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Jetzt soll der Stadtrat einbürgern, aber nach welchen Vorgaben?

​​​​​​​Die Dübendorfer Stimmberechtigten haben sich am Sonntag deutlich für die Gemeindeordnung Variante A entschieden – will heissen: Anstelle des Gemeinderats hat künftig der Stadtrat bei den Einbürgerungen das letzte Wort. Die Spielregeln werden allerdings eine Stufe höher festgelegt. Eine Einordnung.

In den allermeisten Gemeinden im Kanton bürgert die Exekutive ein – nun auch in Dübendorf.

Archivfoto: Martin Liebrich

Jetzt soll der Stadtrat einbürgern, aber nach welchen Vorgaben?

Die Dübendorfer stimmten am Sonntag über die neue Gemeindeordnung ab. Die neue «Verfassung» der Stadt war bis auf einen Punkt unbestritten: Wer soll künftig bei allen Einbürgerungsgesuchen den abschliessenden Entscheid treffen – der Stadtrat oder der Gemeinderat? Eine Frage, über die in der viertgrössten Stadt des Kantons seit Jahren gerne und emotional diskutiert wird. Nach dem deutlichen Votum der Stimmberechtigten dürfte das Thema nun erst einmal vom Tisch sein.

Mit 58,21 Prozent sprachen sich die Abstimmenden für den Hauptantrag und damit für die Variante Stadtrat aus. Die Variante Gemeinderat hingegen wurde mit 53,12 Prozent abgelehnt. Der Stichfrage für den Fall, dass beide Varianten angenommen worden wären, kam damit keine Bedeutung mehr zu, sie zeigt aber ein ähnliches Verhältnis. Die Stimmbeteiligung war mit 40,26 Prozent hoch für Dübendorfer Verhältnisse.

Ursprünglicher Plan setzte sich durch

Aktuell ist die Situation in Dübendorf so, dass der Stadtrat nur bei denjenigen Einbürgerungen von Ausländern das letzte Wort hat, wenn der Gesuchsteller in der Schweiz geboren ist oder hier eine bestimmte Anzahl von Jahren die Schule in einer der Landessprachen besucht hat. B ei allen anderen Einbürgerungen werden die Gesuche zuerst vom Stadtrat und dann zusätzlich von einer parlamentarischen Kommission geprüft. Den finalen Entscheid fällt der Gemeinderat an einer öffentlichen Sitzung.

Nach einem ultraknappen Abstimmungsresultat einigte sich das Parlament, dem Stimmvolk die Gemeindeordnung in Varianten vorzulegen.

Weil im Entwurf für das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz nur noch ein Organ für die Einbürgerungen zuständig sein soll, war der Plan, die übergeordneten Vorgaben in der Dübendorfer Gemeindeordnung vorwegzunehmen. Und zwar mit der Variante Stadtrat.

Knapper Entscheid im Parlament

Doch dagegen regte sich Widerstand. Namentlich die SVP/EDU-Fraktion machte mobil. Verschiedene Exponenten warnten von intransparenten Einbürgerungsentscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Einbürgerungen seien ein politischer Entscheid mit emotionalem Charakter, die nicht allein in die Kompetenz der Exekutive gehörten. Auch die EVP und Die Mitte gaben vor der Urnenabstimmung die Parole zugunsten der Variante Gemeinderat heraus.

Auf der anderen Seite sprachen SP, GLP/GEU, FDP und die Grünen von einem Rechtsanwendungsakt und betitelten die derzeitige Praxis als ineffizient. Es brauche keine weitere Zusatzschlaufe über den Gemeinderat, zumal die Exekutive und die parlamentarische Kommission in den letzten Jahren die vorliegenden Gesuche stets gleich beurteilt hätten. Auch bestehe beim aktuellen Verfahren die Gefahr von Willkür.

Als das Parlament im Mai über die Gemeindeordnung debattierte, fiel die Zustimmung zugunsten des Stadtrats denkbar knapp mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Flavia Sutter (Grüne) aus. In der Folge einigte sich das Parlament darauf, die Vorlage mit zwei Varianten an die Urne zu bringen.

Auch der Kanton hat wenig Spielraum

Mit dem Volksentscheid wird also ab dem 1. Januar 2022 die Exekutive über sämtliche Einbürgerungsgesuche abschliessend entscheiden, so wie das im Kanton mittlerweile bis auf wenige Ausnahmen in allen Gemeinden der Fall ist. Viel Ermessenspielraum hat der Stadtrat dabei allerdings nicht, in diesem einen Punkt waren sich die politischen Kontrahenten im Vorfeld der Abstimmung einig gewesen. Denn die Vorgaben werden auf übergeordneter Ebene gemacht.

Der Bund hat sein Bürgerrechtsgesetz bereits vor vier Jahren revidiert und damit detaillierte und nicht zuletzt weitgehend einheitliche Voraussetzungen für Einbürgerungen geschaffen. Um dem gerecht zu werden, passte der Kanton 2018 in einem ersten Schritt seine Bürgerrechtsverordnung an und revidierte schliesslich sein Bürgerrechtsgesetz, wobei auch auf dieser Stufe nicht viel Spielraum bestand. Die Änderungen beschränkten sich im Wesentlichen auf eine Verschärfung im Zusammenhang mit straffälligen Jugendlichen.

Links und Rechts scheiterte

Allerdings steht noch nicht abschliessend fest, welche Voraussetzungen für die Zürcher Kommunen künftig bei Einbürgerungen gelten werden. Denn das neue kantonale Gesetz ist umstritten und muss noch vom Kantonsrat verabschiedet werden.

Der Auftakt dazu war am 13. September. Während in Dübendorf der Abstimmungskampf auf dem Höhepunkt war und über den symbolischen Stellenwert von Einbürgerungen gestritten wurde, ging es an der Kantonsratssitzung ans Eingemachte.

«Die Vorlage ist viel zu weich und macht Geschenke.»

Diego Bonato, Sprecher des SVP-Fraktion im Kantonsrat

Das fing schon damit an, dass die SVP gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollte. Der Entwurf sei eine «sehr grosse Enttäuschung», sagte Fraktionssprecher Diego Bonato. Dies, weil die Vorlage «viel zu weich» sei und «Geschenke» mache. Nachdem das Parlament sich mehrheitlich für eine Beratung des Geschäfts entschieden hatte, versuchte die SVP mehrere Punkte zu verschärfen. Sie scheiterte damit aber ebenso wie die Linke, die Erleichterungen beantragt hatte.

Referendum angekündigt

Fortgesetzt wird die Debatte am 4. Oktober. Dass der Kantonsrat das Gesetz am Ende ohne markante Änderungen absegnet und damit grösstenteils das Bundesgesetzt übernimmt, ist wahrscheinlich – wurde das Papier in der Eintretensdebatte doch wiederholt als guter Kompromiss beurteilt.

Allerdings hat die kantonale SVP für diesen Fall angekündigt, das Referendum ergreifen zu wollen. Damit steht aktuell zwar fest, wer in Dübendorf abschliessend für die Einbürgerungen verantwortlich ist. Offen ist aber, nach welchen Vorgaben das in Zukunft geschieht – und wer darüber das letzte Wort haben wird.

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