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Gericht verhindert Bau von umstrittenem Rinderstall in Aathal

Auch der fünfte Anlauf von Ruedi Bachofen für den Bau eines Grossstalls ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat nach Intervention von Anwohnern das Projekt in Seegräben gestoppt.

Da standen die Baugerüste noch: Auf der grossen Weide unterhalb des Weilers Aretshalden (oben) ist der Stall geplant gewesen. , Die Weierwiesen, wie sie sich von der Aretshalden aus präsentiert., Alle Wege führen für den Bauern Ruedi Bachofen bei seinem Bauprojekt nicht weiter.

Christian Brändli

Gericht verhindert Bau von umstrittenem Rinderstall in Aathal

Seit neun Jahren ist der Seegräbner Bauer Ruedi Bachofen auf der Suche nach einem Standort für einen neuen Grossstall. Sein mitten im Dorfteil Aathal gelegener Stall ist mit 61 Jahren nicht nur veraltet, sondern aus wirtschaftlichen Gründen auch zu klein. Um die Zukunft des Betriebs zu sichern, will er den heute 37 Kühe und 22 Jungtiere umfassenden Hof ausbauen und zwar kräftig auf 108 Grosstiere.

Widerstand der Anwohner

Heute, nach fünf Anläufen und rund 150 Plänen sowie 1000 Seiten Papier, ist er so weit wie zu Beginn. Vor kurzem hat das Zürcher Verwaltungsgericht sein jüngstes Projekt auf der Weierwiesen unterhalb der Aretshalde beerdigt. 300 Meter vom heutigen Stall entfernt hätten die neuen Gebäude – neben dem 60 Meter langen und 28 Meter breiten Stall ein Futterhaus, ein Melkhaus, zwei Silos sowie eine Jauchegrube – auf einer Wiese erstellt werden sollen. Auf dieser weidet Bachofen heute schon seine Kühe, wenn er sie vom Stall über die Strasse dorthin getrieben hat.

Gescheitert ist das Vorhaben am Widerstand der Anwohner – wie schon bei den Anläufen zwei, drei und vier. Diese hatte er im Ortsteil Sack nahe des Robänkli-Quartiers auf der Grenze zu Wetzikon sowie auf der Weid beim ehemaligen Schützenhaus geplant. Das erste Projekt hatte er noch südlich der Aretshalden im Juhee vorgesehen. Hier machte ihm aber die Moorschutzverordnung einen Strich durch die Rechnung.

Vor allem Pachtland

In der Weierwiesen wähnte sich Bachofen schon fast am Ziel. Zwar musste er nach einem ersten Rechtsgang auf Weisung des Baurekursgerichts ein Betriebskonzept erstellen. Im Sommer 2019 erhielt der 57-jährige Bauer die Zustimmung der Baudirektion sowie der Gemeinde. Vor der Baufreigabe sollte er nur noch die Baurechts- und Pachtverträge vorlegen. Bei einem solchen Vorhaben muss der Bauer nämlich nachweisen, dass er genügend Boden hat, um die Tiere ernähren zu können.

Eigenen Boden besitzt Bachofen kaum: Von den total 50 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche gehören gerade einmal 1,5 Hektaren ihm. 25 Hektaren hat er von der Hiag gepachtet, der ein grosser Teil des Aatals gehört. Den Resten pachtet er von Dritten zu.

Gericht verlangt Kraftfutter aus eigener Produktion

Doch mehrere Anwohner wollten ihren Widerstand nicht aufgeben und gelangten ans Verwaltungsgericht. Und dieses hat das Vorgehen der Baudirektion gleich in mehreren Punkten zerpflückt. Im ersten Punkt geht es um die Sicherstellung des Futters für die Kühe und Rinder. So sei « zu vermuten » , dass die Pachtverträge teilweise nicht für die erforderliche Mindestdauer von 30 Jahren vorlägen . Ruedi Bachofen meint dazu, dass unterschriftsreife Verträge über 40 Jahre  vorgelegen seien.

Es gehe nicht an, dass das Baurekursgericht und mit ihm Kanton und Gemeinde sich damit begnügten, den Nachweis für die genügend grosse Betriebsfläche erst vor Baufreigabe einzufordern. « Die Bodenabhängigkeit des vorgesehenen Stalls ist nicht ausgewiesen, weshalb sich das Projekt als zonenwidrig erweist » , schreibt das Gericht in seinem Entscheid vom 25. Februar. Dieser ist mittlerweile rechtskräftig, da er nicht ans Bundesgericht weitergezogen worden ist.

« Die Bodenabhängigkeit eines Betriebs setzt voraus, dass nicht nur das Trocken-, sondern auch das Kraftfutter weit überwiegend aus eigener Produktion stammt und nicht zugekauft wird. Vorliegend erscheint zweifelhaft, ob diese Voraussetzung erfüllt ist » , findet das Gericht.

Zu nah an Wohnhäusern

Im zweiten Punkt kritisiert das Verwaltungsgericht die Berechnung der wegen der Ammonikaemissionen nötigen Abstände des Stalls zu den Wohnhäusern in der Aretshalden. Während der Kanton der Auffassung ist, dass ein Einschlag zum üblichen Mass gewährt werden könne, da gemäss Bau- und Zonenordnung in jenem Weiler auch mässig störende Betriebe zulässig sind, folgte das Gericht der Argumentation der Rekurrenten.

Diese warfen ein, dass de facto die kleine Aussenwacht aus lauter Wohnhäusern bestehe und deswegen das Regelmass ausschlaggebend sei. Womit der Stall den Mindestabstand von 64,2 Metern um bis zu fünf Meter unterschreite.

Wald soll vor Kühen geschützt werden

Und schliesslich ging das Verwaltungsgericht auf einen monierten Punkt ein, der bisher im Zusammenhang mit einer Stallbewilligung wohl kaum schon einmal berücksichtigt worden ist: der potenziellen Schädigung des nahen Waldes durch Stickstoff und Ammoniak. « Zu Unrecht haben die Vorinstanzen die kritischen Eintragungsraten und kritischen Konzentrationen mit Bezug auf die vom Bauvorhaben ausgehenden Ammoniakimmissionen ausser Acht gelassen und sind sie auch der Frage nicht weiter nachgegangen, ob die Überschreitung dieser Werte die genannten Waldparzellen mutmasslich schädigen könnte » , stellt das Verwaltungsgericht fest.

Weil die Beschwerden schon in diesen Punkten gutgeheissen wurden, ging das Gericht auf die anderen kritischen Punkte wie die landschaftliche Einordnung des Grossstalls oder den Gewässerabstand gar nicht mehr ein.

«Wegweisender» Charakter?

Das Gerichtsurteil lässt die Gegner, zu denen sich auch Naturschützer zählen, jubeln: « Es hat mindestens kantonal wegweisenden Charakter: Ab sofort muss für zonenkonforme Betriebe die bodenabhängige Futterproduktion vollständig und gemäss Raumplanungsgesetz nachgewiesen sein und die durch die industrielle Tierhaltung entstehenden Emissionen müssen in ihren Auswirkungen auf die Umwelt untersucht und in die Abwägung einbezogen werden. Damit ist das Ende einer bisher rechtsverletzenden Praxis eingeläutet » , freut sich Monika Schirmer-Abegg, die Präsidentin des Naturschutzvereins Wetzikon-Seegräben.

Anders sieht das Ferdi Hodel, der Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes. Hier habe das Verwaltungsgericht nun in einem Einzelfall entschieden. Einen Weiterzug dieses Falls ans Bundesgericht habe der Verband geprüft. Da er jedoch zu viele Angriffspunkte habe, hätten sie darauf verzichtet. « Bei einem weiteren Fall, in dem nur einer dieser drei Punkte bemängelt würde, werden wir aber sich reagieren und ein Grundsatzurteil anstreben » , meint Hodel. « Nun kommt es ganz auf den Kanton an, wie er sich künftig verhält. » Zur Zeit ist aber kein solcher nächster Fall in Sicht.

Ruedi Bachofen ist frustriert: « Das war klar ein politisch motiviertes Urteil. » Zudem weist er die Aussagen von Schirmer als falsch zurück. Wie es nun mit seinem Betrieb weitergehen soll, weiss er nicht. Die Möglichkeiten an Alternativstandorten in der Gemeinde Seegräben sind ausgeschöpft: « Wir sind sehr im Ungewissen und müssen weiterhin um unsere Existenz kämpfen. »   

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