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Politik

Grundbesitzer müssen wegen Nationalstrasse nichts befürchten

Ein Inserat hat manche Oberländer aufgeschreckt: Baulinien für ein Strassenprojekt. Dahinter steckt aber nur ein Verwaltungsakt.

Seit dieser Woche können die Einwohner von Rüti, Dürnten, Bubikon, Hinwil, Wetzikon, Seegräben, Uster, Volketswil und Wangen-Brüttisellen nachlesen, was es heisst, plötzlich an einer Nationalstrasse zu wohnen. Durch diese Gemeinden führt nämlich die ehemalige kantonale Autobahn A53 respektive die Kantonsstrasse von Uster Ost bis zum Betzholzkreisel.

Auf Anfang 2020 ging diese rund 30 Kilometer lange Strecke aufgrund des Netzbeschlusses vom Kanton Zürich an den Bund über und trägt seither die Nationalstrassennummer 15.

Strassen brauchen Platz

Jetzt, zwei Jahre nach diesem Wechsel, werden auch Nationalstrassenbaulinien festgelegt. Solche Baulinien dienen dazu, genug Platz für die Strassen zu sichern. Sie braucht es aber auch, um die Verkehrssicherheit und die sogenannte Wohnhygiene zu gewährleisten. Konkret gilt es auf der Strasse eine gute Sicht zu garantieren und die Lärm- und Luftbelastung für Anwohner möglichst tief zu halten.

Diesen Platz auf und neben der Strasse wird es brauchen, den auf der Strecke rauschen vielerorts schon heute gegen 30'000 Fahrzeuge vorbei. Gerade auf den Ortsdurchfahrten von Aathal, Wetzikon und Hinwil, dort ist die Nationalstrasse der 3. Klasse zugeteilt, ist das besonders belastend.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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