Haupttraktandum der Zeller Gemeindeversammlung vom Montag war die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung in Folge der Festlegung des Mehrwertausgleichsgesetzes. Planungs- und Bauvorsteherin Patricia Heuberger (SP) referierte vor den 85 anwesenden Stimmberechtigten im Engelburgsaal Rikon dazu.
Sie erklärte, dass mit dem raumplanerischen Grundsatz «Innere Verdichtung» Auf- und Umzonungen und damit Wertzuwächse von Grundstücken absehbar seien – wie zum Beispiel auf dem Metzgerareal beim Bahnhof Kollbrunn. Dort darf künftig fünfstöckig statt nur dreistöckig gebaut werden.
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung verlangt, dass erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile ausgeglichen werden. Ein Teil des entstehenden Mehrwerts soll deshalb über eine Abgabe in einen Fonds fliessen, um den öffentlichen Raum aufzuwerten.
Ausgleich von planungsbedingten Vorteilen
Der Gemeinderat beantragte, bei Auf- und Umzonungen ab einer Grundstückfläche von 1'200 Quadratmetern, eine Abgabe von 25 Prozent des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwertes einzuführen. Dies aber nur, sofern der Mehrwert über 250'000 Franken liegt. Dieser moderate Ansatz würde im Kanton Zürich gemäss Heuberger im Mittelfeld liegen und rund 19 Prozent der Grundeigentümerschaft im Gemeindegebiet betreffen.

