1000 Franken Grundentschädigung, dazu etwa 1200 Franken Sitzungsgeld – mit dieser jährlichen Entschädigung muss ein einfaches Parlamentsmitglied von Illnau-Effretikon heute auskommen. Zu wenig, fanden Maxim Morskoi (SP) und Peter Vollenweider (BDP), weshalb sie den Stadtrat im Mai in einem Postulat zu einer Überprüfung der Behördenentschädigungen anhielten. Und siehe da: Zu wenig, findet das nun auch der Stadtrat, der dem Grossen Gemeinderat nun vorschlägt, die Grundentschädigung ab dem Sommer 2022 auf 1750 Franken zu erhöhen.
Das Gremium geht indessen noch einen Schritt weiter: Die beantragte Teilrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden sieht auch höhere Bezüge für Mitglieder parlamentarischer Kommissionen (GPK, RPK) und ausserparlamentarischer Behörden und Ausschüsse vor. Zudem ist eine Pensenaufstockung von je 10 Prozent für die Stadträte der Ressorts Hoch- und Tiefbau vorgesehen (siehe Box).
88‘750 Franken Mehrkosten
Alles in allem, so rechnet der Stadtrat in seiner Antwort fein säuberlich vor, entstünden dadurch jährliche Mehrkosten von 88‘750 Franken. Wobei hier ein kleiner, aber nicht unerheblicher Punkt gar noch nicht eingerechnet ist: ein neu einzuführender Lohnnachgenuss für abgewählte Stadträte.
«Die Aufstockungen in den Hoch- und Tiefbauressorts hätten wir dereinst sowieso beantragt.»
Stadtpräsident Ueli Müller (SP)

