Hüntwangen war ein Einzelfall - Aufmerksamkeit gefordert
Ende November wurde ein Fall des Vogelgrippvirus H5N1 in einer Hobby-Geflügelhaltung in Hüntwangen entdeckt. In der Folge verfügte das Veterinäramt des Kanton Zürich in der Schutz- und Überwachungszone strenge Biosicherheits-Auflagen für die dort ansässigen Betriebe.
Denn eine Verschleppung des Virus sollte unter allen Umständen verhindert werden. Aus dem gleichen Grund mussten auf dem betroffenen Hof alle Vögel eingeschläfert und die Stallungen sowie die Auslaufflächen dekontaminiert werden.
Wie die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich nun am Donnerstag in einer Medienmitteilung schreibt, kann die Schutz- und Überwachungszone in Hüntwangen per 27. Dezember aufgehoben werden.
Im Mittelland ändert sich nichts
Da der Ausbruch in Hüntwangen wohl auf infizierte Wildvögel zurückgeht, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland Kontroll- und Beobachtungsgebiete bestimmt, um weitere Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern.
Das Kontrollgebiet umfasst einen 1 km breiten Uferstreifen, das Beobachtungsgebiet einen 3 km breiten Uferstreifen. Im Kanton Zürich sind davon diese Gewässer betroffen: Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat, Reuss.
Diese Gebiete bleiben bis mindestens Ende Januar 2022 bestehen.
In einem dieser Kontrollgebiete befindet sich der Maurmer Stefan Zollinger, der nahe am Greifensee fast 600 Bio-Legehennen besitzt. Er erklärte Anfang Dezember gegenüber dieser Zeitung, wie sich für ihn aufgrund der erhobenen Massnahmen ein «zusätzlicher Aufwand» für seine Geflügelhaltung ergebe.
Aufmerksam und vorsichtig bleiben
Auch ausserhalb dieser Gebiete gilt es, aufmerksam zu bleiben. Allen Geflügelhaltenden wird von der Gesundheitsdirektion dringend empfohlen, die Biosicherheitsmassnahmen hochzuhalten und den Kontakt zwischen dem Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.
Nach wie vor gelte es in der gesamten Schweiz, aufmerksam zu sein und Unregelmässigkeiten wie gehäufte Todesfälle umgehend zu melden. (erh)

