Vor dem Bezirksgericht Uster wurde ein doch eher ungewöhnlicher Fall behandelt. Es ging um eine versuchte schwere Körperverletzung, eventuell sogar um eine versuchte Tötung. Tatwaffe war ein Auto, ein Audi A4. Angeklagt war ein 28-jähriger Doppelbürger, der neben dem Schweizerpass auch einen aus Serbien sein Eigen nennt.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob und vor allem wie der Angeklagte den Kläger mit seinem Fahrzeug verletzt hatte. Laut Anklageschrift passierte Mitte Dezember 2019 um 00.30 Uhr in einem Parkhaus folgendes:
Nach einer friedlich verlaufenen geschäftlichen Weihnachtsfeier begann der Kläger eine politische Diskussion mit dem Angeklagten. Der Vater des Klägers war in Srebrenica während des Bosnienkrieges ermordet worden. Damals wurden mehr als 8000 Bosniaken von Serben umgebracht und in Massengräbern verscharrt. Das Massaker wird vom Kriegsverbrechertribunal in Den Haag als Völkermord bezeichnet.
Zuerst im Lift, dann in der Tiefgarage
Im Laufe der Diskussion gerieten sich Kläger und Angeklagter in die Haare und warfen einander wüste Schimpfwörter an den Kopf. Der Streit eskalierte und der Kläger schlug daraufhin mit der flachen Hand zu, der Angeklagte antwortete mit einem Faustschlag.

