So viel sind den Gemeinden ihre Politiker wert
In wenigen Wochen werden in den meisten Gemeinden der Region die Exekutiven neu gewählt. Und in vielen kommt es zu Kampfwahlen in den Gemeinde- oder Stadtrat. Wer es schliesslich schafft, den erwartet etwas Einfluss und eine Menge Arbeit. Diese wird sehr unterschiedlich entlöhnt, wie eine Umfrage und ein Blick in die Entschädigungsverordnungen zeigen.
Nach Aufwand oder Pauschalen
Der Vergleich gestaltet sich allerdings schwierig, so unterschiedlich sind die Verordnungen. Mal gibt es eine Pauschale für die ganze Behörde wie etwa in Hinwil, Bäretswil oder Seegräben, die diese dann selbstständig unter ihre Mitglieder aufteilen kann, mal gibt es Pauschalen für die einzelnen Ressorts. Ein Drittel der 31 Gemeinden und Städte in den drei Bezirken Hinwil, Pfäffikon und Uster kennt zudem einen Pool, der ganz unterschiedlich gefüllt ist, von 9000 bis zu 40’000 Franken wie in Wetzikon. Aus diesem werden ausserordentliche Aufwendungen individuell vergütet.
Neben diesen Pauschalen-Modellen gibt es noch das klassische: Zu einer Grundpauschale erhalten die Gemeinderätinnen und Stadträte noch Sitzungsgelder. Bei diesen ist die Spannweite sehr gross. In Dübendorf etwa gibt es 60 Franken für eine Sitzung oder 240 Franken für einen ganzen Tag. Da ist das Sitzen in Fehraltorf deutlich lukrativer: 80 Franken gibt es dort oder gleich 450 Franken als Tagesansatz.
Mit diesem Modell können sich die Sitzungsgelder in einem Jahr auf bis zu 10’000 Franken belaufen – oder noch mehr, wie dies etwa beim Dübendorfer Stadtpräsidenten der Fall ist. «Das Sitzungsgeld kann natürlich variieren. Bei mir beträgt es zwischen 15’000 bis 20’000 Franken», meint André Ingold (SVP) auf Anfrage.
Ansätze auf neue Amtsperiode hin angepasst
Zwischen 12’000 und 77’000 Franken, so gross ist die Spannweite der Entschädigung für ein Mandat in einer Gemeindeexekutive. Da die Kommunalpolitikerinnen und -politiker in vielen Fällen nicht gerade fürstlich entlöhnt werden, haben acht Gemeinden im Hinblick auf die neue Amtsperiode ihre Ansätze nach oben angepasst.
In Russikon und in Illnau-Effretikon sind die Anpassungen noch nicht durch. «Über diese wird aber erst am 21. März 2022 an der Gemeindeversammlung abgestimmt», betont Russikons Gemeindeschreiber Marc Syfrig. Voraussichtlich auch im März wird sich das Parlament von Illnau-Effretikon über die Änderungen beugen. In erster Linie sind dort Pensenerhöhungen für einzelne Ressorts von 30 auf 40 Prozent vorgesehen.
Grosser Aufwand
Tatsächlich hängt die Entschädigung, die die Gemeinden ihren Politikern gewähren, natürlich auch vom Aufwand ab. Und wenn auf die Schätzungen abgestützt wird, die aus den verschiedenen Gemeindehäusern abgegeben werden, ist das zeitliche Engagement sehr unterschiedlich. «Ein solches Behördenamt im Milizsystem kommt schnell einmal einem Arbeitspensum von 10 bis 30 Prozent gleich», heisst es von der Seegräbner Exekutive in der Weisung für die Dezember-Gemeindeversammlung, an der die Erhöhung der Ansätze um 30 Prozent für den Gemeinderat genehmigt worden ist.
In dieser Bandbreite liegt der Aufwand für eine Gemeinderätin auch bei den meisten anderen Gemeinden, die eine Schätzung abgegeben haben. Nur in Wald und Wangen-Brüttisellen wird gar von einem Pensum von bis zu 35 Prozent ausgegangen.
Nur gerade in Lindau, Illnau-Effretikon und Uster sind die Pensen der Exekutivmitglieder definiert. In den beiden Städten wird der Aufwand für ein Stadtratsamt auf ein 30- respektive 40-Prozent-Pensum veranschlagt. Wobei in Illnau-Effretikon nun die 40 Prozent auch für mehrere Ressorts massgebend sein sollen.
Die tiefsten Entschädigungen
Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass die Entschädigung für ein Exekutivamt je höher ausfällt, je mehr Einwohnerinnen und Einwohner der Ort hat. Doch eben, auch hier gibt es Ausnahmen. Wildberg, die kleinste Gemeinde in der Region, zählte Ende letzten Jahres gerade einmal 1020 Einwohner. Doch ein Gemeinderat erhält dort 20’000 Franken und vielleicht sogar noch einen Aufwandzuschlag dazu. Schmaler muss da allenfalls ein Gemeinderat aus dem doppelt so grossen Wila durch. Und sogar im fünfmal so grossen Bauma muss eine Gemeinderätin je nach Ressort mit weniger auskommen.
Im Tösstal sind die Ansätze vergleichsweise tief. So ist es in der Grössenordnung von 5000 bis 10’000 Einwohnern mit Fischenthal ebenfalls eine Tösstaler Gemeinde, die mit 22’500 Franken ihren Gemeinderäten die tiefsten Löhne zahlt.
Bei den «Städten» mit mehr als 10’000 Einwohnern werden die Gossauer Gemeinderäte am kürzesten gehalten. Gerade einmal 20’000 bis 25’000 Franken gibt es für sie – Sitzungsgelder inklusive.
Die höchsten Löhne
Am anderen Ende der Skala liegt bei den Gemeinden bis 5000 Einwohnern Mönchaltorf. Dort kann eine Gemeinderätin inklusive einem Pool-Zuschuss rund 27’000 Franken erhalten. Wird in Russikon die neue Entschädigungsverordnung angenommen, wird es sich an die Spitze setzen. 29’000 Franken sollen Gemeinderäte dort neu erhalten.
Bei den Gemeinden noch unter der Stadtgrösse von 10’000 Personen ist es Wangen-Brüttisellen, das seinen Mandatsträgern mit gut 36’000 Franken am meisten zukommen lässt. Effektiv am meisten erhalten die Stadträte von Uster, immerhin der drittgrössten Stadt im Kanton: 77’000 Franken sind es hier.
Einige Gemeinden kennen besondere, höhere Ansätze für spezielle Ressorts und Funktionen. Das betrifft etwa das Vizepräsidium, insbesondere aber den Bildungsvorstand, der jeweils ja auch Präsident der Schulpflege ist. Dadurch ist ihr zeitlicher Aufwand viel höher und meist vergleichbar mit jenem der Gemeindepräsidenten. Dies schlägt sich dann auch nieder bei der Bemessung ihrer Löhne. In der Region erhalten die Schulpräsidenten durchs Band deutlich mehr als die anderen Gemeinderäte oder sogar gleichviel wie die Gemeindepräsidenten.
Was die Präsidenten und Präsidentinnen erhalten
Der Grundsatz mit der Grösse der Gemeinde und der Höhe des Lohns gilt auch bei den Entschädigungen für die Gemeindepräsidenten. Und auch hier ist es bei den kleineren Gemeinden wieder Bauma, das unten durch muss. «Ohne das Ressort Sicherheit, also nur das ‘nackte’ Präsidium, erhielte ich 20‘000 Franken», hält Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos) fest. Mit dem anderen Entgelt zusammen bringt er es auf 35’000 Franken.
«Die Zeit die ich aufwende, entspricht zirka einem 40-Prozent-Pensum», ergänzt er. Würde somit seine Entschädigung auf 100 Prozent hochgerechnet, ergäbe dies gerade einmal 87’5000 Franken – wohlgemerkt für einen Kaderjob. Doch beklagen will er sich nicht: «Ich finde es richtig, dass bei den Behördenentschädigungen auch eine ehrenamtliche Komponente dabei ist.» Immerhin meint er aber: «Eine massvolle Anpassung wäre aber meines Erachtens fair.» Genau das plant der Baumer Gemeinderat nun. Eine revidierte Verordnung soll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni vorgelegt werden.
Vergleichsweise tief ist auch der Lohn, den der Dübendorfer Stadtpräsident erhält, immerhin oberster Repräsentant einer Stadt mit 30’500 Einwohnern. Neben der Grundpauschale von 64’000 Franken kriegt er noch Sitzungsgelder in der Höhe von rund einem Viertel der Grundpauschale. Dies wohlgemerkt bei einem Pensum von 60 bis 70 Prozent und als Chef einer «Firma» mit rund 250 Angestellten.
André Ingold erklärt, wieso er dieses Manko aber dennoch in Kauf nimmt: «Auf das Pensum bezogen ist die Entschädigung zu tief. Es ist mir aber wichtig, dass nicht mit überhöhten Entschädigungen das Milizsystem umgangen wird und so die Behördenmitglieder zu Vollblutpolitikern werden. Denn das Milizsystem hat die Schweiz stark gemacht und auf eben dieses müssen wir wieder vermehrt bauen. Ich bin überzeugt, dass die Erfahrungen aus der Privatwirtschaft in der Verwaltung und in der Politik sehr wichtig sind.»
Verordnung in die Jahre gekommen
Wie in Bauma wird jetzt auch in Dübendorf die Entschädigungsverordnung überarbeitet. Ingold dämpft aber die Erwartungen punkto Lohnerhöhung: «Das wird keine grossen Sprünge geben.» Die Verordnungen der beiden Orte gehören mit Daten 2010 und 2005 zu den ältesten in der Region. Nur gerade Fällanden hat eine noch ältere: Sie datiert aus dem Jahr 2001.
Den höchsten Lohn in der Region erhält Usters Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP). 169’000 Franken sind es für die als 80-Prozent-Job definierte Aufgabe. «Der Arbeitsaufwand variiert stark zwischen intensiven Phasen und eher ruhigeren Zeiten, wie etwa mitten in den Sommerferien. Im Durchschnitt bewegt sich mein Arbeitspensum zwischen 100 und 130 Prozent», hält Thalmann auf Anfrage fest. Gerade bei den vielen Repräsentationsaufgaben, die sie wahrnehme, würden zudem die Grenzen zwischen Amt und Freizeit zerfliessen. «Als Stadtpräsidentin fühle ich mich zu jeder Zeit für diese Stadt verantwortlich.»
Die Stadtpräsidentin betont aber auch, dass sie die Entschädigung «für sehr angemessen» halte, auch verglichen mit Städten gleicher Grössenordnung.
Die Sache mit dem Parteiobolus
Wer nun beim Lesen der Entschädigungen der Gemeindepolitiker etwas neidisch geworden ist, muss sich im Klaren sein, dass das alles Brutto-Werte sind. In der Steuererklärung können für Einkünfte aus politischen Ämtern zwar Abzüge vorgenommen werden.
Abzüge müssen manche Politikerinnen und Politiker aber auch bei ihren Entschädigungen vornehmen. Vor allem in grösseren Gemeinden müssen sie einen Obolus an die Kasse ihrer Partei abliefern. Diese Abgabe kann vereinzelt bis zu einem Viertel der Entschädigung ausmachen.
Nicht ganz so hoch ist der Satz, den Barbara Thalmann ihrer SP abgibt: «10 Prozent der Entschädigung fliessen als Behördenabgabe der Partei zu.» Nicht nur auf der linken, auch auf der rechten Seite kennt man solche Abgaben: «Ich darf 4 Prozent der Brutto-Pauschalentschädigung abgeben», meint der SVP-Politiker Ingold.
Und schliesslich müssen die Kommunalpolitiker oft auch einen guten Teil der Wahlkampfkosten aus dem eigenen Sack berappen. Das kann in Städten schnell einmal in die Zehntausende gehen. Da können sie nur hoffen, dass die Konkurrenz jeweils nicht gross ist.
