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Politik

Schränkt die revidierte Polizeiverordnung das Musikhören im Freien noch ein?

Im Juni hatte die Russiker Gemeindeversammlung die neue Polizeiverordnung zurückgewiesen. Besonders ein Artikel sorgte für Aufruhr, der eine Musik-Sperrstunde im Freien enthielt. Inzwischen ist eine revidierte Fassung durch die Vernehmlassung gegangen.

Eigentlich war der Grund ziemlich banal: Weil die Gemeinden sich übergeordneten Regelungen von Bund und Kantonen anpassen müssen, galt es in Russikon, die Gemeindeordnung zu revidieren. Praktischerweise stand diese Anpassung auch in Pfäffikon und Fehraltorf, den beiden anderen Gemeinden der Kommunalpolizei Region Pfäffikon an. Eine passende Gelegenheit also, auch die Polizeiverordnungen zu vereinheitlichen.

Eine Formsache? Mitnichten, wie der Russiker Gemeinderat ernüchtert feststellen musste. Die revidierte Polizeiordnung wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 30. Juni mit 115 zu 40 Stimmen deutlich bachab geschickt. Die ins Feld geführten Argumente – zu wenig Spielraum, Verdrängung der Jugendlichen –, mochten zwar diffus wirken, das Muster dahinter war indessen leicht zu erkennen.

Von der Stimmung verweht

Nur eine Woche zuvor hatte in Pfäffikon die Gemeindeversammlung wegen des grossen Besucherandrangs kurzerhand verschoben werden müssen. Ein Pfäffiker Jungpolitiker hatte im Vorfeld massiv gegen einen Artikel der Verordnung mobil gemacht, der es verboten hätte, an Wochentagen nach 20 Uhr, an Samstagen ab 18 Uhr und an Feiertagen generell Musik im Freien abzuspielen. Für eine Gemeinde mit Seepromenade freilich eine drastische Einschränkung.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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