«Wir brauchen Verstärkung!» steht auf der Website der Firefighters, der Informationsplattform für Interessierte am Feuerwehrdienst in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein .
Gossau ergreift vorsorgliche Schritte, damit in naher Zukunft der Personalbestand unter den Feuerwehrleuten noch gewährleistet ist. Im neuesten Verhandlungsbericht der Gemeinde steht geschrieben, das der Artikel 6 des kommunalen Feuerwehrreglements vom 21. August 2019 aufgrund Nachwuchsmangels angepasst werde.
Der Feuerwehrdienst der Einsatzkräfte endet demnach neu erst nach dem vollendetem 55. Altersjahr – bisher endete er bereits nach dem 50 Altersjahr. Dies gilt, sofern der Atemschutz- und Fitnesstest dies zulässt, lautet es im Bericht.
Zudem soll der Dienst von Spezialisten, also von Sanität und Verkehr, neu erst nach dem vollendetem 60. Altersjahr enden, bisher galt das 55. Altersjahr.

