Politik

Kantonales Feuerverbot nun auch in Wäldern aufgehoben

Nach den zum Teil ergiebigen Regenfällen der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr vielerorts gesunken. Dennoch mahnt der Kanton zur Vorsicht.

Kantonales Feuerverbot nun auch in Wäldern aufgehoben

Der gebietsweise ergiebige Regen der vergangenen Wochen habe zu einer Entspannung der Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern geführt. Das für den Wald und die Waldesnähe geltende absolute Feuerverbot ist deshalb per 1. September aufgehoben. Dies schreibt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung. Die Waldbrandgefahr wurde von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft. Es bestehe somit weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Die Baudirektion ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten

Gewisse Gemeinden haben auf ihrem Territorium ein allgemeines Feuerverbot angeordnet. Solche kommunalen Feuerverbote gelten auf dem gesamten Gemeindegebiet, also auch im Wald, falls er nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist. Die Aufhebung der kommunalen Verbote ist Sache der Gemeinden.(lda)

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