Ein damals 23-jähriger im Autofachhandel tätiger raste im Dezember 2020 mit einem VW Golf R5 auf der Autobahn von Wangen bei Dübendorf Richtung Sarganserland auf der Oberlandautobahn. Nach Abzug der Toleranzwerte war er einmal 114 und einmal 97 Stundenkilometer zu schnell. Oder gemäss Tacho mit Tempo 234 und 217 unterwegs.
So genau ermittelt werden konnten die Geschwindigkeitsexzesse nur deshalb, weil ein Kollege des Fahrers mit seinem Handy die Raserei gefilmt hatte und die Filmchen ohne Wissen des Fahrers ins Internet stellte. Dort wurden sie auch von der Polizei begutachtet.
Der Fahrer wurde ermittelt und für zwei Tage inhaftiert. Er war nicht nur geständig, sondern auch einsichtig, wie sich bei der Gerichtverhandlung im abgekürzten Verfahren vor dem Bezirksgericht Uster herausstellte. Dass er einen unglaublichen Blödsinn gemacht hatte, sei ihm inzwischen bewusst. Die Einvernahme durch die Polizei, die zwei Tage Haft und das Gerichtsverfahren wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln haben massgeblich dazu beigetragen, wie er selber erklärte.
Nicht auf Tacho geschaut
Dass er zu schnell fuhr, war ihm bewusst. Wie viele Stundenkilometer er zu schnell fuhr, habe er nicht realisiert. Auf den Tacho habe er nicht geschaut. Er war an diesem Morgen gegen 8 Uhr mit Kollegen unterwegs und wollte auf sie «cool wirken».

