Ernüchternde Bilanz nach Alkohol-Testkäufen
Ein Drittel der Betriebe in Volketswil verkauft Alkohol und Tabak an Jugendliche – das zeigen Testkäufe, welche die Gemeinde kürzlich in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz durchführen liess. Getestet wurden Detailhändler, Tankstellenshops und einige Restaurants.
«Ich war schon ein wenig schockiert darüber, wie viele Betriebe das Verkaufsverbot missachtet haben», sagt Shirin Hegetschweiler, Präventionsverantwortliche der Gemeinde Volketswil, die die Testkäufe zusammen mit einer Person des Blauen Kreuzes begleitet hat.
Vier hielten sich an gar nichts
Tatsächlich waren die Verstösse noch nie so zahlreich, seitdem die Testkäufe als Massnahme im Rahmen der Suchtprävention im Jahr 2015 lanciert wurden. Gemäss einer Auswertung der Gemeinde sind acht Betriebe beim Test durchgefallen, weil sie entweder Zigaretten, Bier oder Spirituosen an Jugendliche im Schutzalter verkauften.
Die Hälfte dieser Betriebe habe sogar alle drei Produkte verkauft, schreibt der Gemeinderat. Bereits 2020 missachteten viele Betriebe das Verbot, doch dieses Jahr wurden beim Verkauf von Bier und Tabakprodukten nochmals mehr als doppelt so viele Verstösse verzeichnet. Bei hartem Alkohol blieben die Verkäufe konstant hoch.
Tester müssen ehrlich sein
Die Bilanz wäre womöglich noch ernüchternder, wenn sich die vom Blauen Kreuz ausgebildeten Jugendlichen nicht an klar definierte Vorgaben zu halten hätten. «Wenn die Testerinnen und Tester nach ihrem Alter gefragt werden, müssen sie die Wahrheit sagen», so Shirin Hegetschweiler. «Das würden Jugendliche unter realen Bedingungen ja kaum machen.»
Das Ergebnis der Testkäufe in Volketswil entspricht in etwa der durchschnittlichen Verkaufsquote im Kanton, die bei 32 Prozent liegt und ebenfalls gestiegen ist, wie der «Landbote» kürzlich schrieb. «Wir gehen davon aus, dass es mit der Maskenpflicht zu tun hat», wird Nadja Klein, Leiterin der Testkäufe beim Blauen Kreuz, in der Zeitung zitiert.
«Natürlich kann man das Alter schwerer einschätzen, wenn jemand eine Maske trägt, doch das ist eine billige Ausrede.»
Shirin Hegetschweiler, Präventionsverantwortliche der Gemeinde Volketswil
Das vermutet auch die Volketswiler Präventionsverantwortliche: «Natürlich kann man das Alter schwerer einschätzen, wenn jemand eine Maske trägt», sagt Shirin Hegetschweiler. Doch das sei «eine billige Ausrede». Denn in den meisten Verkaufsstellen poppe beim Einscannen von Alkohol und Tabak die Aufforderung auf, dass das Alter der Kunden kontrolliert werden müsse.
Trotzdem hätten die Testkäufer mehrfach ihren Ausweis nicht vorweisen müssen. Auch sei es wiederholt vorgekommen, dass das Verkaufspersonal das Alter anhand des Geburtstags falsch ausgerechnet habe.
«Prekäre Verhältnisse» in Läden
Shirin Hegetschweiler glaubt, dass dies auch mit den «prekären Verhältnissen » zu tun haben könnte, die wegen Corona in gewissen Läden herrschten. Dies habe man festgestellt, weil die Verkäufer jeweils direkt nach dem Test mit dem Ergebnis konfrontiert würden. «In einem Fall war ein Lehrling zuständig, der noch gar keinen Alkohol verkaufen durfte und auch die Vorschriften nicht kannte.» Auch sei es vorgekommen, dass Verkäufer wegen Personalmangels stark unter Druck gestanden hätten.
Trotz der vielen Verstösse: Shirin Hegetschweiler ist nach wie vor überzeugt von der präventiven Wirkung der Massnahme, weshalb man diese auch nächstes Jahr durchführen werde. Denn die Auswertung zeige, dass es nur wenige «Wiederholungstäter» gebe. Die meisten Betriebe, die letztes Jahr gegen die Bestimmungen verstiessen, hätten nun korrekt gehandelt. «Die Testkäufe erzielen also den gewünschten Effekt.»
Es droht der Entzug des Patents
Was passiert mit Betrieben, die Alkohol oder Tabak an Jugendliche verkauft haben? Bussen werden aufgrund fehlender rechtlicher Grundlage nicht ausgesprochen. Stattdessen gibt es beim ersten Verstoss gegen die Jugendschutzbestimmungen eine schriftliche Verwarnung mit Verrechnung des Kontrollaufwands und der Gebühren in der Höhe von 345 Franken, wie Shirin Hegetschweiler, Präventionsverantwortliche der Gemeinde Volketswil, ausführt.
Beim zweiten Mal wird es mit 385 Franken schon etwas teurer, ausserdem erfolgt eine schriftliche Belehrung. Verstösst ein Betrieb erneut gegen die Vorgaben, muss der Patentinhaber zusätzlich eine spezifische Schulung bei einer Fachstelle besuchen. Und beim vierten Mal entscheidet der Gemeinderat über ein ein- bis dreimonatiges Verkaufsverbot für Alkohol und/oder Tabak oder den Entzug des Patents. tba
