Bund tritt nicht auf Lärm-Beschwerde ein
Jürg Eberhard ist konsterniert. Der Präsident des Fluglärmforums Süd hatte gehofft, mit einer Aufsichtsbeschwerde etwas gegen «die Verstösse gegen die gesetzlich zulässigen nächtlichen Lärmgrenzwerte» ausrichten zu können. «Das ist ein Rechtsbruch, der jeden Tag stattfindet und vom Bund nicht verhindert wird», wie Eberhard sagt.
Doch das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) lässt die Behördenorganisation abblitzen; es tritt gar nicht erst auf die Beschwerde ein. Dies geht aus den Erwägungen hervor, die dieser Zeitung vorliegen.
Darin halten die zuständigen Stellen des Bundes fest, dass im Zusammenhang mit verschiedenen Verfahren bereits Rechtsmittel ergriffen worden seien, die entweder vor Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand gehabt hätten oder deren abschliessende Beurteilung noch hängig sei. Insgesamt sprechen die Verantwortlichen einer Aufsichtsbeschwerde die Rechtmässigkeit ab.
«Mit Füssen getreten»
Eberhard kann darüber nur den Kopf schütteln. «Ich bin fassungslos, dass der Bund nichts dagegen tut, dass tausende Menschen rund um den Flughafen mit behördlich festgestelltem, widerrechtlichem Nachtlärm belastet werden», sagt er.
Dass mit hängigen Verfahren argumentiert wird, ärgert ihn besonders. Der Fluglärm werde von verschiedensten Stellen auf raumplanerischer Ebene oder in Bezug auf das Betriebskonzept bekämpft.
Dass deswegen nicht einmal auf die Kritikpunkte des Fluglärmforums eingegangen werde, sei stossend. «Es ist ein Kampf gegen Windmühlen», sagt Eberhard. «Dieses Verfahren zeigt erneut, wie in der Flughafenfrage unser Rechtsstaat mit Füssen getreten wird und die Bevölkerung die Zeche zahlt.»
Flughafen muss nachbessern
Deutlich mehr Erfolg hatten Flughafengemeinden und Bürgerbewegungen kürzlich mit einer Beschwerde, die sich ebenfalls auf den nächtlichen Fluglärm bezieht. Konkret ging es um die korrekte Bezeichnung der lärmbetroffenen Gebiete im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der die Grundlage für das Betriebsreglement des Flughafens bildet.
Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde teilweise gut: « Die Lärmbelastung zwischen 22 und 23.30 Uhr wird nicht korrekt beziehungsweise gar nicht ausgewiesen oder beruht auf veralteten Annahmen zur Verspätungssituation.» Der Flughafen Zürich muss sich nun mit den verspäteten Nachtflügen befassen und die Lärmauswirkungen neu festsetzen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
