Grundbesitzer müssen wegen Nationalstrasse nichts befürchten
Seit dieser Woche können die Einwohner von Rüti, Dürnten, Bubikon, Hinwil, Wetzikon, Seegräben, Uster, Volketswil und Wangen-Brüttisellen nachlesen, was es heisst, plötzlich an einer Nationalstrasse zu wohnen. Durch diese Gemeinden führt nämlich die ehemalige kantonale Autobahn A53 respektive die Kantonsstrasse von Uster Ost bis zum Betzholzkreisel.
Auf Anfang 2020 ging diese rund 30 Kilometer lange Strecke aufgrund des Netzbeschlusses vom Kanton Zürich an den Bund über und trägt seither die Nationalstrassennummer 15.
Strassen brauchen Platz
Jetzt, zwei Jahre nach diesem Wechsel, werden auch Nationalstrassenbaulinien festgelegt. Solche Baulinien dienen dazu, genug Platz für die Strassen zu sichern. Sie braucht es aber auch, um die Verkehrssicherheit und die sogenannte Wohnhygiene zu gewährleisten. Konkret gilt es auf der Strasse eine gute Sicht zu garantieren und die Lärm- und Luftbelastung für Anwohner möglichst tief zu halten.
Diesen Platz auf und neben der Strasse wird es brauchen, den auf der Strecke rauschen vielerorts schon heute gegen 30’000 Fahrzeuge vorbei. Gerade auf den Ortsdurchfahrten von Aathal, Wetzikon und Hinwil, dort ist die Nationalstrasse der 3. Klasse zugeteilt, ist das besonders belastend.
Und diese Belastung wird noch gut 15 Jahre anhalten. Denn erst bis anhin dürfte die Lücke in der Autobahn geschlossen sein und die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlastet werden können.
«Das Festlegen von Baulinien der Nationalstrasse löst à priori keinen Landerwerb aus», heisst es in der Ausschreibung, die nun in den Verwaltungen der betroffenen Dörfer und Städte aufliegt. Daher seien die Baulinien auch nicht auszustecken. Immerhin werden die Grundeigentümer aber informiert, dass nun eine Nationalstrassenbaulinie durch ihr Grundstück verläuft.
Innerhalb bisherigen Baulinien
Doch das Bundesamt für Strassen Astra als neue Besitzerin der Strecke gibt gleich Entwarnung: Verzichtet wird auf eine solche direkte Information dort, wo sich für die Hauseigentümer nichts wesentlich ändert – und das ist praktisch überall entlang der neuen Nationalstrasse der Fall.
So liegen die neuen Baulinien des Bundes in den Bauzonen nämlich innerhalb der bisher geltenden kantonalen Baulinien. Diese betragen 6 Meter für oberirdische Gebäude respektive 3,5 Meter für alle anderen Bauten. Weiterhin gelten auch die bestehenden kantonalen oder gar kommunalen Baulinien gerade in den Ortsdurchfahrten.
Zehn Meter weg vom Fahrbandrand
Entlang der heute bestehenden Autobahn, also der 12,4 Kilometer langen Strecke zwischen dem Brüttiseller Kreuz und Uster Ost sowie im Abschnitt zwischen Betzholzkreisel bis Kantonsgrenze, beträgt der minimale Abstand vom Fahrbahnrand aus schon heute mindestens zehn Meter.
Wer trotz dieser Entwarnung die Unterlagen einsehen möchte, kann dies bis zum 22. Februar auf den Verwaltungen der betroffenen Gemeinden machen. Und wenn jemand Einsprache erheben will, muss er sich dafür ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wenden.
Autobahnbauten mit mittleren Schäden
Ausser den üblichen Unterhaltsmassnahmen sind laut dem Direktor des Bundesamtes für Strassen, Jörg Röthlisberger, zurzeit keine weiteren baulichen Anpassungen vorgesehen. Aber beim Unterhalt könnte es tatsächlich in den nächsten Strassen noch etwas zu tun geben.
Auf den bestehenden Autobahnabschnitten wird der Zustand der Fahrbahn und Kunstbauten im schlechtesten Fall als «ausreichend» taxiert, wie eine Untersuchung nach der Übernahme der Strecke durch den Bund ergab.
«Ausreichend» heisst, dass es zwar Schäden geben kann, diese aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Immerhin gibt es eine verschärfte Überwachung.
Fahrbahn teilweise in kritischem Zustand
Anders sieht es dagegen auf der Strecke zwischen den beiden Autobahnteilen, also von Uster Ost bis zum Betzholzkreisel aus. Noch kurz vor der Übernahme durch den Bund erhielt die Strasse nach einer sehr groben Zustandsbeurteilung durchwegs ein «Gut».
Als dann im 2020 genauer hingeschaut wurde, gab es noch ein «Ausreichend» für die Kunstbauten, für einzelne Abschnitte aber gar die Bewertung «kritisch» beim Fahrbahnzustand. Und diese Einstufung bedeutet, dass es teilweise grosse Schäden gibt.
Diese würden zwar weiterhin die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, «mittelfristig ist aber eine Massnahme nötig», heisst es vom Astra. Für die Anwohner dürfte es jedoch einerlei sei, ob solche Reparaturen dann vom Bund oder vom Kanton in Auftrag gegeben werden. Zusätzlichen Lärm wird es so oder so geben.
