Im November letzten Jahres hat der Pfäffiker Gemeinderat den Dienstleistungsauftrag für den Betrieb des Rechenzentrums für die Informations und Kommunikationstechnologien neu vergeben. Zwei Anbieter reichten daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Ende März hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen wegen Befangenheit von zwei Mitgliedern der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, die die Submission zusammen mit einem externen Berater durchgeführt hat. Dies schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung.
In der ersten Bewertungsrunde hatte die Upgreat AG in Fehraltorf den Zuschlag erhalten. Dieser Entscheid war insofern brisant, weil der in einem Teilzeitpensum angestellte stellvertretende Gemeindeschreiber und Leiter IT auch noch ein Anstellungsverhältnis bei dem Unternehmen hat.
«Der Gemeinderat ordnete aufgrund dieser besonderen Konstellation vor der Submission an, dass sich der Leiter IT in den Ausstand begibt und an dessen Stelle der Gemeindeschreiber in der Arbeitsgruppe mitwirkt», heisst es in der aktuellen Mitteilung. Ausserdem wurde das ganze Verfahren über eine externe Beratungsfirma abgewickelt.

