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Politik

«Ich bin nicht bereit, die Verantwortung zu übernehmen»

​​​​​​​Die entmachtete Sozialvorsteherin Jacqueline Hofer (SVP) gilt als eine der Hauptschuldigen für die Missstände auf dem Dübendorfer Sozialamt. Jetzt wehrt sie sich gegen die Vorwürfe.

Frau Hofer, im Laufe der langwierigen Administrativuntersuchung wurden Sie wiederholt befragt, wie haben Sie den ganzen Vorgang erlebt?
Jacqueline Hofer: Ich habe die Untersuchung von Anfang an unterstützt. Aber ich bin nicht bereit, die Verantwortung für Vorgänge zu übernehmen, die vor meiner Amtszeit geschehen sind oder die aufgrund der geteilten Organisationsstruktur gar nicht in meine Zuständigkeit fallen und für die ich keinen Zugang zu den relevanten Informationen hatte.

Wie beurteilen Sie das Fazit des Berichts?
Die Untersuchung ist zur richtigen Feststellung gelangt, dass die in der Sozialhilfe bestehende Aufgabenteilung zwischen Stadtrat und  Sozialbehörde die Hauptursache der aufgezeigten Probleme darstellt und selbst für die politischen Verantwortlichen auf beiden Seiten nicht verständlich ist.

«Unabhängig davon kenne ich den Unterschied zwischen Notwohnungen und Asylunterkünften.»

Sie haben nach der Wahl gesagt, dass Sie fachlich und vernetzungsmässig für das Ressort Sicherheit wesentlich besser geeignet wären. Hat der Stadtrat einen Fehler gemacht, Ihnen diesen Wunsch nicht zu erfüllen?
Einen Stadtratsentscheid gilt es zu respektieren. Ich strebte ursprünglich das Ressort Sicherheit an, für das ich die nötigen Qualifikationen besitze. Für das mir zugewiesene Amt als Sozialvorsteherin musste ich mir die nötigen Qualifikationen «on the Job» aneignen, bei meinem Amtsantritt gab es keine offizielle Amtsübergabe von meinem Vorgänger. Dieses Los teile ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen, die in solche Ämter gewählt werden.

Der Bericht spricht Ihnen die fachlichen Fähigkeiten für die Arbeit als Sozialvorsteherin ab. So sei Ihnen zum Beispiel der Unterschied von Notwohnungen und Asylunterkünften nicht bekannt. Wie stehen Sie dazu?
Der Empfehlung des Untersuchungsberichts, im Bereich des kommunalen Rechts und des Sozialhilferechts eine Fachschulung zu absolvieren, stehe ich offen gegenüber. Unabhängig davon kenne ich den Unterschied zwischen Notwohnungen und Asylunterkünften.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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