Migros und Stadtrat Wetzikon verlieren Parkplatz-Streit
Migros und Wetziker Stadtrat müssen zurück auf Feld eins bei den Plänen für den Neubau des Oberland Märt in Wetzikon. Dies, weil der Verkehrsclub Schweiz (VCS) einen juristischen Streit vor dem Baurekursgericht gewinnt. Im Fokus des juristischen Hickhacks? Die Grösse des Zentrums und die damit verbundene Anzahl erlaubter Parkplätze.
Die Baubewilligung wird aufgehoben, die Anzahl Parkplätze muss reduziert werden, urteilt nun das Gericht in seinem Entscheid vom 17. August, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist. So legt eine «mangelhafte Prüfung» des Stadtrats die Baupläne vorübergehend auf Eis.
Ende Januar dieses Jahres hatte der VCS seinen Rekurs eingelegt, welcher der Migros die Bewilligung für den Neubau des Oberland Märt erteilte.
Parkplätze im Fokus
Die Migros Ostschweiz plant am heutigen Standort ein Gebäude mit Platz für Gewerbe sowie rund 100 Wohnungen – ein Projekt, das einer gewissen Anzahl Parkplätze bedarf. Genau genommen 410 (265 Kunden-, 65 Beschäftigten-, 80 Allgemeinparkplätze), verteilt auf eine zweigeschossige Parkgarage – zu viel für den VCS.
Heute hat der Oberland Märt 450 Parkplätze, wovon 370 für Kunden zur Verfügung stehen.
Anbindung an den ÖV
Markus Knauss, Co-Geschäftsführer der VCS Sektion Zürich, erklärte im März gegenüber dieser Zeitung, die Zahl der geplanten Parkplätze stimme nicht mit den rechtlichen Vorgaben überein
Rekurs gegen Baupläne der Migros
04.03.2022

Oberland Märt Wetzikon
Geht es nach dem Verkehrs-Club der Schweiz, sollen im neu geplanten Oberland Märt weniger Parkplä Beitrag in Merkliste speichern J e besser ein Einkaufszentrum an den öffentlichen Verkehr angebunden ist, desto weniger Parkplätze dürfen gebaut werden. «In Wetzikon wurde diesen Vorgaben nicht Rechnung getragen», sagte Knauss.
Gestützt auf das Verbandsbeschwerderecht steht es dem VCS als Umweltschutzorganisation zu, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben. Auch, weil das Projekt nicht mit den umweltschutzrechtlichen Vorgaben übereinstimme, legte der VCS Rekurs gegen den Stadtratsbeschluss ein.
Und diesen heisst nun das Baurekursgericht vollumfänglich gut. Es hebt den Beschluss auf und weist ihn zur weiteren Abklärung und zum neuen Entscheid an den Stadtrat zurück. Zudem heisst es im Urteil: «Die Prüfung der weiteren Rügen hat ergeben, dass die Anzahl der Parkplätze für Bewohner, Besucher und Beschäftigte zu reduzieren ist.»
Stadtrat muss über die Bücher
Ein Rüffel für das Gremium, dem das Gericht attestiert, die Erreichbarkeit des Einkaufszentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln «unzureichend geprüft» zu haben.
Im Stadtrat habe man das Urteil derweil sehr sachlich aufgenommen, wie Stefan Lenz (FDP), Ressortvorsteher Hochbau und Planung, erklärt. «Aufgrund des laufenden Verfahrens kann ich leider nicht gross Auskunft geben», sagt der zuständige Stadtrat.
Natürlich müsse man aber jetzt über die Bücher gehen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bauherrin, der Migros Ostschweiz.
Frage der Verkaufsfläche
Im Urteil ist indes zu lesen: «Der Stadtrat stellte im angefochtenen Beschluss ohne Begründung fest, die Erreichbarkeit mit den Mitteln des öffentlichen Verkehrs sei gegeben.» Eine Beurteilung sei jedoch geboten gewesen, weil das Zentrum mit 16’481 m2 Verkaufsfläche knapp als Grosszentrum zu qualifizieren sei. Als solches muss es mit dem ÖV gut erreichbar sein muss, damit es überhaupt gebaut werden kann.
In ihrem Baugesuch war die Migros demgegenüber von einer deutlich kleineren Verkaufsfläche ausgegangen. «Aus Sicht der Migros beträgt die Verkaufsfläche 11’000 m2. Dazu kommen noch 3’300 m2 Gewerbe- und zusätzliche Mallfläche», erklärt Silke Seichter, verantwortlich für die Baukommunikation der Migros Ostschweiz.
«Wie aus dem Urteil gelesen werden kann, ist die ganze Konstellation sehr anspruchsvoll.»
Stefan Lenz (FDP), Stadtrat Hochbau und Planung
Dem Urteil des Gerichts ist nun zu entnehmen, dass die Mall aufgrund ihrer «grosszügigen Auslegung» zumindest teilweise ebenfalls dazu gerechnet werden müsse sowie weitere kleinere Teilflächen.
Das Gericht hält allerdings fest, dass der Ermessensentscheid des Stadtrats nicht auf einem falschen Sachverhalt beruht habe. Das hatte der VCS in der Begründung seines Rekurses behauptet. So würde sich die für ein Grosszentrum besagte Verkaufsfläche von 16’481 m2 nur unter voller Anrechnung der Fläche der Mall ergeben.
Neubewertung läuft
Die Migros werde jetzt die Neubewertung des Stadtrats abwarten, sagt Silke Seichter. Diese laufe momentan, erklärt Stefan Lenz. «Wie aus dem Urteil gelesen werden kann, ist die ganze Konstellation sehr anspruchsvoll. Das neue Zentrum beinhaltet im Gegensatz zu heute auch Wohnungen, weshalb Parkplätze für Anwohnende und Besucher notwendig sind.»
Lenz spricht auf Basis der Parkplatzverordnung von ÖV-Güteklassen, Grenzbedarf von Parkplätzen und dem zwingenden Abbau von Parkplätzen. «Für die Neubewertung beziehen wir jetzt auch die Nutzungszahlen der Kunden aus dem ÖV ein. Diese Anhaltspunkte erhalten wir von der Migros.»
Solange die Neubewertung läuft, wird auch noch nicht mit dem Bau des Provisoriums auf dem Areal Färberwiesen begonnen. «Die Baubewilligung liegt uns vor und die Planung ist abgeschlossen, sodass wir mit einer schnellen Umsetzung rechnen», sagt Seichter.
Wann kommt das Provisorium?
Eigentlich hätte mit den Arbeiten für das Provisorium im März dieses Jahres begonnen werden sollen, doch der Rekurs und das jetzige Urteil verhindern dies. Wie der weitere Zeitplan betroffen ist, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
«Wir wollen eine gute Lösung für Wetzikon.»
Silke Seichter, Baukommunikation Migros Ostschweiz
«Dazu können wir jetzt aufgrund des laufenden Verfahrens nichts sagen», erklärt die Kommunikationsverantwortliche. Natürlich sei bisher nicht alles wie geplant verlaufen und man sei vom best case entfernt. «Letztlich wollen wir eine gute Lösung für Wetzikon», so Seichter.
Und auch der zuständige Stadtrat Stefan Lenz hält fest, dass er den Baubeginn des Provisoriums nächstes Jahr noch für realistisch hält. «Allerdings könnte es, nachdem wir eine neue Baubewilligung erteilt haben, wiederum auch gegen diese Einsprachen geben.»
Um dies möglichst zu verhindern, will Lenz die Anspruchsgruppen an einen gemeinsamen Tisch einladen. Denn der Stadt sei es ein Anliegen, das Zentrum Oberwetzikon möglichst rasch aufzuwerten.
Hohe Gerichtskosten
Der ursprüngliche Plan sah den Umzug des jetzigen Oberland Märt ins Provisorium für Ende 2023 vor, damit danach mit den Rückbauarbeiten begonnen werden kann. Der Bezug des Neubaus ist auf Anfang 2027 geplant.
Neben Verzögerungen kommen auf den Stadtrat und die Migros zusätzliche Ausgaben zu. So betragen die Kosten für das Verfahren, die je zur Hälfte dem Stadtrat und der Migros auferlegt werden, stolze 16’000 Franken.
