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Politik

Bund tritt nicht auf Lärm-Beschwerde ein

Das Fluglärmforum Süd wollte mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Überschreitung der nächtlichen Lärmgrenzwerte rund um den Flughafen Kloten vorgehen. Doch das zuständige Departement winkt ab. Andere hatten mehr Erfolg.

Jürg Eberhard ist konsterniert. Der Präsident des Fluglärmforums Süd hatte gehofft, mit einer Aufsichtsbeschwerde etwas gegen «die Verstösse gegen die gesetzlich zulässigen nächtlichen Lärmgrenzwerte» ausrichten zu können. «Das ist ein Rechtsbruch, der jeden Tag stattfindet und vom Bund nicht verhindert wird», wie Eberhard sagt.

Doch das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) lässt die Behördenorganisation abblitzen; es tritt gar nicht erst auf die Beschwerde ein. Dies geht aus den Erwägungen hervor, die dieser Zeitung vorliegen.

Darin halten die zuständigen Stellen des Bundes fest, dass im Zusammenhang mit verschiedenen Verfahren bereits Rechtsmittel ergriffen worden seien, die entweder vor Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand gehabt hätten oder deren abschliessende Beurteilung noch hängig sei. Insgesamt sprechen die Verantwortlichen einer Aufsichtsbeschwerde die Rechtmässigkeit ab.

«Mit Füssen getreten»

Eberhard kann darüber nur den Kopf schütteln. «Ich bin fassungslos, dass der Bund nichts dagegen tut, dass tausende Menschen rund um den Flughafen mit behördlich festgestelltem, widerrechtlichem Nachtlärm belastet werden», sagt er.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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