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Schränkt die revidierte Polizeiverordnung das Musikhören im Freien noch ein?

Im Juni hatte die Russiker Gemeindeversammlung die neue Polizeiverordnung zurückgewiesen. Besonders ein Artikel sorgte für Aufruhr, der eine Musik-Sperrstunde im Freien enthielt. Inzwischen ist eine revidierte Fassung durch die Vernehmlassung gegangen.

Symbolfoto: Unsplash

Schränkt die revidierte Polizeiverordnung das Musikhören im Freien noch ein?

Eigentlich war der Grund ziemlich banal: Weil die Gemeinden sich übergeordneten Regelungen von Bund und Kantonen anpassen müssen, galt es in Russikon, die Gemeindeordnung zu revidieren. Praktischerweise stand diese Anpassung auch in Pfäffikon und Fehraltorf, den beiden anderen Gemeinden der Kommunalpolizei Region Pfäffikon an. Eine passende Gelegenheit also, auch die Polizeiverordnungen zu vereinheitlichen.

Eine Formsache? Mitnichten, wie der Russiker Gemeinderat ernüchtert feststellen musste. Die revidierte Polizeiordnung wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 30. Juni mit 115 zu 40 Stimmen deutlich bachab geschickt. Die ins Feld geführten Argumente – zu wenig Spielraum, Verdrängung der Jugendlichen –, mochten zwar diffus wirken, das Muster dahinter war indessen leicht zu erkennen.

Von der Stimmung verweht

Nur eine Woche zuvor hatte in Pfäffikon die Gemeindeversammlung wegen des grossen Besucherandrangs kurzerhand verschoben werden müssen. Ein Pfäffiker Jungpolitiker hatte im Vorfeld massiv gegen einen Artikel der Verordnung mobil gemacht, der es verboten hätte, an Wochentagen nach 20 Uhr, an Samstagen ab 18 Uhr und an Feiertagen generell Musik im Freien abzuspielen. Für eine Gemeinde mit Seepromenade freilich eine drastische Einschränkung.

Diese Grundstimmung dürfte sich in die Gemeindeversammlung der Nachbargemeinde Russikon übertragen haben. Dass deren Sicherheitsvorsteher Raphael Alder (FDP) den Problemartikel im Vorfeld erkannt und ihn mit einem eigenen Änderungsantrag gleich präventiv entschärfen wollte, schien die vorbereiteten Votanten zu verwirren. Die Folge war eine seltsame Diskussion, in der mitunter absurde Szenarien und Interpretationen eingeworfen wurden.

Obschon es in diesem Rahmen die Möglichkeit gegeben hätte, einzelne Artikel der Verordnung mittels Antrag zu ändern oder zu streichen und Alder explizit darauf aufmerksam machte, wurde die Vorlage zum Schluss komplett versenkt. Der Sicherheitsvorsteher erinnert sich diplomatisch an einen « wenig konstruktiven » und – « etwas frustrierenden »  Abend.

Pfäffikon zeigte wie’s geht

Es ist insofern nicht frei von Ironie, dass die Pfäffiker Stimmberechtigten wiederum nur eine Woche später an ihrer nachgeholten Gemeindeversammlung genau diese Instrumente ganz gezielt nutzten, um die Polizeiverordnung nach ihrem Gusto anzupassen. Und weil überdies in Fehraltorf die Polizeiverordnung bereits im Dezember 2020 durchgewunken worden war, verbleibt Russikon der einzige Vertreter im Trio, der diese Pflichtaufgabe noch pendent hat.

Mit entsprechender Dringlichkeit hat sich der Russiker Gemeinderat der Sache in diesem Sommer angenommen. Im Eilzug überarbeitete er die Polizeiordnung, wobei er sich an den Erkenntnissen aus Pfäffikon orientierte. Danach legte er sie zwischen dem 21. Juli und dem 30. August zur öffentlichen Vernehmlassung auf.

An dieser beteiligten sich nur zwei Parteien – die lokalen Grünen und das Politisches Gemeindeforum Russikon – und zwei Privatpersonen, was sich wohl damit erklären lässt, dass die Frist relativ kurz war und sich fast gänzlich über die Sommerferien erstreckte. « Es wäre nicht fair gewesen, das zu verschleppen » , erklärt der zuständige Sicherheitsvorsteher Alder.

Eigener Änderungsantrag übernommen

Die eingebrachten Anmerkungen und Änderungswünsche hat der Gemeinderat zwischenzeitlich geprüft und eingearbeitet. Wirklich Revolutionäres ist dabei nicht herausgekommen. Da zum umstrittenen Artikel mit der Musik-Sperrstunde kein konkretes Votum eingebracht wurde, wurde er gestrichen und mit dem von Alder an der GV eingebrachten Antrag ersetzt. In Artikel 26 Absatz 1 steht jetzt: « Der Betrieb von Lautsprechern und Verstärkeranlagen insbesondere im Freien, in Fahrnisbauten und in Zelten hat so zu verfolgen, dass Drittpersonen nicht in unzumutbarer Weise gestört werden. »

Ein weiterer Punkt, der an der Gemeindeversammlung noch für Diskussionsstoff sorgen könnte, wäre indessen der Absatz 1 von Artikel 19. Darin wird festgehalten, dass das Campieren und Wohnen auf öffentlich zugänglichem Grund ausserhalb der gekennzeichneten Zonen und Plätze ab 10 Personen oder drei Zelten, respektive Wohnwagen einer Ausnahmebewilligung bedarf.

« Gerade wenn das Grundstück nahe am Wald liegt, muss man insbesondere den Tier- und Naturschutz beachten. »

Sicherheitsvorsteher Raphael Alder (FDP) rechtfertigt den umstrittenen Camping-Artikel

Mittels Antrag forderten die Grünen Russikon-Weisslingen als auch die zwei Privatpersonen, es der Gemeindeversammlung in Pfäffikon gleichzutun und das Adjektiv « zugänglich » zu streichen. Die Formulierung impliziere, dass auch auf Privatgrund Bewilligungen eingeholt werden müssen, was wiederum zu Definitionsschwierigkeiten führe. Die Grünen führen hier das Beispiel ins Feld, dass so auch ein Pfadi-Lager auf privatem Grund theoretisch bewilligungspflichtig sein könnte.

Weiterhin « öffentlich zugänglich »

Der Russiker Gemeinderat hat dennoch beschlossen, den Antrag nicht zu integrieren. Einerseits, weil derlei Anliegen sowieso praktisch immer problemlos bewilligt würden, andererseits, weil bei grösseren Gruppen jeweils auch der Standort und die Hygienefragen relevant werden können. « Gerade wenn das Grundstück nahe am Wald liegt, muss man insbesondere den Tier- und Naturschutz beachten » , sagt Alder. Weiter gelte es sicherzustellen, dass etwa bei grösseren Gruppen, wie beispielsweise Fahrender ein passender sanitärer Rahmen gegeben ist.

Die Grünen Russikon-Weisslingen selbst finden es « bedauerlich » , dass ihr Antrag keinen Eingang in die neue Polizeiverordnung gefunden hat. « Ich kann mir gut vorstellen, dass wir diese Thematik  an der Gemeindeversammlung noch einmal ein bringen werden » , sagt deren Co-Präsidentin Lilian Huber. Grundsätzlich schätze die Partei aber den « korrekten Verlauf der Vernehmlassung sowie die transparente Auflistung  der eingegangenen Stellungsnahmen » .

Alle Macht beim Gemeinderat

Tatsächlich ist auf einen anderen zentralen Antrag der Grünen ja auch eingegangen worden: Die Entscheidungsgewalt, die in mehreren Punkten dem Ressort Sicherheit und damit dessen Vorsteher zugewiesen werden sollte, wird neu in allen Fragen dem gesamten Gemeinderat zugeteilt. « Wir wollten schlanke Strukturen schaffen. Wir verstehen aber das Argument der Machtkonzentration in einer Person und haben deshalb die Anpassung vorgenommen » , erklärt der Sicherheitsvorsteher das Entgegenkommen.

« Wir haben viel Aufwand auf uns genommen » , resümiert Raphael Alder. Deshalb zeigt er sich wie Grünen Co-Präsidentin Huber « zuversichtlich » , dass man die Revision der Polizeiverordnung an der Gemeindeversammlung am 29. November nun « auf konstruktivem Weg » beschliessen werde. In der stillen Hoffnung, dass sich die Russiker Stimmberechtigten nach der Stimmung nun auch noch an der Zielstrebigkeit der Pfäffiker orientieren werden.

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