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Nächster Entwicklungsschritt am Bahnhof Wetzikon

Der Stadtrat hat entschieden, dass die Implenia AG einen Teilgestaltungsplan für zwei Grundstücke beim Bahnhof Wetzikon erstellen darf. Es ist der Auftakt zur Planungsphase des Gebiets «Bahnhof-West»​​​​​​​.

Im Westen des Bahnhofs beginnt nun der Planungsprozess.

Christian Merz

Nächster Entwicklungsschritt am Bahnhof Wetzikon

Noch ist es nur ein Grundsatzentscheid, den der Stadtrat Wetzikon an seiner letzten Sitzung gefällt hat. Dennoch ist es nicht weniger als der Anfang eines Prozesses, in dem das Gebiet « Bahnhof-West » über die nächsten Jahre nachhaltig umgestaltet wird.

Das besagte Gebiet wird von den Bahngeleisen, der Scheller-, Zürcher- und Poststrasse umschlossen und ist mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Die Implenia AG hat nun als eine von sechs Grundeigentümerinnen die Erlaubnis erhalten, einen Teilgestaltungsplan für ihr eigenes Grundstück und jenes der Swisscom zu erstellen.

Bis die Baufirma mit dem Entwurf ihres Teilgestaltungsplans beginnen kann, wird sie aber zuerst die Erstellung eines städtebaulichen Leitbilds abwarten müssen, das die Stadt Wetzikon für das entsprechende Gebiet jetzt  in Angriff nimmt.

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das ausgewählte Planungsbüro Anfang des kommenden Jahres an die Arbeit machen kann.

In diesen Prozess müssen die Planer schliesslich einerseits alle Grundeigentümerinnen miteinbeziehen, andererseits aber auch das Leitbild auch in Einklang mit dem Masterplan bringen, der in den kommenden Jahren für den gesamten Stadtraum Unterwetzikon entwickelt wird.

Hand in Hand mit dem Masterplan

Was nach einer grossen Herausforderung klingt, sieht Stadträtin Susanne Sieber (FDP), die dem Ressort Hochbau und Planung vorsteht, als grosse Chance. « So können die beiden Planungsvorhaben Hand in Hand konzipiert werden » , erklärt sie. Läuft alles nach Plan, dürfte das städtebauliche Leitbild in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres vorliegen. Es bildet quasi den Auftakt für die Entwicklung des Gebietes, den Startschuss zur Planung.

Was genau die Implenia AG auf den beiden Grundstücken bauen möchte, hat sie noch nicht öffentlich gemacht. Soviel aber ist klar: Im Gestaltungsplanpflichtgebiet « Bahnhof-West » sind Hochhäuser bis 45 Meter erlaubt, gleichzeitig sollen zentrumsbildende Bebauungen mit Mischnutzungen gewährleistet werden.

Eile ist freilich noch keine angezeigt. Bis die Bagger letztlich auffahren und die Realisierungsphase einläuten werden, wird es noch ein paar Jahre dauern. Ein von der Implenia dereinst ausgearbeiteter Teilgestaltungsplan muss noch seinen Weg durch alle behördlichen Instanzen finden.

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