Stadtrat krebst zurück, um Veloweg zu bestätigen
Eigentlich hatte alles danach ausgesehen, dass der Stadtrat von Illnau-Effretikon mit der Lückenschliessung der Veloverbindung zwischen Bisikon und Illnau einen guten Schritt weitergekommen war.
20 Jahre nachdem die Variantenstudie erarbeitet worden war, konnte er im August 2021 das favorisierte Vorprojekt endlich öffentlich auflegen. Dieses sieht eine nordseitige Fuss- und Velowegverbindung entlang der Bisikonstrasse vor, die deswegen verlegt werden muss.
Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und vom Kanton waren aber dermassen ernüchternd, dass der Stadtrat nun noch einmal über die Bücher geht. Die direkt betroffenen Grundeigentümer und Pächter, der Naturschutzverein Illnau-Effretikon als auch die kantonale Fachstelle Naturschutz haben sich gegen das Bauvorhaben ausgesprochen. Die Baudirektion teilte mit, dass das Vorprojekt nicht bewilligungsfähig sei.
Vier alte Varianten – und eine neue
Der Stadtrat bleibt indessen auf seinem Standpunkt, dass die auserkorene Variante die beste sei – obschon sie mit damals veranschlagten 2,6 Millionen Franken auch die teuerste ist. Für ihn überwiegen der Sicherheitsaspekt, die direkteste und kürzeste Linienführung, als auch der Umstand, dass Bauarbeiten innerhalb des Naturschutzgebiets Örmis vermieden werden können.
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Um seine Sicht den opponierenden Parteien darzulegen, will er die ursprünglichen vier Varianten alle noch einmal prüfen lassen. Ausserdem möchte er in diesen Prozess noch zusätzlich eine Option mit einer Strassenverbreiterung, einer Kernfahrbahn und einer Temporeduktion einbinden.
Veloweg zwischen Bietenholz und Kindhausen
Eine weitere Radweglücke, die es zu schliessen gilt, betrifft die Verbindung zwischen Bietenholz und Kindhausen. Das entsprechende Projekt, das ihm Rahmen der Fahrbahnsanierung der Efffretiker-/Hegnauer-/Landenbergstrasse erfolgen soll, ist ausgesteckt. Bei der Stadtverwaltung liegt es noch bis zum 17. Oktober auf.
Derweil soll im nahegelegenen Industriequartier am Südrand von Effretikon Tempo 30 eingeführt werden, konkret auf der Vogelsang-, der Breiti und der Industriestrasse. Die Kantonspolizei hat eine entsprechende Verfügung auf Antrag der Stadt am 22. September erlassen. Gegen den Entscheid kann bei der Sicherheitsdirektion des Kantons während 30 Tagen Rekurs erhoben werden.
