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Hittnauer Gemeinderat zieht Traktandum zurück

Die Parteien kritisieren, der Gemeinderat zieht Konsequenzen: Die Hittnauer Gemeindeversammlung wird am Montag nur über die Rechnung 2020 entscheiden. Das zweite Traktandum, die Teilrevision der Entschädigungsverordnung, hat der Gemeinderat aufgrund der Vorzeichen von der Geschäftsliste genommen.

Mit nur noch einem Traktandum dürften die Diskussionen an der Gemeinderversammlung in der Kirche Hittnau dezenter ausfallen.

Archivfoto: Monika Cadosch

Hittnauer Gemeinderat zieht Traktandum zurück

Am Montag hätte die Hittnauer Gemeindeversammlung über die Teilrevision der Entschädigungsverordnung abstimmen sollen, um diese laut Gemeinderat «zeitgemässer und offener» zu gestalten. Offener in dem Sinn, dass die jährliche Gesamtentschädigung des Gemeinderates je nach Auslastung flexibel auf die einzelnen Mitglieder verteilt werden kann. Nun die Kehrtwende: Der Gemeinderat zieht das Traktandum zurück.

«Im Vorfeld der Gemeindeversammlung und in Gesprächen mit Vertretern der politischen Parteien stellte der Gemeinderat fest, dass das Geschäft nicht getragen wird», schreibt er in einer Mitteilung. Heisst konkret: «Die Parteien haben sich durchs Band dafür ausgesprochen, dass es eine klarere Reglementierung für die Verteilung der Entschädigungsgelder braucht», sagt Gemeindeschreiber Christian Schmid auf Anfrage. Bereits die Rechnungsprüfungskommission hatte das Traktandum in der Abstimmungsbroschüre zur Ablehnung empfohlen.

Projektabhängige Belastung

Begründet hatte der Gemeinderat die Teilrevision mit der zeitlichen Inanspruchnahme des Behördenamtes. «So generieren amtsbezogene Aufwendungen wie die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen sowie behördenverbindliche Delegationen in Verbänden und Gremien bereits eine hohe zeitliche Belastung.» Da die zusätzlichen Themenvielfalt und Entwicklungsschwerpunkte mit den daraus entstehenden Projekten stark variieren und nicht zwingend ressortbezogen seien, würden die Behördenmitglieder unterschiedlich stark belastet. Die Teilrevision der Behördenentschädigung sollte diesem Umstand Rechnung tragen. 

«Dass sich SVP, FDP und das Forum Hittnau in einer Sache einig werden, sagt schon so einiges.»

Andrea Ott, Forum Hittnau

Derzeit wird der Gemeindepräsident pauschal mit 28‘000 Franken pro Jahr, die übrigen Mitlieder mit 22‘000 Franken pro Jahr entlöhnt. An der Höhe der jährlichen Gesamtentschädigung von 160‘000 Franken hätte man festhalten wollen. Dieser Betrag wurde im Sommer 2016 von der Gemeindeversammlung genehmigt.  Durch die Verkleinerung des Hittnauer Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder – bedingt durch die Rücktritte von Christoph Hitz (parteilos) und Peter Wermelinger (SVP) im Winter – hätte sich allerdings der Betrag pro Kopf erhöht.

«Denn die Masse an Arbeit wurde nicht weniger», sagt Schmid. Zudem sei die Schere zwischen den Gemeinderäten weiter aufgegangen, was die Auslastung angeht. Und diese ändere sich je nach den aktuellen Projekten stetig. «Diesem Umstand wollten wir mit der Teilrevision Rechnung tragen. Wie sich nun gezeigt hat, konnten wir unser Anliegen nicht gut genug transportieren.»

«Dass sich SVP, FDP und das Forum Hittnau in einer Sache einig werden, sagt schon so einiges», so Andrea Ott, Vorstandsmitglied des Forum Hittnau. «Ein flexibler Anteil, der je nach Zusatzaufwand vergeben werden kann, ist zwar durchaus sinnvoll – dieser sollte aber nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrages ausmachen.» Die Höhe der Gesamtentschädigung erstaune insofern, dass der Gemeinderat noch vor ein paar Monaten die Parteien informiert habe, die verbleibenden fünf Gemeinderäte hätten künftig eher weniger zu tun, weil Arbeit in die Verwaltung verschoben wurde.  «Grundsätzlich sollte das es Ziel sein, die einzelnen Ressorts so zu verteilen, dass die Gemeinderäte ähnlich viel zu tun haben und nicht, eine Neuverteilung immer wieder mühsam diskutieren zu müssen.»

Nur Verlierer

In diesem Punkt tönt es ähnlich von der FDP. «Diskussionen über Geld fördern die Zusammenarbeit im Gremium bestimmt nicht», sagt Ortspräsident Jonathan Mischler. Daran, dass man mehr Geld pro einzelnen Gemeinderat investieren will, störe sich die FDP zwar nicht. «Aber die Unterschiede im Aufwand sollen besser durch die Verteilung der Zuständigkeiten geregelt werden.» Nicht zuletzt sei es schwierig, Kandidaten für ein Amt begeistern zu können, ohne genau zu sagen, was er dafür verdient. Der Rückzug des Traktandums durch den Gemeinderat sehen sowohl Mischler als auch Ott als konstruktives Vorgehen an. Jonathan Mischler: «Es hätte sonst nur Verlierer gegeben.»

«Der Gemeinderat Hittnau will die Attraktivität des Behördenamtes steigern und macht gleichzeitig ein Geheimnis daraus, wie dieses entlöhnt wird – das geht nicht auf.»

Ralf Krummenacher, SVP 

Schärfere Töne stösst SVP-Ortspräsident Ralf Krummenacker an. «Der Gemeinderat Hittnau will die Attraktivität des Behördenamtes steigern und macht gleichzeitig ein Geheimnis daraus, wie dieses entlöhnt wird – das geht nicht auf.» Zudem sei es nicht nachvollziehbar, wie man in einer Umbruchphase eine solch massive Entschädigungserhöhung auf die einzelne Person heruntergebrochen beantragen könne. Er persönlich schwanke noch in seiner Meinung, ob der Rückzug des Traktandums ein feiger Schritt des Gemeinderates war, um eine Niederlage zu verhindern, oder ob es sich dabei um einen weisen Entscheid handelt.  

Genaueres Reglement wird jetzt ausgearbeitet

Dass der Gemeinderat einfach eine Niederlage habe vermeiden wollen, streitet Gemeindeschreiber Christian Schmid vehement ab. Durch die Rückmeldung der Parteien habe sich ergeben, dass das Geschäft nicht grundsätzlich abgelehnt werde. «Aber dass es noch nicht ausgereift genug ist, um darüber zu entscheiden», so der Gemeindeschreiber. «Darum lohnt es sich auch nicht, jetzt schon an der Gemeindeversammlung über Details zu diskutieren, die noch gar nicht feststehen.»

Ein genaueres Reglement mit einem Sockelbeitrag für jedes Gemeinderatsmitglied habe man nach der Gemeindeversammlung erarbeiten wollen. «Nun werden wir diese Arbeit zuerst ausführen und die Teilrevision erst danach wieder dem Stimmvolk vorlegen», sagt Schmid. Dies soll noch in diesem Jahr an einer der nächsten Gemeindeversammlungen passieren – und die neue Regelung wie ursprünglich geplant rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.

Grundsätzlich kann Christian Schmid die Bedenken der Parteien nachvollziehen. «Es ist nicht zuletzt im Hinblick auf die Kandidatensuche für die Neuwahlen im Frühling von Interesse, wie die Entlöhnung der Exekutive geregelt ist.»

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