«Meine Damen und Herren. Ganz klar geht das nicht. Das ist gesetzlich nicht zulässig.» Mit diesen tadelnden Worten richtete sich am Mittwochabend Stimmbürger Jakob Graf an die Teilnehmenden der Gemeindeversammlung in Wildberg.
Sein Einwand bezog sich auf drei Posten im Budget 2022, die mit insgesamt 545'000 Franken veranschlagt waren. Das Geld sollte für die Groberschliessung der Kanalisation der beiden Parzellen-Nummern 123 und 124 zur Verfügung stehen sowie für die Wasserleitung vom Bruggetweg bis zur Hauptstrasse in Ehrikon.
«Da sind Fehler passiert.»
Jakob Graf, Stimmbürger von Wildberg
Gemäss der Siedlungsentwässerungsverordnung des Gemeindereglements sei jedoch klar, dass solche Kosten vom Grundeigentümer getragen werden müssten, argumentierte Graf. Die genannten Budgetposten seien also nicht zulässig.
In den Plänen seien zudem Erneuerungen von Wasserleitungen aufgeführt, die bereits 2011 erneuert worden seien – und zwar nach den neusten Anforderungen der Gebäudeversicherung. Das sei schon gemacht, das könne man sichten.

