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Kiesabbau wird trotz Volks-Nein geplant

Am 22. August wird der Kantonsrat gegen den Widerstand der Grünen einen Kiesabbau im Näniker Hard vorsehen. Zu einer Rodung dürfte es allerdings kaum je kommen.

Angrenzend an den Näniker Hardwald (im Hintergrund) wird schon seit Jahren Kies abgebaut. , Noch stehen im Näniker Hardwald die Bäume. , Kies und Näniker Hardwald ist schon lange ein Thema.

Foto: Markus Zürcher

Kiesabbau wird trotz Volks-Nein geplant

Der Triumph der Ustermer Grünen war überraschend – und gross: Am 4. März 2018 hiessen die Stimmberechtigten gegen den Widerstand aller anderen Parteien mit 57,8 Prozent Ja die Waldinitiative gut. Seither gilt, dass in Uster kein Wald für eine Kiesgrube gerodet werden darf.

Doch an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der Zürcher Kantonsrat wohl genau diese Option beschliessen. An der Grenze zu Volketswil wird im Näniker Hard ein Kiesabbaugebiet geplant. «Das entsprechende Abbaugebiet ist im Richtplan eingetragen und somit auf sehr lange Sicht zumindest planerisch zu sichern», unterstreicht Alex Gantner (FDP), der Präsident der vorberatenden Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu).

Anhörung durchgeführt

Nach dem Bundesgerichtsentscheid zur geplanten Deponie im Tägernauer Holz zwischen Grüningen und Gossau hatte der Kantonsrat im März 2021 die Genehmigung dieses Kiesabbaugebietes noch zurückgestellt. Das Bundesgericht hatte unter anderem moniert, dass im Erläuterungsbericht zur Vorlage die durchgeführte Anhörung der Gemeinden und Zweckverbände nicht aufgeführt war.

«Wir wollten diesen Fehler beim Näniker Hard nicht wiederholen und damit Angriffsfläche für Beschwerden bieten», betont Gantner. So ist im überarbeiteten Bericht jetzt erwähnt, dass die Stadt Uster sowie die potenzielle Betreiberfirma Hastag angehört worden sind.

Drei-Punkte-Plan des Stadtrates

Tatsächlich hatte der Ustermer Stadtrat im Nachgang zur Abstimmung über die Waldinitiative der Grünen eine Umsetzungsvorlage ausgearbeitet. Diese sah drei Punkte vor. Zum Ersten sollte der Stadtrat beim Kanton die Streichung des Gebiets aus dem Richtplan beantragen. 

Auf der rot eingerahmten Fläche im Hardwald, die der Stadt Uster gehört, sollte ursprünglich Kies abgebaut werden. (Plan: GIS)

Zweitens sollten die bestehenden Verträge der Stadt Uster zur Kiesgewinnung gekündigt werden. Die Stadt Uster hatte als Besitzerin der 24 Hektaren grossen Parzellen mit der Hard AG aus Volketswil 2006 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser hätte es dem Unternehmen erlaubt, im Näniker Hardwald während 15 Jahren Kies abzubauen. Der Stadtrat erhoffte sich durch die Beteiligung an den Einnahmen des Kiesabbaus Einnahmen von bis zu 32 Millionen Franken.

Drittens war in der Umsetzungsvorlage vorgesehen, dass künftig keine Rodungen zwecks Kiesabbau auf Waldflächen im Besitz der Stadt Uster mehr zulässig sind. «Die Punkte 2 und 3 liegen in der Kompetenz des Stadtrates und beide Punkte hat er inzwischen auch umgesetzt, indem er die Verträge gekündigt hat beziehungsweise das Kiesabbauverbot auf städtischen Grundstücken im Betriebsplan für den Stadtforst verankert hat», erklärt Usters Bauvorstand Stefan Feldmann (SP).

Kurze Wege als Begründung

«Punkt 1 liegt hingegen – das war immer klar – in der Kompetenz des Kantons. Der Stadtrat hat 2019 beim Baudirektor die Streichung aus dem Richtplan beantragt», hält Feldmann fest. In der Anhörung vor der Kevu hat Feldmann, der selbst im Kantonsrat sitzt, dann den Antrag auf Streichung begründet.

Die Kommission hält aber wie der Regierungsrat daran fest, dass das Kiesabbaugebiet Näniker Hardwald im Richtplan bleiben soll. «Die Materialgewinnung soll basierend auf der kantonalen Kiesplanung auch in der Region Glattal und Oberland erfolgen, wo eine anhaltend rege Bautätigkeit festzustellen ist. Die Wege zwischen Gewinnung und Verarbeitung sollen kurz sein», begründet Gantner den Kevu-Entscheid.

Grüne opponieren weiter

In der Kommission stellten sich einzig die Grünen gegen diese Festlegung, da sie generell dagegen sind, Waldrodungen für Kiesabbau oder Deponien vorzunehmen. Sie dürften auch am 22. August bei der Abstimmung im Kantonsrat ziemlich alleine bleiben auf der Oppositionsseite. «Ich rechne nicht mit viel weiterer Unterstützung über die Grünen-Fraktion hinaus», meint der Winterthurer Florian Meier (Grüne), der auch Kevu-Mitglied ist.

Doch mindestens auf eine weitere Stimme für ihren Minderheitsantrag können die Grünen zählen. «Ich persönlich werde diesen Minderheitsantrag in Nachachtung des Entscheids der Ustermer Stimmberechtigten ebenfalls unterstützen», meint Feldmann.

Kein Kies – oder vielleicht doch?

Trotz der absehbaren Niederlage im Kantonsrat ist der Ustermer Bauvorsteher aber bestimmt, was die tatsächliche weitere Zukunft des Hardwaldes anbelangt: «Absolut zentral ist aber, dass selbst wenn der Kantonsrat das Abbaugebiet im Richtplan belässt, dem Ustermer Volksentscheid dennoch Nachachtung verschafft wird. Da die entsprechenden Parzellen im Besitz der Stadt Uster sind und der Betriebsplan für den Stadtforst Kiesabbau auf städtischen Grundstücken ausschliesst, wird es im Hardwald trotz weiter bestehendem Richtplaneintrag keinen Kiesabbau geben.»

«Not macht erfinderisch.»
Alex Gantner (FDP, Maur), Präsident Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt

So ist auch Meier zuversichtlich, dass der Hardwald so bleiben wird, wie er ist: «Käme es dort zu einem Kiesabbau, müsste die Stadt Uster den Volkswillen missachten. Und dafür müsste es dort auch einen politischen Machtwechsel geben. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die aktuelle Stadtregierung das machen würde.»

Alex Gantner meint zur Frage, ob das Nein aus Uster in Stein gemeisselt sei: «Man weiss ja nie!» Aus heutiger Sicht wäre es jedenfalls «sicher ein Fehler, eine Ressource einfach auszuschliessen». Und wie sich aktuell bei der Energiekrise zeige, könnten sich auch Grundhaltungen ändern: «Not macht erfinderisch.»  

Wie es weiter geht

Falls der Kantonsrat am 22. August das Materialgewinnungsgebiet Näniker Hard in Uster im Richtplan festsetzt respektive den Minderheitsantrag zur Streichung ablehnt, können direkt davon betroffene Gemeinden Beschwerde an das Bundesgericht erheben. Private oder Verbände können einen Richtplan nicht direkt anfechten.

Ist der Richtplaneintrag rechtskräftig, kann die Zürcher Baudirektion gestützt darauf im Anschluss einen kantonalen Gestaltungsplan festsetzen. Im Rahmen der Erarbeitung wird laut der Medienstelle der Baudirektion die Stadt Uster angehört « und ihr stehen nach einer Festsetzung als Standortgemeinde und als Grundeigentümerin Rechtsmittel zur Verfügung » . Wie Isabelle Rüegg von der Medienstelle betont, müsse die Grundeigentümerschaft ihr Einverständnis für die Nutzung geben. « Ist dies nicht der Fall, wird eine einvernehmliche Lösung gesucht. »

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