Anpassung bei Härtefallhilfen und Erwerbsersatz
Der Bundesrat setzt zwei vom Parlament beschlossene Motionen um und passt die Härtefallhilfen für Unternehmen punktuell an. Das wurde heute entschieden. Der À-fonds-perdu-Beitrag für Hilfen an kleine Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen wird erhöht. Zudem erhalten die Kantone vom Bund 300 Millionen Franken zur Verfügung, um besonders betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Die Kantone hätten darauf hingewiesen, dass einzelne Unternehmen zusätzliche Mittel benötigten, schrieb der Bundesrat.
Anspruch auf Erwerbsersatz
Wer wegen der Corona-Pandemie seine Erwerbsarbeit nicht ausüben kann oder sie erheblich einschränken muss, hat neu bis Ende Jahr Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Nachdem das Parlament am Freitag das aktualisierte Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, hat der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen nachgeführt. Gesuche um Unterstützung können rückwirkend eingereicht werden, und zwar bis Ende März 2022. Dies darum, weil für gewisse Branchen der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur rückwirkend geltend gemacht werden kann, wie der Bundesrat schreibt.

