Landihauses ohne Weiteres erreicht werden .»
Das Baurekursgericht ist wohl bloss der Anfang
Bei der Stadt gibt man sich derweil gelassen. Man stelle die Schutzwürdigkeit nicht in Frage, habe aber nun alle Forderungen erfüllt, um das öffentliche Interesse fundiert darzulegen, erklärt Stadtpräsident Nuzzi. «Es ist nun am Baurekursgericht, die vom Stadtrat vorgenommene Interessensabwägung zu überprüfen.» Er blicke dem kommenden Urteil aber optimistisch entgegen.
Bis dieser Entscheid gefällt wird, dürfte es indessen einmal mehr noch eine Weile dauern. Das Gesetz gibt dem Baurekursgericht als Zielgrösse für die Behandlung eines solchen Falles eine Frist von sechs Monaten vor. «Erst dann wird es in dieser Frage wieder spannend», sagt Marco Nuzzi.
Was er damit meint, ist, dass die unterlegene Seite mit grosser Wahrscheinlichkeit die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht anrufen wird . «Immerhin geht es darum, einen Volksentscheid durchzusetzen.»
