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Teurere Looren: Jetzt ist in Maur der Bezirksrat gefragt

In Maur haben zwei ehemalige Gemeindepräsidenten und ein Bürger beim Bezirksrat Rekurs gegen die Bewilligung der millionenschweren Mehrkosten beim Looren-Projekt eingereicht. Der Gemeinderat will die Sache nicht kommentieren. Noch nicht.

2016 hatte das Stimmvolk 41,4 Millionen Franken gesprochen, inzwischen belaufen sich die Gesamtkosten auf fast 50 Millionen.

Archivfoto Christian Merz

Teurere Looren: Jetzt ist in Maur der Bezirksrat gefragt

Fast 10 Millionen Franken Mehrkosten beim Generationenprojekt Looren und dem geplanten Bevölkerungsschutzgebäude: Dem Maurmer Gemeinderat dürfte durchaus bewusst gewesen sein, dass diese Nachricht keine Freudenstürme auslösen würde. Dass er dazu noch die Praxis anpasste und am 4. April alle Kosten in zwei Beschlüssen als gebunden, also in eigener Kompetenz, bewilligte, hat die Sache kaum beliebter gemacht.

Wie die «Maurmer Post» jüngst berichtete, haben drei Bürger die kurze, fünftägige Frist genutzt, um beim Bezirksrat Rekurs gegen die beiden Beschlüsse einzureichen. Delikat: Zum Trio gehören die beiden ehemaligen Gemeindepräsidenten Ueli Büchi und Bruno Sauter (beide FDP). Und ihre Äusserungen sind wenig schmeichelhaft. «Der Gemeinderat hat versagt und missachtet die Finanzkompetenz des Souveräns», lässt sich etwa Büchi in der Dorfzeitung zitieren.

Maur sprengt Budget für Sanierung der Schulanlage um 10 Millionen

29.04.2022

Looren-Projekt massiv teurer

Der Gemeinderat Maur muss den Kreditrahmen für das Generationenprojekt Looren erhöhen. Beitrag in Merkliste speichern Die Rekurrenten stören sich an der Praxis, derlei Mehrkosten als gebunden zu klassifizieren; das Vorgehen ist ihres Erachtens zu wenig demokratisch. Konkret fordern sie einen Baustopp für die noch nicht verbauten Mehraufwendungen bei der Looren und eine neue Lagebeurteilung beim geplanten Bevölkerungsschutzgebäude.

Einzug nach Sommerferien geplant

Im Gemeinderat selbst mag man die Angelegenheit inhaltlich nicht kommentieren. Der aktuelle Finanzvorstand und designierte Gemeindepräsident Yves Keller (FDP) verweist auf das laufende Verfahren: «Wir haben unseren Entscheid offen kommuniziert und werden das wieder tun, sobald wir etwas sagen können.»

Geplant sei aber nach wie vor, dass die Schülerinnen und Schüler, die aktuell noch im Provisorium auf dem Parkplatz unterrichtet werden, nach den Sommerferien in die neue Schulanlage ziehen sollen.

Wurde im Mai als neuer Maurmer Gemeindepräsident gewählt: Yves Keller (FDP).

Yves Keller sieht weder in der Wortwahl noch im Vorgehen der Rekurrenten einen Affront. «Das sind Rechtsmittel, die in einem demokratischen Rechtsstaat ergriffen werden dürfen», sagt er. Und: «In der gegenwärtigen geopolitischen Lage zeigt sich ja gerade einmal mehr, wie wertvoll es ist, dass wir unsere Meinung frei äussern dürfen.»

Entscheid noch im Sommer erwartet

Tatsächlich hat der Gemeinderat seine Praxis nicht aus heiterem Himmel angepasst. Im Zuge einer externen Untersuchung zum Erweiterungsbau an der Schule Aesch war zutage getreten, dass Verbesserungspotenzial bestehe. Der involvierte Gutachter Peter Saile von der Beratungsagentur Federas hatte anschliessend auch die gebundenen Ausgaben im Falle der Looren beurteilt – und für bewilligungswürdig befunden.

Welche Folgen die Rekurse nach sich ziehen werden, wird sich weisen müssen. Aktuell läuft im Verfahren der sogenannte zweite Schriftwechsel, bei dem die Rekurrenten auf die Replik des Gemeinderats antworten können. Mit einem Urteil darf in diesem Sommer gerechnet werden.

Was sind gebundene Ausgaben?

Etwas salopp gesagt, gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn gar nicht zur Diskussion steht, ob, wie, wo und wann die Exekutive das Geld ausgibt. Klassische Beispiele sind etwas Strassen oder Werkleitungen, die am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind und erneuert werden müssen.

Über solche gebundenen Ausgaben kann der Gemeinderat selbst und uneingeschränkt bestimmen. Fällt eine Investition nicht in diese Kategorie, liegt sie nur im alleinigen Kompetenzbereich des Gemeinderates, wenn sie unter 300 000 Fr liegt. Bei einem Betrag über dieser Schwelle braucht es ein Ja an der Gemeindeversammlung, übertrifft sie gar die Zwei-Millionen-Marke hat der Souverän an der Urne das letzte Wort.

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