Warum der sicher geglaubte Millionendeal wackelt
22 Jahre ist es her, seit das Kreisspital Rüti geschlossen wurde. 22 Jahre, in denen sich auf dem Areal einiges getan hat: Inzwischen befinden sich auf den 38’000 Quadratmetern ein Rekrutierungszentrum der Armee, das Regionalzentrum des Zivildienstes, Kleinwohnungen und Unternehmen, ein Zentrum für Radiotherapie und die Zentrale des Notfalldienstes «Regio 144».
Verwaltet und bewirtschaftet wird das Ganze durch den Zweckverband «ehemaliges Kreisspital Rüti», dem alle fünf früheren Trägergemeinden angehören: Rüti, Dürnten, Bubikon, Hinwil und Hombrechtikon.
Doch nun soll die bislang profitable Formel – in den letzten Jahren wurde stets ein Gewinn von einer Million Franken erwirtschaftet – aufgebrochen werden. Rüti will das gesamte Areal übernehmen und die anderen Gemeinden auszahlen. Ein Schritt, den alle Gemeinden an der Urne bestätigen müssen. Und vor allem in Bubikon auf der Kippe steht.
Worum geht’s?
Den Entscheid, den Verband aufzulösen, haben die fünf Gemeinden im letzten Oktober gefällt. Grund dafür ist, dass die Gemeinden keine gemeinsamen Aufgaben sehen, die sie dereinst an diesem Standort erfüllen könnten. Somit werde der Verbandszweck überflüssig.
Das Areal, die Immobilien und die bisherigen Vertragsverhältnisse sollen per 1. Januar 2023 auf die Gemeinde Rüti übertragen werden. Im Gegenzug soll Rüti, auf dessen Gebiet das Areal liegt und das mit 48 Prozent bereits den grössten Anteil besitzt, die anderen Gemeinden entschädigen.
Basis dafür ist ein Gutachten, das der Zweckverband bei der Zürcher Kantonalbank in Auftrag gegeben hat. Diese hat im August 2019 einen Realwert von 30 Millionen und einen Ertragswert von 14,3 Millionen Franken errechnet – was in der Annahme, dass die gegenwärtige Nutzung des Areals weitergeführt wird, auch dem Marktwert entspricht.
Den Besitzverhältnissen entsprechend würden Rüti an die vier Gemeinden einen einmaligen Betrag überweisen: Dürnten (20% Anteil) erhielte 2,86 Millionen, Bubikon (13,5%) 1,93 Millionen, Hinwil (12%) 1,72 Millionen und Hombrechtikon (6,5%) 0,93 Millionen Franken. Die anstehenden 6 Millionen Franken an Investitionen in die über 100-jährigen, teilweise denkmalgeschützten Spitalgebäude, müsste Rüti selbst berappen.
Voraussetzung ist freilich, dass die Stimmberechtigten aller fünf Gemeinden am 25. September der beantragten Auflösung des Zweckverbandes zustimmen. Ein einziges abschlägiges Resultat genügt, um die Vorlage zu versenken.
Weshalb will Rüti übernehmen?
Bereits bei der Präsentation im März war es dem inzwischen aus dem Amt geschiedenen Rütner Gemeindepräsidenten Peter Luginbühl (FDP) wichtig, den Wert des Kreisspitals auch in Gefühlen zu bemessen. «Ich spüre immer noch, wie viele Rütnerinnen und Rütner mit dem ehemaligen Spital emotional verbunden sind», sagte er an der besagten Medienkonferenz.
Dennoch stand natürlich nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft im Zentrum. Luginbühl sprach von «Potenzial zum Quartier» und dachte im Zuge einer späteren Entwicklung offen über eine Ansammlung mit Gesundheitsbetrieben und Wohnungen im südlichen Teil nach. Dort liegt auch der «Garten der Sinne», ein öffentlich zugänglicher Park.
Bauvorstand Peter Weidinger (Mitte), der Rüti seit Jahren als Delegierter im Zweckverband vertritt, spricht heute dagegen von den vielen Arbeitsplätzen, die auf dem Areal angesiedelt worden sind und der entsprechenden Ausstrahlung: «Das Spitalareal beheimatet gleich mehrere Institutionen, die für unsere Bevölkerung von grosser Bedeutung sind.»
Wer ist dafür? Wer dagegen?
Was anfangs als Selbstläufer daherkam, scheint heute umstritten. Zwar stehen alle fünf Gemeindeexekutiven hinter dem Anliegen. Inzwischen haben aber auch die Rechnungsprüfungskommissionen ihre Empfehlungen herausgegeben. Und da zeigen sich Risse.
Die Kontrollgremien von Rüti, Hinwil und Dürnten empfehlen die Annahme, die Kollegen in Bubikon und Hombrechtikon dagegen die Ablehnung der Vorlage. Insbesondere in Bubikon scheint sich eine breit gestützte Koalition der Skepsis gebildet zu haben.
So könnte man den Umstand deuten, dass die Ortsparteien von SVP, SP und der Mitte die Nein-Parole beschlossen haben. Und dass diese allesamt bemängeln, dass die Entwicklungsmöglichkeiten und entsprechende Wertsteigerungen nicht in die Analyse der ZKB eingeflossen sind – und damit der Preis zu tief angesetzt wurden.
Wie argumentieren die Gegner?
Besonders intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben sich zwei Privatpersonen, die sich als «besorgte Bubiker Bürger» bezeichnen: der Architekt Peter Roth und der Agronom Eric Meili. Das Duo, das die eigenen Gemeindefinanzen in «Schieflage» sieht, will festgehalten haben: «Wir dürfen in Bubikon kein Geld verschenken.»
Mit der ZKB-Schätzung gehen die beiden hart ins Gericht. Sie monieren, dass diese von einem Landwert von 250 Franken pro Quadratmeter für «sehr gut und zentral gelegenes Bauland» ausgeht – was viel zu tief angesetzt sei. «Über 38’000 Quadratmeter Fläche mit einem Ertragswert von 14,3 Millionen. Das ergibt einen Bodenpreis von 370 Franken pro Quadratmeter», erklärt Eric Meili. Und sowieso: Bauland in Rüti sei heute 1000 bis 1500 Franken wert.
Das sei insbesondere für den südlich Teil des Geländes mit dem «Garten der Sinne» von Relevanz, um den das Rütner Raumentwicklungskonzept hochwertige Eigentumgswohnungen vorsieht. «Wenn wir hier, auf einer Fläche von 7750 Quadratmetern, mit einem Landwert von 1500 Quadratmetern kalkulieren, kommen wir bei der geplanten Entwicklung auf einen Wert von 11,6 Millionen Franken», rechnet Meili vor. «11,6 Millionen, die in der ZKB-Schätzung nicht berücksichtigt sind.»
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Weiter stören sich Roth und Meili ab der «Gratis-Übergabe» der zwei Parzellen, auf der das Radiotherapiezentrum und der Rettungsdienst «Regio 144» ihre Immobilien im Baurecht erstellt haben.
«Die beide Parzellen umfassen 3225 Quadratmetern und sind ebenfalls nicht in der Schätzung enthalten. Unter der Annahme eines Quadratmeterpreises von 800 Franken sind das weitere 2,58 Millionen Franken, die unentgeltlich an Rüti übertragen werden sollen. So wären wir als schon bei 14 Millionen», sagt Peter Roth.
Und zu guter Letzt sei da ja auch noch der Umstand, dass Rüti die anderen Gemeinden bei einem allfälligen Landverkauf nur während der nächsten fünf Jahre am Gewinn beteiligen muss: «Normalerweise gelten solche Klauseln mindestens für 25 Jahre.»
«Ein Gefälligkeitsgutachten liegt nahe», findet Peter Roth. Worauf Eric Meili den Ball aufnimmt und darauf verweist, dass der ehemalige Rütner Gemeindepräsident Peter Luginbühl in einer leitenden Position bei der ZKB arbeitet und dessen Vorgänger Anton Melliger als Zweckverbandspräsident amtet. «Da ist zu viel Rüti drin.»
Was sagen die Befürworter?
Auf die Verfilzungsspekulationen angesprochen, winkt der Rütner Bauvorsteher Peter Weidinger ab. «Bitte schreiben Sie doch noch der Transparenz halber, dass auch ich bei der ZKB arbeite.» Man habe das Institut gewählt, weil es auf dem Feld solcher Liegenschaftsschätzungen über Expertise verfügt – «und wegen nichts anderem».
Weidinger mag bei den Zahlen nicht ins Detail gehen. Er betont, dass er, als auch die Gemeinderäte von Bubikon, Dürnten, Hinwil und Hombrechtikon dem Bericht vertrauen. Auch gibt er zu, dass man aufgrund des überbehördlichen Konsenses nicht mit derlei Reaktionen gerechnet habe. «Vielleicht hätten wir dann zur Sicherheit noch ein zweites Gutachten eingereicht oder eine längere Frist bei der Beteiligung im Verkaufsfalle festgelegt.»
Aus seinen Ausführungen geht indessen vor, dass zwischen den Lagern unterschiedliche Grundannahmen vorliegen: Während die Gegner eine Rechnung für den Fall einer ertragsorientierten Entwicklung fordern, gehen die Befürworter davon aus, dass das Areal im Sinne der Öffentlichkeit weiterentwickelt wird.
«Da es sich um eine Zone für öffentliche Bauten handelt, hat die ZKB den Wert auf der Basis der aktuellen Situation errechnet», will er festgehalten haben. Rüti beabsichtige weder, das Land zu verkaufen, noch es umzuzonen. «Wir möchten die bisherige Struktur erhalten und wenn möglich noch mehr Anbieter aus dem Gesundheitswesen hierherholen.» Auch der Garten der Sinne solle explizit freigehalten werden.
Dabei erhält Weidinger Rückendeckung von den Präsidenten aller fünf beteiligten Gemeinden. In einer gemeinsamen Stellungnahme rücken diese vor allem die «Risiken, die mit der Weiterentwicklung der Liegenschaften verbunden sind» in den Fokus. Wenn der Zweckverband nicht aufgelöst werden könne, bestehe die Gefahr, dass die Finanzen aller Verbandsgemeinden in eine Schieflage geraten können.
Was sie damit meinen: In der Vergangenheit hat der Verband regelmässig Gewinne abgeworfen. Da nun aber grosse Sanierungen anstehen, gilt es erstmals, empfindliche Entscheidungen zu treffen und zu investieren. Überdies sei es «keinenfalls sicher», dass der Verband dereinst höhere Erträge abwerfen würde.
Was passiert bei einem Nein?
Der Verband würde bestehen bleiben und die Statuten müssten schnellst möglich totalrevidiert werden – eine Massnahme, die im Zuge des neuen Gemeindegesetzes schon hätte erfolgen müssen, aber wegen der geplanten Auflösung aufgeschoben wurde. Dieser Statutenänderung müssten darauf alle Gemeinden an der Urne bestätigen.
Da die Gemeinderäte von Hinwil 2020 und Hombrechtikon 2021 bereits beschlossen hatten, den Verband verlassen zu wollen, sollte darauf dieser Schritt eingeleitet werden. Rüti hatte sich damals bereit gezeigt, die Anteile von Hinwil zu übernehmen, im Falle Hombrechtikons ist die Verteilung noch offen. Auch für diesen beiden Austritte braucht es die Zustimmung der Stimmbevölkerungen aller Gemeinden an der Urne.
Danach müssten sich die verbleibenden Gemeinden an die Sanierungen, die Planungen und die künftige Entwicklung machen.
(Mitarbeit Giorgio Girardet)
