Es schien im Vorfeld ein Geschäft mit wenig Diskussionspotential im Ustermer Gemeinderat zu sein: der Teuerungsausgleich für die Legislatur 2022 bis 2026. Doch letztlich wurde das einzige Traktandum an der ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments überraschend knapp angenommen. Mit 19 zu 14 Stimmen
Gemäss Artikel 21 der Ustermer Gemeindeordnung wird am Anfang jeder Wahlperiode die entsprechende Verordnung angeglichen, um die Entschädigungen des Parlaments und Stadträte der Teuerung anzupassen.
Lineare Erhöhung um 2 Prozent
Gemäss Antrag des Stadtrats wird die Verordnung über die Entschädigung der Behörden wie folgt geändert:
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