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Jetzt ist das Parlament an der Reihe – Baurekursgericht weist Beschwerde ab

Im April rekurrierte eine Gruppe der Wetziker SP gegen die den Stadtratsbeschuss, den Gestaltungsplan Schönau vom Parlament festsetzen zu lassen. Nun hat das Baurekursgericht die Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführer zeigen sich enttäuscht.

Versteckt hinter dem Schönau-Weiher und Grün: das ehemalige Spinnerei-Areal, das zum neuen Wetziker Quartier werden soll.

Archivfoto: Martin Mächler

Jetzt ist das Parlament an der Reihe – Baurekursgericht weist Beschwerde ab

«Wir sind enttäuscht», sagt Brigitte Rohrbach. Gemeinsam mit Exponenten der Wetziker SP hatte sie im April dieses Jahres Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrats eingelegt, den Gestaltungsplan Schönau ans Parlament zu überweisen. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat diesen Rekurs nun abgelehnt. 

Das Schönau-Areal in Wetzikon ist seit Jahren Zankapfel städteplanerischer Entwicklungen. Seit 2012 möchte die Arealentwicklungsfirma Hiag auf dem 38’000 m2 umfassenden Gelände, in deren Besitz sie ist, bauen und das weitgehend unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble zu einem Quartier entwickeln. 

Das zehnjährige Hick-Hack um das Schönau-Areal in Wetzikon

02.11.2022

Chronologischer Überblick

Seit nunmehr zehn Jahren wird über das Schönau-Areal in Wetzikon diskutiert und gestritten. Beitrag in Merkliste speichern Nach unzähligem Hin und Her und juristischem Hickhack kam es 2018 zur öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans.

Gestaltungsplan von 2013 als Grundlage

Dieser sollte im März dieses Jahres dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Ein Schritt, den die Arbeitsgruppe Planung und Umwelt der SP Wetzikon so nicht hinnehmen wollte. «Wir hielten es für unsere Bürgerpflicht, dem Stadtrat auf die Finger zu schauen, denn es liegt ein Volksbeschluss vor, der im jetzigen Gestaltungsplan in fünf Punkten nicht berücksichtigt ist», sagt Rohrbach.

Auch sei die Aktenauflage zum Vernehmlassungsverfahren erfolgt, bevor der Gestaltungsplan dreimal überarbeitet worden sei, weil wichtige Voraussetzungen fehlten und zum Teil immer noch fehlen. 

Mit ihrem Rekurs am Bezirksgericht Hinwil forderten Rohrbach und weitere Personen den Wetziker Stadtrat dazu auf, einen Entwurf des Gestaltungsplan «im Einklang mit den inhaltlichen Vorgaben des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 24.09.2013» auszuarbeiten.

Damals hatte die Wetziker Gemeindeversammlung eine Initiative von Roland Leu gutgeheissen. Als Gründer der Interessengemeinschaft (IG) Schönau wollte er die Baupläne der Hiag bekämpfen und legte mit seiner Initiative die Grundlage für den Gestaltungsplan. 

Massvolle Entwicklung gefordert

Leu hielt im April fest, dass der nun vorliegende Gestaltungsplan aus dem Jahr 2022 die Forderungen der IG Schönau respektiere und sehr positiv zeige, wie die Ziele der Initiative «mit den berechtigten Interessen der Grundeigentümer verbunden und Bauten im beschränktem Masse realisiert werden können».

In Brigitte Rohrbachs Augen enthält er jedoch «ungeschickte Formulierungen». Zudem sei Leus Meinung zum jetzigen Gestaltungsplan irrelevant – es gelte der Beschluss der Gemeindeversammlung 2013. Zudem sei seine Initiative jederzeit von der SP klar unterstützt worden. 

Mit dem Rekurs gegen den Stadtratsbeschuss wollten sich Rohrbach und die Mitunterzeichnenden «für eine massvolle bauliche Entwicklung, die Erhaltung des naturnahen Grünraums und die integrale Erhaltung des denkmalwürdigen Ensembles» einsetzen und verlangen, «dass der vorliegende Entwurf vor der Beratung im Parlament öffentlich aufgelegt werden muss».

Kein Anfechtungsobjekt

Das Baurekursgericht sah dies anders. In seiner Begründung für das Nichteintreten auf den Rekurs heisst es, dass für eine Anfechtung die «erforderliche raumplanungsrechtliche Festsetzung beziehungsweise an einem validen Anfechtungsobjekt daselbst» mangle.

Es könne nicht gegen einen Gestaltungsplan rekurriert werden, der weder von der Baudirektion genehmig, noch der Legislative, dem Parlament festgesetzt wurde.

«Das ist die Krux unserer Gerichte, dass solange gewartet wird, bis ein Entscheid da ist und erst dann gegen diesen vorgegangen werden kann», sagt die Unterlegene des Rekursverfahrens. Sie und die Mitunterzeichnenden werden den Entscheid nicht weiterziehen, sagt Rohrbach.

Es gehe jetzt darum, den Entscheid und die Debatte im Parlament abzuwarten. «Vielleicht kommt es ja zu anderen Schlüssen», so die SP-Politikerin. 

Entscheid für Stadt nicht überraschend

Bei der Stadt Wetzikon zeigt man sich über den Ausgang des vorliegenden Entscheids des Baurekursgerichts derweil nicht überrascht. Dieser entspreche «vollumfänglich den Erwartungen». 

« Der Stadtrat ist nach wie vor überzeugt, dass der erarbeitete Gestaltungsplan eine ausgewogene Planungsvorlage darstellt, welche der anspruchsvollen Zielsetzung gerecht wird », sagt Stefan Lenz, Stadtrat Hochbau und Planung (FDP).

Der Gestaltungsplan biete den erforderlichen Rahmen, das « umfassende Schönau-Areal mit den weitgehend unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden etappenweise zu einem lebendigen Quartier weiterentwickeln. » Dabei sollen gemäss Lenz, « sowohl der historische Gebäudepark als auch der wertvolle Naturraum bewahrt und aufgewertet werden. »

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