Ein Anstieg um 30 bis 54 Prozent hört sich nach enorm viel an. Auch in barer Münze sind es mit total 226'500 Franken rund 40'000 Franken mehr, die sich die Seegräbner künftig die Entschädigung ihrer Behördenmitglieder kosten lassen. Und dennoch haben die 43 Gemeindeversammlungsbesucher – gut vier Prozent aller Seegräbner Stimmberechtigten – die neue Entschädigungsverordnung am Dienstag einstimmig verabschiedet.
Finanzvorstand Reto Steinmann (FDP) begründete die Anpassung: «Eine faire Entschädigung – ohne Lohncharakter – ist wichtig.» Es sei nicht mehr so einfach, neue Behördenmitglieder zu finden. Das Geld sei mit ein Faktor beim Entscheid für die Übernahme eines Amtes. Diese Anpassungen «müssen und können wir uns leisten», machte er klar.
35'000 Franken fürs Gemeindepräsidium
Die Aufteilung der Pauschalen liegt in der Kompetenz der jeweiligen Behörden. Mit der Anpassung, die auf die neue Amtsperiode im nächsten Jahr in Kraft tritt, wird das Gemeindepräsidium etwa 35'000 Franken einbringen, während die Ansätze für die übrigen Gemeinderatsmitglieder zwischen 20'000 und 25'000 Franken liegen dürften.

