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Politik

Kanton will Hundetrainer an die kurze Leine nehmen

Der Kanton Zürich wollte auf Anfang Juni seine neue Hundeverordnung in Kraft setzen. Doch es gibt Widerstand vonseiten der Hundetrainer. Hauptkritikpunkt: Die Trainer selbst müssten regelmässig zur Prüfung antraben.

Man stelle sich vor: Um ein Auto lenken zu dürfen, muss jeder alle zehn Jahre die Theorie- und Fahrprüfung wiederholen. So kommen sich derzeit viele Hundetrainerinnen und Hundetrainer vor.

Denn in der Revision der neuen Hundeverordnung, die auf den 1. Juni in Kraft treten sollte, steht: «Die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner benötigen nach wie vor eine Bewilligung des Veterinäramts. Diese wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber 150 Stunden praktische Hundeausbildung geleitet oder dabei assistiert sowie die Theorie- und die praktische Prüfung bestanden hat. Die Bewilligung ist zehn Jahre gültig.»

Zur Verlängerung muss erneut genügend Praxis nachgewiesen werden. Auch die Prüfung ist nochmals abzulegen. Das ganze Prozedere kostet bis zu 1500 Franken.

Gebühr «ziemlich happig»

Jass-Queen Monika Fasnacht («Samschtig-Jass», «Donnschtig-Jass») aus Wildberg bietet seit 2013 Hundekurse an. Die ehemalige TV-Sport-Moderatorin sagt: «Etliche Hundetrainer stehen nicht hinter dieser neuen Hundeverordnung. Gut finde ich zwar, dass schwarze Schafe, die ihre Ausbildung in einer Schnellbleiche erlangten, in Zukunft nicht mehr vorkommen sollten.»

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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