Das Gericht folgte in seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft: Es senkte die Dauer der beantragten Landesverweisung aber von zehn auf acht Jahre und erkannte nicht nur auf sexuelle Nötigung, sondern auf Schändung.
Dies, weil die Frau aufgrund ihrer angeborenen Krankheit, dem Turner Syndrom, gar nicht in der Lage war, sich angemessen zu wehren.
Sie kann sich verbal kaum ausdrücken, sich nicht in zusammenhängenden Sätzen äussern und nimmt ihre Hände zu Hilfe, um zu kommunizieren. Sie ist im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.
Etwas musste passiert sein
Laut Anklageschrift hat ihr der Angeklagte bei einem Personentransport an die Brüste und zwischen die Beine gegriffen. Entsprechende DNA-Spuren wurden auf dem Höschen der Frau nachgewiesen.

