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Blockhaus-Kita wird gegen den Willen der Gemeinde gebaut

In Fällanden streiten sich Baukommission und Bauherrschaft darüber, ob ein Blockhaus in ein Quartier passt oder nicht. Der Fall geht vor Gericht.

In dem neuen Blockhaus an der Baumgartenstrasse ist eine Kita einquartiert., Die Gemeinde hat den Bau in dieser Form nicht gestattet und der Bauherrschaft Auflagen gemacht., Für den Bauleiter sind diese Auflagen nicht nachvollziehbar. Er geht gegen den Entscheid gerichtlich vor.

Fotos: David Marti

Blockhaus-Kita wird gegen den Willen der Gemeinde gebaut

An der Baumgartenstrasse in Pfaffhausen steht ein neues Blockhaus, in dem seit April die Kita Pippi’s Blockhus betrieben wird. Für die Gemeinde dürfte das Gebäude allerdings gar nicht dort sein, zumindest nicht in der Form. «Ein Blockhaus, das keinen Bezug zur Umgebung nimmt, wollten wir nicht», sagt Pierre-André Schärer (parteilos), Fällander Gemeinderat und Präsident der Baukommission. Die Bewilligung sei darum mit Auflagen erteilt worden.

Zur Erfüllung der Auflagen reichte die Bauherrschaft von sich aus den Vorschlag ein, das Blockhaus von aussen mit einer Isolationsschicht und mit horizontal angebrachten Brettern zu verschalen. «Wir haben aber nie verlangt, dass sie das Haus abbrechen müssen. Doch in der Form ordnet es sich, wie in der ursprünglichen Bewilligung erwähnt, nicht genügend ins Allgemeinbild ein.»

«Zuerst so zu tun, als ob man sich an die Baubewilligung hält und es dann doch nicht macht, ist ein Bubetrickli.»
Pierre-André Schärer (parteilos), Gemeinderat Fällanden

Ändert sich im Verlauf des Verfahrens die Rechts­la­ge oder der Sach­ver­halt, bestehe neben einem Rekurs noch die Möglichkeit, ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen, was die Bauherrschaft getan habe. «Eine Änderung der Rechtslage oder des Sachverhalts konnten die Verantwortlichen aber nicht darlegen. Somit sind wir nicht auf das Gesuch eingegangen.»

Schärer stört sich generell am Weg, den die Bauherrschaft eingeschlagen hat. «Zuerst so zu tun, als ob man sich an die Baubewilligung hält und es dann doch nicht macht, ist ein Bubetrickli. Das ist gegen Treu und Glauben.»

Dabei hätte die Bauherrschaft die Auflagen der Gemeinden zur gegebenen Zeit vor dem Baurekursgericht anfechten können, was absolut in Ordnung gewesen wäre, sagt Schärer. «Doch sie tat es nicht und akzeptierte unseren Entscheid.»

Baukommission am Pranger

Bauherrin ist die Kita-Betreiberin Barbara Wirth. Sie verweist auf Bauleiter Marcel Wunderli als Auskunftsperson. Im Onlineforum Inside Fällanden hatte dieser bereits im April den Entscheid der Baukommission angeprangert und damit versucht, öffentlichen Druck auszuüben. Schärer stört sich daran. «Damit wird die Bauherrschaft als Opfer dargestellt und die Baubehörde angeschwärzt. Es ist eine klare Verdrehung der Tatsachen.»

Weshalb Wunderli gegen die ursprünglichen Auflagen der Gemeinde nicht Rekurs eingelegt hat, erklärt er mit dem Zeitdruck.

«Wir wollten der Gemeinde etwas bieten, was weit herum fehlt.»
Marcel Wunderli, Bauleiter des Blockhauses

«Ja, wir hätten den Entscheid der Gemeinde vor Baurekursgericht anfechten können. Doch das hätte einen sofortigen Baustopp zur Folge gehabt.» Der juristische Weg hätte zudem laut ihrem Anwalt eine Rechtsunsicherheit zwischen 9 bis 18 Monaten gebracht. Deshalb hätten sie sich entschieden, erst zu bauen und danach mit einem Wiedererwägungsgesuch den Bau gegenüber den Behörden «zu erbeten».

«Architektonisch herrscht in dem Quartier sowieso schon ein Chaos.»
Marcel Wunderli

Wunderli konnte keine Änderung der Rechtslage oder des Sachverhalts geltend machen und hat auf die Kulanz der Gemeinde gehofft: «Infolge grosser Nachfrage für Kita-Plätze wollten wir das Rundholzblockhaus in Pfaffhausen beschleunigt bauen. Es ist die erste Kita in Pfaffhausen und schon vor Eröffnung waren die Plätze ausgebucht.»

«Arroganz der Behörden»

Vom Plan, ein Blockhaus zu bauen, habe er nicht abrücken wollen. «Wir wollten der Gemeinde etwas bieten, was weit herum fehlt», sagt Wunderli. «Ein naturverbundenes, Energie-autarkes Gebäude, das zudem CO2-neutral geheizt wird.»

Das Argument der Gemeinde, dass das Blockhaus nicht in das Quartier passt, lässt er nicht gelten. «Architektonisch herrscht dort sowieso schon ein Chaos.» Beispiele dafür seien Wohnblöcke und Gebäude, die seit Jahrzehnten nicht mehr renoviert worden seien. «Wir haben einfach geglaubt, dass wir mit dem ästhetischen Bau der Gemeinde etwas Gutes tun. De gustibus non est disputandum», sagt Wunderli, also: Über Geschmack lässt sich nicht streiten.

«Ein Blockhaus ist quasi ein kanadisches Bärenjägerhaus, das für die Schweiz völlig untypisch ist.»
Pierre-André Schärer (parteilos), Gemeinderat Fällanden

«Wir haben im Vorfeld gedacht, dass wir mit der Baukommission reden können.» Dass diese aber gar nicht auf ihr Wiedererwägungsgesuch eingetreten sei und das Schreiben kommentarlos zurückgeschickt habe, bezeichnet er als «Arroganz der Behörden».

Dass sie nun das Blockhaus mit Holzbrettern verschalen müssten, verstehe im Quartier fast niemand, sagt Wunderli. Laut ihm sei nur gerade ein Nachbar gegen das Projekt. Dieser hat jüngst in einem Leserbrief im «Glattaler» sein Verständnis über die baulichen Massnahmen der Behörden geäussert.

Reaktion von Anwohnern

Ein anderes Bild zeichnet Pierre-André Schärer. Mindestens drei bis vier Anwohner hätten sich bei der Gemeinde erkundigt, weshalb die Baukommission die Genehmigung dafür erteilt habe. Diese Anwohner seien empört und verwundert, dass der Neubau nun dort stehe. Einige hätten sich zudem über den zusätzlichen Autoverkehr beschwert, die wegen der neuen Kita entstanden sei.

Dem Präsidenten der Baukommission ist aber nach wie vor der architektonische Gesichtspunkt ein Dorn im Auge: «Ein Blockhaus ist quasi ein kanadisches Bärenjägerhaus, das für die Schweiz völlig untypisch ist.» In Fällanden passe der Bau weder zur Strasse noch zum Wohnhaus von Bauherrin Barbara Wirth, das auf dem gleichen Grundstück gleich neben dem Blockhaus steht.

Davon wollen aber Wunderli und seine Mitstreiterin nichts wissen. Sie haben gegen den ablehnenden Entscheid der Gemeinde zum Wiedererwägungsgesuch rekurriert. Der Fall liegt nun beim Baurekursgericht.

Wunderlin rechnet mit Kosten von 15’000 Franken, falls er und die Bauherrin letztlich die Auflagen der Gemeinde erfüllen müssten. «Damit müsste die Montage von Photovoltaikziegeln auf dem Dach des Blockhausbaus erstmal warten, weil dann das Geld dafür fehlt.»

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