Kinderbetreuung in Wetzikon wird für Eltern günstiger
Spätestens als AW-Gemeinderätin, Bigi Obrist, an der Parlamentssitzung vom Montagabend sagte: «Ich leide an mittlerer Verwirrung», war klar, wie komplex das Thema sein würde. Wenigstens war die Debatte selbst einigermassen kurzweilig.
Kinderbetreuung und Berufsleben ist für junge Eltern schon schwer genug unter einen Hut zu bekommen, genauso wie die Finanzierung.
Und in dieser Frage verhedderten sich am Montagabend dann auch die Wetziker Parlamentarier: Wie viel Geld muss eine Familie verdienen, um Subventionen von der Stadt für einen Kitaplatz zu bekommen? Beziehungsweise: Ab wann verdient man zu viel?
Zwei Varianten meinen dasselbe
Die SVP beantwortete diese Frage vor der Parlamentssitzung noch so: Wer mehr als 100’000 Franken aus Einkommen und Vermögen versteuert, wird nicht mehr unterstützt.
Dazu sagte Schulpräsident Jürg Schuler (FDP): «Der Vorschlag der SVP hätte dazu geführt, dass am Ende einfach niemand mehr Subventionen erhält.» Das hatte die SVP dann auch selbst gemerkt und für die Parlamentssitzung eine neue Formulierung gefunden.
Verkürzt gesagt: Wer mit einem steuerbaren Einkommen und einem Anteil von fünf Prozent des Vermögens mehr als 100’000 Franken verdient, erhält keine Subventionen mehr. SVP-Redner Bruno Bertschinger fragte nach der Präsentation des Antrags: «Sinder alli drus cho?»
Verständigungsprobleme
Motionärin Advije Deslihasani (SP) antwortete: «Ich verstehe nur Bahnhof. Was habt ihr da im Keller zusammengerechnet?» Anschliessend trat Bigi Obrist ans Rednerpult und sagte: «Also ich fühle mich nach diesem Vortrag nicht in der Lage, eine fundierte Entscheidung zu diesem Antrag zu treffen. Ich stelle einen Rückweisungsantrag.»
Bertschinger startete in der Zwischenzeit einen Rettungsversuch und liess die Rechenbeispiele aus dem Anhang des stadträtlichen Antrags hervorkramen. «Es ist ganz einfach. Wir reden hier über steuerbares Nettoeinkommen von 100’000 Franken. Wer so viel verdient, braucht keine Subventionen», sagt Bruno Bertschinger (SVP).
Erst bei der Ansicht von allen neun Rechenbeispielen fiel der Groschen bei den meisten und Advije Delihasani sagte: «Wir haben jetzt erfolgreich eine halbe Stunde aneinander vorbeigeredet». Der Rückweisungsantrag wurde anschliessend abgelehnt.
«Verdient hier jeder 150’000?»
Das Rechenbeispiel, das zur Erleuchtung führte, geht so: Wenn die Eltern zusammen netto 95’000 Franken verdienen und 120’000 Franken Vermögen versteuern, werden fünf Prozent davon, also 6000 Franken, zu den 95’000 Franken dazugeschlagen: Das ergibt 101’000 Franken. Das ist der Massgebende Betrag.
Rolf Müri von der SVP sagte zur Erleuchtung: «Sind wir uns jetzt alle einig, worüber wir reden?» Bei 100’000 Franken netto spreche man von 150’000 Franken brutto. «Ich frage mich schon, verdienen in dieser Stadt eigentlich alle 150’000 Franken und mehr?», sagte Müri lakonisch.
Als der Groschen fiel, sagte Delihasani: «Fair enough. Damit kann ich leben» Und die Mehrheit des Parlaments verständigte sich auf eine Deckelung der Subventionen.
Auf den Nebel folgt der Durchblick
Obwohl sich die Parlamentarier kurzzeitig im Zahlennetz verheddert hatten, war die Vorlage selbst nach dem Änderungsantrag völlig unbestritten.
Denn: Es war dem Stadtrat, der Motionärin und auch der SVP völlig klar war, dass sich etwas ändern muss. Bisher zahlte eine Modell-Familie gemäss einer Studie der Credit Suisse in Wetzikon 24’200 Franken pro Jahr für die Kinderbetreuung – fast doppelt so viel wie in der Schweizer Durchschnittsgemeinde.
Das Wie war auch weitgehend geklärt (siehe Box): Nach der neuen Berechnungsmethode müssen Eltern im Durchschnitt nur noch 50 Prozent der Betreuungskosten tragen – abgestuft danach, wie viel die Eltern verdienen. Bisher waren es durchschnittlich 25 Prozent. Damit verdoppelt die Stadt die durchschnittliche Subventionierung der familienergänzenden Betreuung. Dieselbe Familie, die in der CS-Studie noch 24’200 Franken zahlen musste, zahlt mit dem neuen Modell ab 2023 lediglich 13’600 Franken.
Modellfamilie: zwei Erwachsene und zwei Kinder. Die Kinder werden in der Regel während zwei Tagen pro Woche in einer Kindertagesstätte betreut. Das Einkommen der Eltern beträgt total 110’000 Franken bei einem gemeinsamen Arbeitspensum von 140 %. Das Vermögen der Familie beträgt 100’000 Franken.
Werden in den nächsten Jahren gleich viele Kinder und Familien unterstützt, steigen die Kosten gemäss ersten Modellrechnungen von 480’000 auf 530’000 Franken. Die Mehrkosten sind gemäss dem Schulpräsidenten Jörg Schuler zu verkraften. Zudem hat die Fachkommission II einen Mechanismus eingebaut, sodass die Tagessätze alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Berechnungstool soll helfen
Damit den Familien nicht auch die Köpfe rauchen wie den Parlamentariern bietet Wetzikon bereits heute ein Berechnungsfile an. Darin können Eltern die Kosten für die externe Kinderbetreuung und die Tagesschulen individuell selbst berechnen.
Jürg Schuler hatte denn auch an der Parlamentssitzung angekündigt, dass es dasselbe Angebot für die Subventionen der neuen Verordnung geben. Vielleicht hätte es geholfen, wenn man diese Berechnungstabelle bereits im Vorfeld an die Parlamentarier verteilt hätte.
Die Kernpunkte der Verordnung
- Eltern erhalten Subventionen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
- Es werden pro Betreuungstag maximal 120 Franken vergütet. Durchschnittlich kostet ein Betreuungstag 128 Franken.
- Unterstützte Eltern müssen mindestens 20 Franken pro Betreuungstag selbst zahlen.
- Beide Elternteile müssen berufstätig sein.
- Der Unterstützungsanspruch wird aufgrund des sogenannten Abschöpfungsgrad berechnet. Dieser beträgt 0,625 Promille.
- Die Berechnungen erfolgen neu auf Basis des steuerbaren Einkommens unter Berücksichtigung des steuerbaren Vermögens.
- Ab einem steuerbaren Vermögen von 300’000 Franken erlischt der Anspruch auf Subventionierung.
- Übersteigt der Massgebende Betrag (Steuerbares Einkommen plus fünf Prozent des versteuerten Vermögens) 100’000 Franken, gibt es keine Subventionen.
- Für die Subventionen für Kinder mit Beeinträchtigung wurde ein Faktor zwischen eins und drei festgelegt, den eine Fachstelle bestimmen und begründen muss.
Die Beschlüsse des Parlaments
- Das Parlament befürwortet den Kredit für das Pilotprojekt für die Einführung einer Tagesschule an der Schule Guldisloo.
- Die Jahresrechnung wurde genehmigt.
- Das Parlament hat die Verordnung über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien erlassen. Dies nach zwei Änderungsanträgen der FK II und einem der SVP.
- Der Geschäftsbericht wurde grossmehrheitlich genehmigt.
- Die Interpellation «Biogas-Nutzung» wurde beantwortet.
- Das Postulat «Strukturierte Mitwirkung der Wetziker Bevölkerung wurde mit 18 Ja- zu 14 Nein-Stimmen überwiesen.
- Die Interpellation «Free Cooling in Wetzikon» wurde beantwortet.
- Die Interpellation «Einbürgerungshürden abbauen» wurde beantwortet.
- Die Interpellation «Trinkwasserfassung Feld» wurde beantwortet.
- Die Interpellation «Schulergänzende Tagesstrukturen» wurde beantwortet.
