Knall in Dübendorf: Das Verwaltungsgericht hebt die stille Wahl von sechs Mitgliedern der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach auf. Diese wurden letzten Dezember vom Dübendorfer Stadtrat in einem stillen Verfahren als gewählt erklärt – dazu sei er aber gar nicht befugt gewesen, hält das Verwaltungsgericht nun in einem kürzlich publizierten Urteil fest.
Schulgemeinden könnten die Aufgaben der Wahlleitung an politische Gemeinden übertragen, dazu brauche es aber eine entsprechende Delegation, heisst es weiter. Eine solche würde in Dübendorf fehlen.
«Der Stadtrat und die Sekundarschule sind überzeugt, dass die Delegation rechtens war und werden das Urteil vor Bundesgericht weiterziehen.»
Mathias Vogt, Leiter Behördendienste Stadt Dübendorf
Der Stadtrat würde sich zwar auf ein Schreiben der Oberstufe vom 2. September 2005 stützen. Drin habe das «Büro der Oberstufenschule» beschlossen, die Wahlleitung der Stadt zu übergeben. «Die Zusammensetzung dieses Schul-Büros bleibt aber unklar», so das Verwaltungsgericht. Jedenfalls handle es sich nicht um einen Beschluss der Gesamtbehörde, weshalb dieser nicht rechtens ist.

