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Politik

Jetzt soll der Stadtrat einbürgern, aber nach welchen Vorgaben?

​​​​​​​Die Dübendorfer Stimmberechtigten haben sich am Sonntag deutlich für die Gemeindeordnung Variante A entschieden – will heissen: Anstelle des Gemeinderats hat künftig der Stadtrat bei den Einbürgerungen das letzte Wort. Die Spielregeln werden allerdings eine Stufe höher festgelegt. Eine Einordnung.

Die Dübendorfer stimmten am Sonntag über die neue Gemeindeordnung ab. Die neue «Verfassung» der Stadt war bis auf einen Punkt unbestritten: Wer soll künftig bei allen Einbürgerungsgesuchen den abschliessenden Entscheid treffen – der Stadtrat oder der Gemeinderat? Eine Frage, über die in der viertgrössten Stadt des Kantons seit Jahren gerne und emotional diskutiert wird. Nach dem deutlichen Votum der Stimmberechtigten dürfte das Thema nun erst einmal vom Tisch sein.

Mit 58,21 Prozent sprachen sich die Abstimmenden für den Hauptantrag und damit für die Variante Stadtrat aus. Die Variante Gemeinderat hingegen wurde mit 53,12 Prozent abgelehnt. Der Stichfrage für den Fall, dass beide Varianten angenommen worden wären, kam damit keine Bedeutung mehr zu, sie zeigt aber ein ähnliches Verhältnis. Die Stimmbeteiligung war mit 40,26 Prozent hoch für Dübendorfer Verhältnisse.

Ursprünglicher Plan setzte sich durch

Aktuell ist die Situation in Dübendorf so, dass der Stadtrat nur bei denjenigen Einbürgerungen von Ausländern das letzte Wort hat, wenn der Gesuchsteller in der Schweiz geboren ist oder hier eine bestimmte Anzahl von Jahren die Schule in einer der Landessprachen besucht hat. B ei allen anderen Einbürgerungen werden die Gesuche zuerst vom Stadtrat und dann zusätzlich von einer parlamentarischen Kommission geprüft. Den finalen Entscheid fällt der Gemeinderat an einer öffentlichen Sitzung.

Nach einem ultraknappen Abstimmungsresultat einigte sich das Parlament, dem Stimmvolk die Gemeindeordnung in Varianten vorzulegen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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