Wenn es nach dem Gemeinderat Rüti geht, sollte im Rütiwald eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde gelten. Doch nicht bei allen kam dieser Beschluss gut an. Aus der Bevölkerung gab es verschiedene Rekurse und der Bezirksrat Hinwil schaltete sich ein.
Er leitete ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein und kippte schliesslich die Anordnung der Gemeinde. Es werde kantonales Recht verletzt, insbesondere das Hundegesetz. Dieses sehe im Kanton Zürich keine Leinenpflicht in Waldgebieten vor. So die Begründung des Bezirksrats.
Pflicht wegen Rückmeldungen
Der Rütner Gemeinderat will diesen Entscheid jedoch nicht auf sich beruhen lassen. Wie er in einer Mitteilung schreibt, will er sie beim Zürcher Regierungsrat und beim Verwaltungsgericht anfechten.
Er gehe davon aus, dass er «die Kompetenz für die Einführung eines solchen Gebots» habe, argumentiert der Gemeinderat. Die Leinenpflicht im Rütiwald und an dessen Waldrand hatte er aufgrund «vermehrter Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von Fachleuten» beschlossen.

