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Mehr Geld im eigenen Sack? Eine heikle Frage spaltet den Rat

Der Stadtrat von Illnau-Effretikon will die Entschädigungen der Behördenmitglieder aufbessern. Obschon die Parlamentarier davon profitieren würden, hält sich ihr Jubel in Grenzen.

, Hier spielt die Musik: Die Parlamentarier werden dereinst im Saal über ihre eigenen Entschädigungen entscheiden.

Christian Brändli

Mehr Geld im eigenen Sack? Eine heikle Frage spaltet den Rat

1000 Franken Grundentschädigung, dazu etwa 1200 Franken Sitzungsgeld – mit dieser jährlichen Entschädigung muss ein einfaches Parlamentsmitglied von Illnau-Effretikon heute auskommen. Zu wenig, fanden Maxim Morskoi (SP) und Peter Vollenweider (BDP), weshalb sie den Stadtrat im Mai in einem Postulat zu einer Überprüfung der Behördenentschädigungen anhielten. Und siehe da: Zu wenig, findet das nun auch der Stadtrat, der dem Grossen Gemeinderat nun vorschlägt, die Grundentschädigung ab dem Sommer 2022 auf 1750 Franken zu erhöhen.

Das Gremium geht indessen noch einen Schritt weiter: Die beantragte Teilrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden sieht auch höhere Bezüge für Mitglieder parlamentarischer Kommissionen (GPK, RPK) und ausserparlamentarischer Behörden und Ausschüsse vor. Zudem ist eine Pensenaufstockung von je 10 Prozent für die Stadträte der Ressorts Hoch- und Tiefbau vorgesehen (siehe Box).

88‘750 Franken Mehrkosten

Alles in allem, so rechnet der Stadtrat in seiner Antwort fein säuberlich vor, entstünden dadurch jährliche Mehrkosten von 88‘750 Franken. Wobei hier ein kleiner, aber nicht unerheblicher Punkt gar noch nicht eingerechnet ist: ein neu einzuführender Lohnnachgenuss für abgewählte Stadträte.

«Die Aufstockungen in den Hoch- und Tiefbauressorts hätten wir dereinst sowieso beantragt.»

Stadtpräsident Ueli Müller (SP)

«Wir haben die Entschädigungen mit denjenigen anderer Parlamentsgemeinden verglichen und bei den einzelnen Behörden nachgefragt», erklärt Stadtpräsident Ueli Müller (SP). Den Handlungsbedarf habe man mit dem Antrag aufgefangen. Dass man darüber hinaus auch gleich auch noch Änderungen bei der Exekutive vorgenommen hat, sei dem Zeitpunkt geschuldet.

«Die Aufstockungen in den Hoch- und Tiefbauressorts hätten wir dereinst sowieso beantragt», sagt Müller. Deshalb habe der Stadtrat beschlossen, sie zu integrieren. «So wissen die Kandidaten bei den Wahlen im Frühling bereits, wie das Profil des Amtes aussehen wird und wie sie sich beruflich darauf einstellen müssen.»

Das Lob des Postulanten

Postulant Maxim Morskoi lobt die Sorgfalt, mit der sich der Stadtrat der Sache angenommen hat. Die konkreten Anpassungen selbst hält Morsoi für «vertretbar», obschon er sich «da und dort» noch etwas mehr erhofft habe.

Mit der Erhöhung der Grundentschädigung für Gemeinderäte von 1000 auf 1750 Franken sieht er aber die zentrale Forderung erfüllt. Zählt man die zusätzlichen Sitzungsgeldern von 1200 Franken hinzu, so kämen die Bezüge der Parlamentarier, die bislang im Vergleich mit denjenigen anderer Parlamentsgemeinden eher im unteren Bereich angesiedelt waren, nun im Mittelfeld zu liegen.

Die SVP sieht den Antrag des Stadtrates derweilen kritisch bis ablehnend. Fraktionschef René Truninger stört sich daran, dass die Entschädigungen, die man 2018 letztmals angepasst hatte, bereits wieder erhöht werden sollen. «Vor drei Jahren erst haben wird die Entschädigungen für Gemeinderäte um 600 Franken angehoben, nun sollen sie schon wieder um 750 Franken rauf? So etwas sieht man in der Privatwirtschaft nirgends», sagt er. Darüber hinaus findet er auch den Zeitpunkt äusserst unpassend: «Dass die Politik in Zeiten von Corona  die eigenen Bezüge um fast 89‘000 Franken ausweitet, ist das völlig falsche Zeichen.»

SVP unterstreicht Ehrenamtlichkeit

Genauso wenig hält man bei der SVP vom Lohnnachgenuss für abgewählte Stadträte. Demnach hätte ein abgewähltes Legislativmitglied, das mindestens vier Jahre im Amt war, ab dem Wahldatum sechs weitere Monate lang Anspruch auf Lohn, wobei die verbleibende Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode noch abgezogen würde.

«Jeder, der sich in ein Amt wählen lässt, weiss auch um das Risiko einer Abwahl», sagt René Truninger. Er beruft sich auf den Stadtrat, respektive den letzten Satz dessen Antrags, in dem festgehalten wird, dass «ein solches Amt nach wie vor auch ein gewisses Mass an ehrenamtlichem Engagement» brauche. «Genau das wollen wir mit Nachdruck unterstreichen.»

«Die Praxis eines Lohnnachgenusses wird in grossen Städten wie beispielsweise in Zürich auch so gehandhabt», erwidert dagegen Stadtpräsident Ueli Müller. Ein solches Szenario käme erfahrungsgemäss sowieso nur selten vor. «Es ist nur fair, dass man jemandem, der sein Pensum so lange angepasst hatte, eine gewisse Zeit gibt, sich beruflich neu zu orientieren.»

«An der oberen Grenze»

Dieser Argumentation kann GLP-Fraktionschef Ralf Antweiler durchaus folgen. «In einem Exekutivamt ist man angestellt, man muss also eine starke persönliche und laufbahntechnische Veränderung vornehmen und sich der Sache verschreiben. Insofern finde ich einen Lohnnachgenuss vertretbar.» Essentieller sei aber die Erhöhung der beiden Stadtratspensen. «Diese Anpassung war notwendig», so Antweiler.

Etwas kritischer, wenn auch nicht ablehnend, steht man in der GLP dagegen der Entschädigungserhöhung der Parlamentarier gegenüber. «Mit einer Erhöhung von 750 Franken sind wir schon an der oberen Grenze», findet er. Man sei sich wohl bewusst, dass Erhöhungen der eigenen Bezüge immer ein «schalen Nachgeschmack» hinterliessen – speziell in einer schwierigen Zeit wie der gegenwärtigen. Es sei deshalb wichtig festzuhalten, dass parlamentarische Ämter auf Ehrenamtlichkeit beruhen und deshalb nicht entlöhnt, sondern entschädigt werden.

Dass das Thema freilich eine gewisse Brisanz in sich trägt, lässt auch die Stellungs-, respektive Nicht-Stellungnahme der drittstärksten Partei, der FDP, erahnen. Fraktionschef Stefan Eichenberger sagt: «Bevor der Antrag in die vorberatende Kommission geht, wollen wir uns dazu nicht äussern – sonst würde dieser Schritt ja überflüssig.»

Die Erhöhungen im Detail
Im vorliegenden Antrag zur Anpassung der Entschädigung der Behördenmitglieder sieht der Stadtrat verschiedene punktuelle Erhöhungen im Wert von jährlich 88‘750 Franken (inklusive Sozialleistungen) vor.
Die beiden gewichtigsten Posten sind dabei die Pensenaufstockungen um 10 Prozent für die zwei Stadträte, die den Ressorts Tiefbau und Hochbau vorstehen (total 40‘000 Franken), und die Anpassung der Grundentschädigung für Gemeinderäte (29‘000 Franken).
Weitere Erhöhungen sind für die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Ratspräsidiums (6800 Franken) sowie der Rechnungsprüfungs- und der Geschäftsprüfungskommission (5750 Franken) angedacht. Für individuelle Zusatzaufgaben (unter anderem in speziellen Baukommissionen) ist eine Anhebung des Stundenansatzes (4000 Franken) und für die drei Mitglieder der Baubehörde, die nicht dem Stadtrat angehören, eine höhere Pauschale geplant (3200 Franken). Die Kosten für einen Lohnnachgenuss für abgewählte Stadträte, die mindestens vier Jahre im Amt sind, werden nicht aufgelistet.
Die revidierte Verordnung soll für die neue Legislaturperiode am 1. Juli 2022 in Kraft treten. In einem nächsten Schritt wird nun der Grosse Gemeinderat darüber beraten. (mmu)

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