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Fast zehnstündiger Nutzungsplan-«Marathon» in Maur

Die Maurmer haben es geschafft. Nach einer Doppel-Gemeindeversammlung haben sie eine neue Richt- und Nutzungsplanung – und nun auch eine Ausnützungsziffer in der Wohnzone W1.

Die Revision der Bau- und Zonenordnung gab an der Gemeindersammlung Maur sehr viel zu reden.

Foto: Christian Brändli

Fast zehnstündiger Nutzungsplan-«Marathon» in Maur

Der Maurmer Gemeinderat rechnete mit einem Grossaufmarsch und einem grossen Zeitbedarf für die Totalrevision der Richt- und Nutzungsplanung, ein Geschäft, das bereits im Vorfeld für viele und lange Diskussionen gesorgt hatte. Und so setzte er vorsorglich zwei Gemeindeversammlungs-Abende in der Mehrzweckhalle Looren an.  

Am Montag konnte Gemeindepräsident Yves Keller (FDP) an der ersten Versammlung unter seiner Leitung 295 Stimmberechtigte begrüssen. Deren Zahl nahm zwischenzeitlich auf 305 zu, um dann mit schwindendem Ausharrungsvermögen kontinuierlich abzunehmen. Um 23.30 Uhr, nach viereinhalb Stunden, harrten noch 264 aus.

Votum für bessere Busverbindungen

Der erste Teil der Revision, die den kommunalen Richtplan Verkehr betraf, ging mit einem Zeitbedarf von eineinhalb Stunden noch verhältnismässig zügig vonstatten. Urs Rechsteiner (Die Mitte), Ressortvorsteher Hochbau und Planung, wies auf die fünf verkehrspolitischen Ziele hin.

An oberster Stelle steht dabei die Sicherheit. So sollen insbesondere die Ortsdurchfahrten diesbezüglich optimiert werden. Die Strassenräume sollen situationsgerecht gestaltet werden und das Netz für Fussgänger und Velofahrer zwischen den Ortsteilen soll verbessert werden. Schliesslich wird auch Wert gelegt auf attraktive Verbindungen in die Natur- und Naherholungsräume sowie die gute Erschliessung der Ortsteile mit öffentlichen Verkehrsmitteln.  

Zum letzten Punkt hiess die Versammlung einen Antrag aus ihrer Runde gut, wonach die ÖV-Vernetzung innerhalb der Ortsteile – und dies auch zu Randzeiten – besser werden müsse.

Parkplätze erhalten

Und auf Antrag von FDP-Kantonsrat Alex Gantner wurde ein weiteres Ziel in den Richtplan aufgenommen: Bei den Ortsdurchfahrten soll der Parkierung Rechnung getragen werden. Mit diesem Punkt sollen die bestehenden Parkplätze erhalten werden. Dies sei für das Gewerbe wichtig, argumentierte Gantner.

« Bei den Ortsdurchfahrten soll der Parkierung Rechnung getragen werden. »
Alex Gantner, FDP-Kantonsrat

Mit zwei anderen Änderungsantragen scheiterte Gantner dagegen, ebenso wie eine Frau, die auf der Stuhlenstrasse wegen der Lastwagen Tempo 40 statt 30 einführen wollte, oder jemand, der eine neue ZVV-Zoneneinteilung wünschte. Letztere mussten zur Kenntnis nehmen, dass das nicht im Rahmen dieser Revision möglich sei.

Aufgenommen wurde nur noch ein Antrag, der Massnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zwischen der Hohrüti- und der Wasserbergstrasse vorsieht. In der Schlussabstimmung passierte der angepasste kommunale Verkehrsrichtplan mit 289 Stimmen.

Viele Rekurse wegen Bauten in Zone W1

Und dann wurde der Hauptbrocken des Abends in Angriff genommen. Und dieser war dann, wie sich im Verlaufe der immer länger werdenden Versammlung zeigen sollte, zu schwer, um noch am Montag verdaut zu werden. Immerhin war es taktisch geschickt, dass der Gemeinderat von der Versammlung die Zustimmung abholte, dass Rückkommensanträge ausgeschlossen wurden.   

«Rund 80 Prozent der Baurekurse betreffen Bauten in der Zone W1.»
Urs Rechsteiner, Ressortvorsteher Hochbau und Planung

Wie bereits im Vorfeld gab bei der Revision der kommunalen Nutzungsplanung die vom Gemeinderat vorgesehene Einführung einer Ausnützungsziffer (AZ) in der Wohnzone W1 am meisten zu reden. Das Fehlen einer solchen Bestimmung habe in den locker bebauten und sensiblen Handlagen der Gemeinde zu einer «unzweckmässigen Entwicklung» geführt. «Rund 80 Prozent der Baurekurse betreffen Bauten in der Zone W1», erklärte Rechsteiner. Realisiert werden oft grosse Häuser, in denen mehrere Wohnungen untergebracht werden könnten.

Angebliche Entschädigungsforderungen

Der Gemeinderat schlug eine Ziffer von 25 Prozent vor. Sollte auf den Ausbau des Untergeschosses – das in der Ausnützungsziffer nicht angerechnet wird – verzichtet werden, sollte die AZ 30 Prozent betragen. Rechsteiner wies auch darauf hin, dass heute 77 Prozent der Grundstücke in der W1 eine Ausnützung von unter 20 Prozent hätten. Daraus sei ersichtlich, dass für die grosse Mehrheit der bestehenden Gebäude eine grosser baulicher Erweiterungsspielraum bestehe, selbst bei einer Einführung einer AZ. Ohnehin werde die maximale Nutzfläche bei kleinen und mittleren Grundstücken bis 750 Quadratmeter eher durch die Grenzabstände bestimmt.

«Das wird die Gemeinde 50 Millionen Franken kosten.»
Votant an der Gemeindeversammlung

Dies wollten verschiedene Votanten nicht gelten lassen und monierten, dass die Einführung einer so tiefen AZ einer materiellen Enteignung gleichkomme. Und sie prognostizierten die Gefahr einer Welle von Entschädigungsforderungen, die auf die Gemeinde zukomme, insbesondere von Eigentümern von Grundstücken ab 1000 Quadratmetern. «Das wird die Gemeinde 50 Millionen Franken kosten», hiess es etwa, oder «solche Einschränkungen sind Maur nicht würdig». 

Gemeinderat setzt sich durch

Verlief die Versammlung auf weite Strecken ruhig, gingen hier nun schon mal etwas die Emotionen hoch. In einer Abstimmungsschlacht wurden die vier Anträge auf eine AZ von 20, 25, 30 und 35 Prozent ausgemehrt. Und letztlich behauptete sich der Vorschlag des Gemeinderates klar, ebenso wie später bei der Variante einer höheren AZ, wenn das Untergeschoss nicht ausgebaut wird. Während das Sitzfleisch der meisten Anwesenden immer mehr beansprucht wurde, waren die Stimmenzählerinnen gefordert und in Dauerbewegung, mussten sie doch ihre Rapporte jeweils dem Gemeindeschreiber am Tisch vorne abliefern.    

Gestrichen wurde dagegen die vom Gemeinderat vorgeschlagene Bestimmung, dass die Untergeschosse nur bis zur Hälfte der Fläche einer Vollgeschossfläche ausgebaut werden dürften. Wenn es um Verdichtung gehe, sei eine solche Einschränkung nicht sinnvoll, lautete die Argumentation.

Gegen Arealüberbauungen

Abgeschmettert wurden Anträge zu schärferen Bestimmungen für die Kernzonen oder zu einer Einrechnung von Weiher- und Poolflächen zu den Grünflächen. Kein Gehör hatten die Stimmberechtigten auch für einen Architekten, der besondere Bestimmungen für Arealüberbauungen in der Wohn- und Gewerbezone wollte. Festgelegt wurde dagegen, dass es in Kernzonen und Wohnzonen W1 keine solche Arealüberbauungen geben darf.

Nachdem um 23.15 Uhr ein Antrag auf Abbruch der Gemeindeversammlung noch gescheitert war, waren die Besucher eine Stunde später – es war schon nach Mitternacht  – so ermattet, dass ein neuerlicher Antrag durchging. Und so trafen sich die Stimmberechtigten am Dienstag nochmals.    

Wenig Chancen für zusätzliche Naturschutzbelange

Auch an diesem zweiten Abend, zu dem mit 214 Stimmberechtigten etwas weniger erschienen als am Vorabend, wurde der Hagel von Änderungsanträgen zur Bau- und Zonenordnung fortgesetzt. Dabei standen Naturschutzthemen im Zentrum. Von diesen Anträgen wurden allerdings die meisten abgelehnt wie etwa die Bekämpfung von Neophyten oder die Förderung einheimischer Pflanzen. Einzig zur Flachdachbegrünung wurde festgelegt, dass diese ökologisch wertvoll zu erfolgen habe. Gestrichen wurde dagegen die Bestimmung, dass eine Begrünung auch vorzunehmen sei, wenn Solaranlagen aufs Dach gestellt werden.

«Die Bestimmung, pro Zimmer einen Veloabstellplatz  erstellen zu müssen, gehört gestrichen.»
Alex Gantner, FDP-Kantonsrat

Die Maurmer zeigten sich auch gegenüber zusätzlichen Vorschriften in Sachen Veloabstellplätze skeptisch. Gleich ganz gestrichen wurde eine Bestimmung, wonach pro Zimmer ein solcher Platz hätte vorgesehen werden sollen.

Auch der Verzicht auf die Wiedereinzonung des Gebiets Im Brünneli in Aesch scheiterte deutlich. Aufgrund des neuen Mehrwertausgleichs muss die Gemeinde Maur allerdings bei einer Überbauung dieses Areals einen Fünftel des Wertes von gut drei Millionen Franken dem Kanton abliefern.

Keine Urnenabstimmung

Dann, nach insgesamt rund neuneinhalbstündiger Debatte, wurde auch über die Nutzungsplanung abgestimmt. Mit 163 gegen 25 Stimmen – viele Stimmberechtigte hatten die Versammlung zu jenem Zeitpunkt bereits wieder verlassen – wurde die mit zahlreichen Änderungen gespickte Bau- und Zonenordnung abgesegnet.

Nochmals eine längere Debatte ergab sich zum Begehren, die Vorlage der Urnenabstimmung zu unterbreiten. Von den dann noch präsenten 175 Stimmberechtigten sprachen sich gerade einmal 19 dafür aus, womit das nötige Quorum von einem Drittel klar verfehlt wurde. Die vorherrschende Meinung war, dass die Vorlage nun schon sehr demokratisch durchberaten worden sei. Zudem sei es nicht zielführend, dass bei einer Urnenabstimmungen auch Leute mitentscheiden würden, die sich nicht so intensiv mit der Materie befasst hätten.

Wann die neuen Bestimmungen in Kraft treten, ist noch offen. So muss die ganze Planung dem Kanton vorgelegt werden. Der Gemeinderat merkte denn auch mehrfach an, dass es bei einigen Bestimmungen noch Fragezeichen gebe, ob die Änderungen rechtlich standhalten.

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