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Politik

«Für die Schulpflege gilt der Amtszwang»

Das Verwaltungsgericht hat die Stille Wahl der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach aufgebhohen. Drei zurückgetretene Behördenmitglieder werden nun gezwungen, ihr Amt weiter auszuführen.

Eigentlich hat die Stadt Dübendorf seit Dezember sechs der sieben Sekundarschulpflegemitglieder in Stiller Wahl bestätigt.  Weil nun das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Wahl der neuen Mitglieder nicht rechtens ist, beginnt deren Amtszeit vermutlich nicht wie vorgesehen am 1. Juli. Sprich: Die bisherigen Mitglieder müssen diesfalls über das Legislaturende weiterarbeiten.

Dies bestätigt auf Anfrage Vittorio Jenni, Abteilungsleiter des Gemeinderechts Kanton Zürich: «Für die Schulpflege gilt der Amtszwang.»  

Dübendorfer in Sekundarschulpflege massiv übervertreten

20.01.2022

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