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Politik

Mehr Sicherheit bei Not-Transfers vom Geburtshaus Bäretswil ins GZO-Spital

Eine gebärende Frau musste vom Geburtshaus Bäretswil ins Partnerspital Wetzikon verlegt werden. Trotzdem kam das ungeborene Kind ums Leben. Seitdem steckt das Geburtshaus in einem noch hängigen Gerichtsverfahren. Die Verlegungsstrategie hat es inzwischen aber massgeblich verbessert.

Der Fall liegt nun vier Jahre zurück: Im Januar 2018 wird eine Mutter vom Geburtshaus Zürcher Oberland in Bäretswil nach einem fünfstündigen Geburtsstillstand notfallmässig per Ambulanz ins Partnerspital Wetzikon gebracht. Dort wird nach einem Kaiserschnitt der Tod des Kindes festgestellt.

Im Mai 2019 eröffnet die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen drei Hebammen des Geburtshauses eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und allfälligen weiteren Delikten.

Diese Untersuchung zieht sich hin. Im März letzten Jahres sagte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich nur: «Am Verfahren als Parteien beteiligt sind mutmasslich in das Geschehen involvierte Personen, unter anderem die Eltern des verstorbenen Kindes.» Bisher seien in diesem aufwändigen Verfahren die Beschuldigten zum Vorwurf und zum Inhalt diverser Gutachten befragt worden, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Und: «Vor einem möglichen Abschluss des Vorverfahrens gilt es, mit den Rechtsvertretern der Parteien zu klären, inwiefern das Verfahren zu ergänzen ist.» Bis heute sei dieser Prozess am Laufen, so die Staatsanwaltschaft auf aktuelle Anfrage.

Strategiewechsel: Frühzeitige Verlegung

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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