Ein 22-Jähriger wurde letzte Woche vom Bezirksgericht Uster verurteilt. Er hatte im September 2020 mit einem sogenannten Bowie-Messer mit einer 20 Zentimeter langer Klinge seinem Opfer einen Stich in den Hals und ins Bein zugefügt. Dabei verfehlte er die Hauptschlagader nur um wenige Millimeter.
Wie es dazu gekommen war, darüber gab es zwei Versionen. Fakt aber blieben bei beiden Schilderungen die Verletzungen, die zum Tod hätten führen können. In der Version des Klägers wurde er direkt vom Angeklagten angegriffen. In der Version des Angeklagten entstanden die Verletzungen, weil er mit dem Messer durch einen Türspalt hindurch mit dem Messer herumgefuchtelt hatte und dabei den Kläger, der sich gegen die Tür stemmte, verletzte.
Am Schluss standen Fakten im Raum, die massgebend waren für das Gerichtsurteil. Die Verteidigung hatte zwar versucht, diese Tatsachen anzuzweifeln und Handlungen umzudeuten.
Bei zweifelsfrei vorliegenden Taten und deren Hintergründen ist das aber nicht sehr erfolgsversprechend. Das musste auch der der Verteidiger des Angeklagten erfahren. Das Gericht liess sich auch durch sein zwei Stunden dauerndes Plädoyer nicht abhalten. Der Hauptanklagepunkt war eine versuchte vorsätzliche Tötung. Sie wurde vom Gericht bestätigt.

