«Das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu bestimmen, kommt grundsätzlich allen Menschen in der Schweiz zu», schreibt die Schweizerische Patientenverfügungs- und Sterbehilfe-Organisation Exit auf ihrer Website. In den eigenen vier Wänden ist der assistierte Suizid schon länger möglich. Doch wie sieht es aus, wenn die betroffene Person in einem Altersheim lebt?
In Heimen der Stadt Zürich haben Bewohnende seit 2001 das Recht, begleitete Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Im Kanton Zürich gab es bis vor Kurzem noch keine einheitliche Regelung - die Trägerschaften der Institutionen konnten selbst entscheiden, ob sie die Freitodbegleitung in ihren Räumen ermöglichen. Andernfalls mussten die Betreffenden in externe Räumlichkeiten ausweichen.
Züriost hat vier Heime in der Region nach ihrer Meinung gefragt:
Pflegezentrum Geratrium Pfäffikon

