Politik

Stammgleis Bubikon wird im Richtplan eingetragen

Die Teilrevision des kommunalen Richtplanes in Bubikon wurde seitens Kanton genehmigt. Wird der Eintrag rechtskräftig, ist das Stammgleis somit im Richtplan aufgenommen.

Stammgleis Bubikon wird im Richtplan eingetragen

Das Ziel ist fast erreicht und die Mitglieder der Interessengemeinschaft Stammgleis Bubikon Wolfhausen können jubeln.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2021 hatten die Bubiker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Teilrevision des kommunalen Richtplanes Verkehr, also der Stammgleis-Initiative, ihre Zustimmung erteilt.

Der Versammlungsbeschluss und die Unterlagen hat die Gemeinde nun der Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Wie die Gemeinde Bubikon nun mitteilt, wurde die Teilrevision durch das zuständige Amt für Raumentwicklung und Planung genehmigt.

Die dazugehörigen Unterlagen können in der Abteilung Hochbau und Planung ab Dienstag, 31. Mai, eingesehen werden. Wird der Eintrag rechtskräftig, ist  das Stammgleis im Richtplan aufgenommen, womit ein Verkauf oder eine Überbauung dieser Gleise nicht mehr möglich sein wird.

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