Stadt Wetzikon will die Vertragsfreiheit bei Aufträgen nicht einschränken
« Was für Anwälte, Revisoren etc selbstverständlich ist, sollte auch für externe Dienstleister der Stadt gelten » , findet die Wetziker SP-Gemeinderätin Advije Delihasani und mit ihr drei weitere SP-Fraktionsmitglieder. So sollten Regeln aufgestellt werden, die Interessenkonflikten vorbeugen würden.
Doppelvertretung im Planungsbereich
Ein klassisches Beispiel einer Doppelvertretung gebe es in Wetzikon seit Jahren im Bereich Planung. « Wenn für die Stadt Wetzikon tätige Planerinnen oder Architekten auch für Private Gestaltungspläne entwerfen, kann dies zu Interessenkonflikten führen. Die Unabhängigkeit ist in einem solchen Fall nicht mehr gegeben » , findet die SPlerin. Solche Konstellationen seien nicht nur auf Planungsfragen beschränkt.
« Der Stadtrat erachtet es als nicht zielführend, Massnahmen zu treffen, die die Vergabe von Aufträgen bezüglich Interessenskonflikten weitergehend regeln, als dies der Gesetzgeber bereits gemacht hat .»
Stadtrat Wetzikon
Der Wetziker Stadtrat hat für die Forderung aus SP-Kreisen kein Verständnis. « Der Stadtrat erachtet es als nicht zielführend, Massnahmen zu treffen, die die Vergabe von Aufträgen bezüglich Interessenskonflikten weitergehend regeln, als dies der Gesetzgeber bereits gemacht hat » , hält er klipp und klar in seinem Beschluss fest, in welchem er dem Parlament empfiehlt, das SP-Posulat « Vermeidung von Interessenkonflikten bei Dienstleistungen Dritter » nicht zu überweisen.
Rotationsprinzip würde untergraben
Die Vertragsfreiheit sei im Obligationenrecht ein Grundrecht und stelle somit zwingendes Recht dar, betont der Stadtrat. Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit würde zudem den Grundsätzen eines wirksamen Wettbewerbs und auch dem Rotationsprinzip widersprechen. Dieses ist in den städtischen Beschaffungsrichtlinien festgeschrieben. Es verlangt, dass dort, wo keine öffentliche Ausschreibung erfolgt, der Kreis der passenden Anbieter, die zu einer Offertstellung eingeladen werden, immer wieder gewechselt wird.
« Würde von diesen Unternehmungen verlangt, dass sie keine weiteren Aufträge von Privaten entgegennehmen dürften, wäre deren Vertragsfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt. »
Stadtrat Wetzikon
Wenn die Stadt Dritten Aufträge erteile, werde auf eine « optimale Aufgabenerfüllung » geachtet. Gerade bei raumplanerischen oder architektonischen Tätigkeiten würden aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen verschiedene Unternehmen zum Zug kommen. « Würde von diesen Unternehmungen verlangt, dass sie bei einer Auftragserteilung auf dem Gebiet der Stadt Wetzikon keine weiteren Aufträge von Privaten entgegennehmen dürften, wäre damit deren Vertragsfreiheit in unzulässiger und unverhältnismässiger Weise eingeschränkt » , macht der Stadtrat klar.
Gegen Bürokratie
Wollte der Stadtrat dennoch solche Einschränkungen vornehmen, müsste sich die Stadt in der Konsequenz auf wenige Unternehmen beschränken. Mit diesen wären dann mehrjährige Rahmenverträge abzuschliessen. Darin würde geregelt, dass diese Firma keine anderen Aufträge auf Wetziker Boden annehmen dürfte, meint die Exekutive. « Ein solches Vorgehen führt aber dazu, dass nicht mehr die für die Aufgabenstellungen optimalen Unternehmungen beauftragt werden könnten. »
« Eine entsprechende Verpflichtung der Dienstleistenden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen würde ausreichen. »
Advije Delihasani, SP-Gemeinderätin
Doch das will der Stadtrat vermeiden. Deshalb will er auch keine Massnahmen prüfen und einen Regelwulst, der potenzielle Interessenkonflikte bei der Auftragsvergebung an Private vermeiden helfen könnte. Und dann schlägt der Stadtrat die Postulantin Advije Delihasani gleich mit deren eigenen Worten. So forderte diese nämlich keine bürokratische Lösung. Sie meinte: « Eine entsprechende Verpflichtung der Dienstleistenden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen würde ausreichen. » Genau dies sei aber schon heute der Fall, findet die Exekutive, ergäben sich doch Verpflichtungen dieser Art aus den Aufträgen, die erteilt würden.
