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Wenn Hund und Halter die Kontrolle verlieren

In Maur hat ein womöglich freilaufender Hund einen Rehbock gerissen. Nun sucht der Jagdaufseher in den sozialen Medien nach der Täterschaft.

Zum Zeitpunkt des Fundes war der Rehbock bereits tot. Ein Hund hat ihn zu Tode gebissen., Die Bissspuren waren unkontrolliert und breit verteilt: ein Zeichen, dass sie von einem unerfahrenen Räuber sind.

PD

Wenn Hund und Halter die Kontrolle verlieren

Es war ein trauriges Bild, das sich Roland Krienbühl letzte Woche präsentierte. Von einer Anwohnerin am Dienstagmorgen alarmiert, war der Maurmer Jagdaufseher an den Waldrand beim Weiler Wannwis geeilt. In der Annahme, der leidende Rehbock müsse so schnell als möglich erlöst werden.

Tatsächlich war sein Kopf aufrecht – doch nur weil sich das Geweih im Dickicht verkeilt hatte. Das Tier war seit zwei bis drei Stunden tot, die Leichenstarre hatte bereits eingesetzt. Das alles habe die schlimme Sache noch ärgerlicher gemacht, sagt Krienbühl. «Das wertvolle Wildbret konnte man so nicht einmal mehr verwerten.»

«Langer und intensiver Kampf»

Die Todesursache war schnell gefunden. Der Luchs oder, etwas abenteuerlicher, der Wolf konnten als Täter ausgeschlossen werden: Beide hätten den Bock effizienter erledigt und den Kadaver bereits genutzt. Mit dem Töten alleine wären sie kaum zufrieden gewesen. Ergo muss es sich beim Angreifer um einen Hund gehandelt haben.

«Die Verletzungen und der Umstand, dass der Bock kräftig gebaut war, lasse darauf schliessen, dass der Kampf intensiv, lange und nicht leise war», erklärt Krienbühl. «Es muss ein grosser, starker Hund gewesen sein.»

Tatsächlich sind Rehe in den hiesigen Gefilden diversen Gefahren ausgesetzt. Der Strassenverkehr ist dabei sicher die grösste. Für Kitze, die mitunter gerne in hochbewachsenen Felder liegen, können auch Unfälle mit landwirtschaftlichen Mähmaschinen fatal enden.

Jagdaufseher Roland Krienbühl wünscht sich die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrändern.

Hunderisse kommen derweil vor, sind in ihrer Zahl aber eher selten. Jagdaufseher Krienbühl, der in seiner Funktion seit 2017 amtet, spricht in seinem Revier von «ungefähr einem Fall alle zwei Jahre». Er selbst musste überdies noch nie eine Person zur Anzeige bringen.

Suche über Facebook

Das könnte sich nun freilich ändern. Krienbühl hat sich nämlich entschlossen, den Vorfall auf der Website des Zürcher Jagdverbandes und auf Facebook publik zu machen. Verbunden mit einem Zeugenaufruf.

Die Resonanz, die sein Beitrag ausgelöst hat, hat ihn positiv überrascht. Es habe sich eine «ziemliche Dynamik» entwickelt, findet er. Allerdings sind die Reaktionen bislang vorwiegend emotionaler und neugieriger Natur.

Hinweise zum verantwortlichen Halter oder der verantwortlichen Halterin sind noch keine eingetroffen. Dass sich dieser gar selbst stellen wird, scheint angesichts der drohenden Strafe auch eher unwahrscheinlich. Erst im März hat das Bezirksgericht Meilen zwei Halter verurteilt, deren Hunde einen Fuchs gerissen hatten. 

Ersterer erhielt eine bedingte Geldstrafe von 2000 und eine Busse von 1500 Franken für fahrlässige Tierquälerei. Bei letzterem qualifizierte das Gericht die Tierquälerei gar als vorsätzlich. Das Urteil: 21’000 Franken Geldstrafe und eine Busse von 5000 Franken.

Neues Jagdgesetz noch nicht in Kraft

Bei der Frage, wie es überhaupt zur Situation gekommen ist, betritt Roland Krienbühl, das will er festgehalten haben, die Sphäre der Spekulation. «Gut möglich, dass der Hund entwichen ist. Im dümmeren Fall hat der Halter oder die Halterin den Vorfall beobachtet ohne einzuschreiten.» Gänzlich unbemerkt, so glaubt er, könne das aber auch im ersteren Fall nicht passiert sein. Und so oder so gilt der Grundsatz: Der Halter haftet für seinen Hund.

Es liegt in der Natur der Sache, dass in diesem Zusammenhang auch das Thema der Leinenpflicht auf das Parkett kommen muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Hund nicht angeleint war, ist jedenfalls nicht unerheblich. Zumal Stand heute im Kanton Zürich noch keine generelle Leinenpflicht in Wäldern und Waldrändern gilt.

«Wenn der Hund im Feld ist und die Nase tief hat, dann ist er bereits im Jagdmodus. Und wenn der Jagdinstinkt erst richtig geweckt ist, dann gibt es wirklich kein Halten mehr.»
Roland Krienbühl, Jagdaufseher Maur

Dabei hatte der Kantonsrat das passende Gesetz bereits im Oktober 2020 verabschiedet: Im neuen Jagdgesetz ist die entsprechende Leinenpflicht während der Ruhe- und Setzzeit, konkret in der Zeitspanne zwischen dem 1. April und dem 31. Juli, vorgeschrieben. Allerdings ist es noch nicht in Kraft getreten – obschon die Implementation für den 1. April 2022 vorgesehen gewesen wäre.

«Wenn ich die Leute wegen der freilaufenden Hunde konfrontiere, dann sagen die mir fast immer, dass sie ihr Tier schon unter Kontrolle hätten», sagt Roland Krienbühl. Eine gefährliche Haltung, wie er findet: «Wenn der Hund im Feld ist und die Nase tief hat, dann ist er bereits im Jagdmodus. Und wenn der Jagdinstinkt erst richtig geweckt ist, dann gibt es wirklich kein Halten mehr.»

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